VIAEXCRISI begleitet Unternehmen und Gesellschafter vollständig durch Insolvenzen — von der ersten Krisenanalyse über Antragstellung und Insolvenzgeldvorfinanzierung bis zur übertragenden Sanierung. Wir schützen Ihr Portfolio, Ihre Mitarbeiter und Ihren Ruf.
Eine Insolvenz ist für viele Unternehmer mit existenziellen Ängsten verbunden — nicht nur für das betroffene Unternehmen, sondern für ihr gesamtes Portfolio und ihre persönliche Bonität.
Vom ersten vertraulichen Gespräch über die treuhänderische Anteilsübertragung und Antragstellung bis zur abgeschlossenen Sanierung — wir sind in jeder Phase an Ihrer Seite.
Das Herzstück unseres Modells: Unsere Treuhandgesellschaften übernehmen vor der Insolvenzantragstellung sämtliche Gesellschaftsanteile des betroffenen Unternehmens. Damit wird die gesellschaftsrechtliche Verbindung zwischen dem Gesellschafter und dem insolventen Unternehmen unterbrochen — bevor Auskunfteien davon erfahren.
Wir übernehmen die vollständige Vorbereitung und Einreichung des Insolvenzantrags beim zuständigen Amtsgericht. Alle erforderlichen Unterlagen werden von uns geprüft, vervollständigt und fristgerecht eingereicht — damit keine Fehler passieren, die zu persönlicher Haftung führen.
Erfahrene Interims-Geschäftsführer übernehmen die operative Leitung des Unternehmens in der Krise. Sie steuern das Unternehmen durch das Verfahren, sichern die Fortführung des Betriebs und minimieren die persönlichen Haftungsrisiken der bisherigen Geschäftsführung konsequent.
Eine der kritischsten Fragen in der Insolvenz: Wie werden die Mitarbeiter bezahlt? Wir organisieren die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes über spezialisierte Finanzierungspartner. Mitarbeiter erhalten ihre Löhne für die letzten drei Monate vor Insolvenzantrag pünktlich und vollständig ausgezahlt.
Offene, ehrliche und strukturierte Kommunikation mit der Belegschaft ist entscheidend für den Verfahrenserfolg. Schlüsselpersonen müssen gehalten werden. Wir gestalten die gesamte Mitarbeiterkommunikation professionell, wertschätzend und rechtssicher.
Als operative Schnittstelle zwischen dem Schuldnerunternehmen und dem gerichtlich bestellten Insolvenzverwalter koordinieren wir alle Anfragen, Auskunftsersuchen und Unterlagenübergaben. Wir kennen die Arbeitsweise von Insolvenzverwaltern und sorgen für konstruktive Zusammenarbeit.
Die übertragende Sanierung ist in vielen Fällen das wirtschaftlich wertvollste Ergebnis: Betrieb, Marke, Belegschaft und Kundenbeziehungen werden auf einen neuen Träger übertragen — die Insolvenzverbindlichkeiten bleiben in der Altgesellschaft zurück. Wir begleiten diesen Prozess von der Käufersuche bis zum Closing.
Wir verhandeln mit Haupt- und Sondergläubigern, koordinieren die Gläubigerversammlung und erarbeiten Abstimmungsstrategien. Ziel ist stets die maximale Quote für Gläubiger bei gleichzeitigem Erhalt des operativen Betriebs — eine Balance, die Erfahrung erfordert.
Die beste Insolvenz ist die, die rechtzeitig erkannt und vorbereitet wird. Wir analysieren Liquiditätskennzahlen, Überschuldungsstatus und Insolvenzsignale — bevor die Krise akut wird — und helfen Ihnen, frühzeitig zu handeln und persönliche Haftungsrisiken zu vermeiden.
Das Herzstück unseres Modells: Unsere Treuhandgesellschaften halten während des Insolvenzverfahrens die Anteile — und schützen so alle übrigen Unternehmen des Gesellschafters vor negativen Auskunftei-Effekten.
Wenn ein Unternehmen Insolvenz anmelden muss, verknüpfen Auskunfteien wie SCHUFA, Creditreform oder Bürgel automatisch alle Gesellschaften desselben Gesellschafters. Das Ergebnis: Kreditlinien werden gestrichen, Scoring-Werte brechen ein — obwohl die anderen Unternehmen vollkommen gesund sind.
Durch die treuhänderische Übertragung der Anteile an eine VIAEXCRISI-Treuhandgesellschaft wird diese Verknüpfung zuverlässig unterbrochen. Im Handelsregister und in den Auskunftei-Datenbanken erscheint nicht mehr der Gesellschafter als Anteilsinhaber, sondern die Treuhandgesellschaft.
Das Timing ist entscheidend: Die Übertragung muss vor der Insolvenzantragstellung erfolgen. Wir empfehlen, uns so früh wie möglich zu kontaktieren — bereits beim ersten Anzeichen einer Liquiditätskrise.
Jede Insolvenz ist individuell. Unser Prozess ist flexibel und erprobt — mit klaren Verantwortlichkeiten, verlässlicher Kommunikation und einem erfahrenen Team in jeder Phase.
Innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Kontaktaufnahme führen wir ein vertrauliches Erstgespräch. Wir unterzeichnen eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) und analysieren gemeinsam die wirtschaftliche Lage. Wir prüfen den Insolvenzgrund (Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung), die Antragspflicht nach § 15a InsO sowie alle Handlungsoptionen — von der außergerichtlichen Einigung bis zum Schutzschirmverfahren.
In dieser Phase klären wir auch, ob und wie die Treuhandstruktur zum Schutz des Gesellschafterportfolios eingesetzt werden kann. Je früher wir informiert werden, desto mehr Schutzmöglichkeiten stehen zur Verfügung.
Bevor der Insolvenzantrag gestellt wird, erarbeiten wir gemeinsam mit spezialisierten Rechts- und Steueranwälten die passgenaue Treuhandstruktur. Die Anteile am insolvenzgefährdeten Unternehmen werden notariell beurkundet auf eine VIAEXCRISI-Treuhandgesellschaft übertragen. Der Gesellschafter gibt seine Stellung im Handelsregister ab — und schützt damit sein gesamtes Portfolio.
Parallel bereiten wir alle Unterlagen für den Insolvenzantrag vor: Gläubigerverzeichnis, Vermögensübersicht, Bilanzen, eidesstattliche Versicherungen. Alles wird geprüft, vervollständigt und für die Einreichung vorbereitet.
Wir übernehmen die vollständige Einreichung des Insolvenzantrags beim zuständigen Amtsgericht Neubrandenburg (oder dem jeweiligen Amtsgericht am Unternehmenssitz). Alle Formulare, Anlagen und Erklärungen sind vollständig und fristgerecht. Das vermeidet Rückfragen des Gerichts und beschleunigt die Verfahrenseröffnung.
Gleichzeitig koordinieren wir die erste Mitarbeiterinformation: Wann und wie werden die Beschäftigten informiert? Welche Botschaften sind wichtig? Wer ist der Ansprechpartner? Eine durchdachte Kommunikationsstrategie verhindert Panik und Schlüsselkündigungen.
In der Phase zwischen Antragstellung und Verfahrenseröffnung (meist 4–8 Wochen) ist Stabilisierung das oberste Gebot. Wir organisieren sofort die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes über spezialisierte Finanzierungspartner — Mitarbeiter erhalten ihre ausstehenden Löhne (bis zu 3 Monate) pünktlich und vollständig ausgezahlt. Das verhindert Massenaustritte und sichert die Betriebsfähigkeit.
Parallel führen wir Einzelgespräche mit Schlüsselpersonen — Verkäufern, Produktionsleitern, Buchhaltern — um diese im Unternehmen zu halten. Die Betriebsversammlung wird vorbereitet und professionell durchgeführt.
Mit Verfahrenseröffnung bestellt das Gericht einen Insolvenzverwalter. Wir sind als Sanierungsgeschäftsführer weiterhin operativ tätig und koordinieren alle Anforderungen des Verwalters: Unterlagenbereitstellung, Betriebsbesichtigungen, Inventuren, Massefragen. Unser Ziel ist eine konstruktive, professionelle Zusammenarbeit — nicht Konfrontation.
Wir bereiten die Gläubigerversammlung umfassend vor, verhandeln mit Banken, Finanzamt und sonstigen Gläubigern und entwickeln gemeinsam mit dem Verwalter eine Strategie für den weiteren Verfahrensverlauf: Betriebsfortführung, Insolvenzplan oder übertragende Sanierung.
Das beste Ergebnis: Die übertragende Sanierung. Betrieb, Marke, Mitarbeiter und Kundenbeziehungen werden auf einen neuen Träger übertragen — die Altverbindlichkeiten verbleiben in der Insolvenzgesellschaft. Wir identifizieren geeignete Erwerber, begleiten den gesamten M&A-Prozess und sichern einen nahtlosen Betriebsübergang für alle Beteiligten.
Danach folgt die ordnungsgemäße Abwicklung der Treuhandstruktur: Rück- oder Neuübertragung der Anteile, Löschung der Treuhandeinträge im Handelsregister, Abschlussdokumentation. Der Gesellschafter kehrt — mit einem sauberen Portfolio — in die Normalität zurück.
Einer der wichtigsten Aspekte unserer Arbeit: Die Insolvenz eines Unternehmens darf das Scoring anderer Gesellschaften desselben Gesellschafters nicht belasten. Das ist kein Zufall — sondern das Ergebnis klarer Strukturarbeit.
SCHUFA, Creditreform, Bürgel und andere Auskunfteien verknüpfen Personen mit ihren Beteiligungen. Wenn ein Gesellschafter in mehreren Unternehmen als Anteilseigner oder Geschäftsführer eingetragen ist, kann eine Insolvenz durch automatische Verknüpfungslogiken das Scoring aller verbundenen Gesellschaften negativ beeinflussen — auch wenn diese vollständig gesund sind und keinerlei wirtschaftliche Verbindung zum insolventen Unternehmen bestehen.
Durch die treuhänderische Übertragung der Anteile erscheint im Handelsregister — und damit in den Auskunftei-Datenbanken — nicht mehr der Gesellschafter, sondern unsere Treuhandgesellschaft als Anteilsinhaber. Die Verbindung zwischen dem Gesellschafter und dem insolventen Unternehmen wird vollständig unterbrochen, bevor die Insolvenz öffentlich wird. Das Ergebnis: Das Scoring-Profil des Gesellschafters und seiner anderen Unternehmen bleibt unberührt.
Die Anteilsübertragung muss zwingend vor der Insolvenzantragstellung erfolgen. Maßnahmen nach Antragstellung sind in aller Regel insolvenzrechtlich anfechtbar (§§ 129 ff. InsO) und bieten keinen Schutz mehr. Jeder Tag, den Sie früher handeln, erhöht die Schutzwirkung. Wir empfehlen, uns bei den ersten Anzeichen einer Liquiditätskrise zu kontaktieren — nicht erst, wenn der Antrag unausweichlich ist.
Alle unsere Strukturierungen sind auf vollständige Rechtssicherheit ausgelegt. Wir arbeiten ausschließlich mit Gestaltungen, die weder die Insolvenzantragspflicht verletzen noch der Insolvenzanfechtung zugänglich sind. Wirtschaftlich Berechtigte werden stets transparent im Transparenzregister gemeldet. Keine der von uns eingesetzten Strukturen dient der Gläubigerbenachteiligung — alle Maßnahmen werden mit Fachanwälten abgestimmt.
»Die Insolvenz eines Unternehmens darf den unternehmerischen Neustart nicht blockieren. Wir sorgen dafür, dass Ihr Portfolio sauber bleibt — und Sie handlungsfähig.«
Jetzt Struktur absichernGemeinsame Verfahren mit Sanierungsgeschäftsführer Michael Witt — unterstützt durch sein Team und sein Netzwerk erfahrener Kanzleien. Zwei Verfahren sind mit Pressemeldung dokumentiert, vier Fallstudien auf Wunsch der Mandanten anonymisiert.
Eigenverwaltungsverfahren mit Sanierungsgeschäftsführer Michael Witt und Brinkmann & Partner als Generalbevollmächtigte. Nahezu alle Arbeitsplätze an zwei Standorten gesichert.
Rekordschnelle Eigenverwaltung mit Sanierungsgeschäftsführer Michael Witt und Brinkmann & Partner. Mitarbeiter vollständig in die Tempton Personaldienstleistungen GmbH integriert.
Sanierungsgeschäftsführer Michael Witt führt ein Schutzschirmverfahren in der Automobilzulieferung — unterstützt durch erfahrene Kanzleien aus seinem Netzwerk. Alle Standorte und Kundenbeziehungen erhalten.
Michael Witt als Sanierungsgeschäftsführer, rechtliche Begleitung durch erfahrene Kanzleien aus seinem Netzwerk. Insolvenzplan mit Gläubigermehrheit bestätigt, Unternehmen vollständig eigenständig weitergeführt.
Im Eigenverwaltungsverfahren koordiniert Michael Witt als Sanierungsgeschäftsführer die Insolvenzgeldvorfinanzierung — unterstützt durch sein erfahrenes Team. Alle Löhne pünktlich ausgezahlt, Belegschaft vollständig gehalten.
Michael Witt als Sanierungsgeschäftsführer gewinnt gemeinsam mit seinem Netzwerk erfahrener Kanzleien einen strategischen Erwerber. Transaktion in weniger als drei Monaten abgeschlossen.
Die traditionsreiche Beco Metallteile-Handels GmbH mit Sitz in Spaichingen ist Spezialist für Verbindungstechnik und Zulieferer für die deutsche Automobilindustrie und weitere OEM-Kunden. Globale wirtschaftliche Turbulenzen — insbesondere in der Automobilbranche — hatten das Unternehmen in eine wirtschaftlich herausfordernde Lage gebracht.
Das Unternehmen führte das Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung durch. Sanierungsgeschäftsführer Michael Witt übernahm die operative Führung und koordinierte gemeinsam mit den Generalbevollmächtigten Christoph Enkler und Christopher Alff von Brinkmann & Partner die Sanierungssteuerung, den Investorenprozess und die Abstimmung mit allen Stakeholdern. Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Alexander Kästle von der Kanzlei Hirte + Teufel bestellt.
Ein vom M&A-Berater Falkensteg (Florian Weingärtner) verantworteter strukturierter Investorenprozess führte zur Identifikation der Max Mothes GmbH als strategisch starkem Erwerber. Max Mothes ist ein etablierter Industriepartner mit langjähriger Expertise im Bereich Verbindungselemente und metallverarbeitender Komponenten.
Mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. November 2025 wurde das Unternehmen auf eine Tochtergesellschaft der Max Mothes GmbH übertragen. Der von Sanierungsgeschäftsführer Michael Witt gemeinsam mit Brinkmann & Partner ausgehandelte Kaufvertrag wurde durch den Gläubigerausschuss bestätigt. Nahezu alle Arbeitsplätze bleiben erhalten, beide operativen Standorte — Spaichingen und Sottrum — werden fortgeführt.
Quellen: INDat Pressemitteilungen (24.11.2025) · RWS Verlag Newsticker Kanzleien (21.11.2025)
Die Personal Partner Cramer GmbH, ein führender Personaldienstleister in der Region Lüdenscheid, wurde in einem der schnellsten Eigenverwaltungsverfahren der jüngeren Zeit restrukturiert und erfolgreich an einen neuen Träger übergeben.
Am 10. Juli 2024 wurde die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Bereits am 1. August 2024 — nach nur 22 Tagen — konnte das Insolvenzverfahren eröffnet und die Transaktion abgeschlossen werden. Sanierungsgeschäftsführer Michael Witt führte das Unternehmen operativ durch diesen Prozess, Christoph Enkler von Brinkmann & Partner übernahm als Generalbevollmächtigter die rechtliche Steuerung und Verhandlungsführung. Zum Sachwalter wurde Andreas Grund von AndresPartner bestellt.
Der unmittelbar eingeleitete Transaktionsprozess führte zur Integration der Mitarbeiter der Personal Partner Cramer GmbH in die Tempton Personaldienstleistungen GmbH. Die Präsenz des Unternehmens in Lüdenscheid wird durch die Übernahme dauerhaft gestärkt.
Christoph Enkler betonte die Effizienz des Verfahrens: Der Fokus habe stets darauf gelegen, die bestmögliche Lösung für die Gläubiger zu finden und den Mitarbeitern eine sichere Zukunft zu bieten. Michael Witt ergänzte, dass dank der Vereinbarung die Gläubiger die größtmögliche Befriedigung erzielen konnten und die Mehrheit der Mitarbeiter bei Tempton eine neue berufliche Heimat findet.
Quelle: Brinkmann & Partner Pressemitteilung (01.08.2024)
Ein mittelständischer Automobilzulieferer mit zwei Produktionsstandorten und rund 200 Mitarbeitern geriet durch den Rückgang der Automobilproduktion und steigende Energiekosten in eine Liquiditätskrise. Das Unternehmen wählte das Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO, um die Kontrolle über den Sanierungsprozess zu behalten.
Michael Witt übernahm als Sanierungsgeschäftsführer die operative Leitung und entwickelte gemeinsam mit erfahrenen Kanzleien aus seinem Netzwerk das Sanierungskonzept. Kernelemente: Restrukturierung der Lieferantenverträge, Anpassung der Produktionskapazitäten und Neuverhandlung der Bankverbindlichkeiten.
Beide Produktionsstandorte wurden vollständig erhalten. Der Betrieb lief während des gesamten Verfahrens ohne Unterbrechung weiter. Alle bestehenden Kundenbeziehungen zu deutschen OEMs blieben intakt. Das Verfahren wurde planmäßig beendet, das Unternehmen operiert heute wieder eigenständig und profitabel.
Eine mittelständische Großhandelsgruppe mit drei Standorten und rund 120 Mitarbeitern meldete nach dem Wegfall eines Hauptlieferanten und einem damit verbundenen Sortimentseinbruch Insolvenz in Eigenverwaltung an.
Sanierungsgeschäftsführer Michael Witt entwickelte gemeinsam mit erfahrenen Kanzleien aus seinem Netzwerk einen Insolvenzplan, der das Unternehmen schuldenfrei stellen und eigenständig fortführen sollte. Der Plan sah eine Gläubigerquote auf Basis einer realistischen Fortführungsprognose vor und wurde in intensiven Gläubigergesprächen vorbereitet.
Die Gläubigerversammlung stimmte dem Insolvenzplan mit deutlicher Mehrheit zu. Das Insolvenzgericht bestätigte den Plan. Das Unternehmen konnte danach als vollständig entschuldete Gesellschaft eigenständig weiteroperieren — ohne Betriebsübergang und ohne Verlust eines einzigen Standorts.
Ein Dienstleistungsunternehmen mit 180 Mitarbeitern und mehreren regionalen Standorten meldete Insolvenz in Eigenverwaltung an. Die größte unmittelbare Herausforderung: Zwei Monate Lohnaußenstände drohten eine Kündigungswelle auszulösen, die den Betrieb zum Erliegen bringen würde.
Sanierungsgeschäftsführer Michael Witt koordinierte unmittelbar nach Antragstellung die vollständige Insolvenzgeldvorfinanzierung über spezialisierte Finanzierungspartner. Alle 180 Mitarbeiter erhielten ihre ausstehenden Löhne innerhalb von fünf Werktagen ausgezahlt — pünktlich und vollständig. Erfahrene Kanzleien aus dem Netzwerk von Michael Witt sicherten die rechtliche Grundlage der Vorfinanzierung und koordinierten die Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit.
Eine strukturierte Mitarbeiterkommunikation — Betriebsversammlung, Einzelgespräche mit Schlüsselpersonen, regelmäßige schriftliche Updates — sorgte für Stabilität in der Belegschaft. Die Fluktuationsrate während des Verfahrens lag weit unter dem Branchendurchschnitt für Insolvenzverfahren. Das Unternehmen konnte im Rahmen einer übertragenden Sanierung vollständig auf einen Erwerber übertragen werden.
Eine Logistikgruppe mit drei Standorten und 140 Mitarbeitern geriet durch den Verlust eines Großkunden, der rund 40 Prozent des Umsatzes ausmachte, in eine akute Zahlungsunfähigkeit. Das Unternehmen entschied sich für eine Eigenverwaltung mit dem Ziel einer übertragenden Sanierung.
Sanierungsgeschäftsführer Michael Witt leitete unmittelbar nach Verfahrenseröffnung — unterstützt durch erfahrene Kanzleien aus seinem Netzwerk — einen strukturierten Investorenprozess ein. Parallel wurde der Betrieb an allen drei Standorten vollständig aufrechterhalten — eine wichtige Voraussetzung für die Attraktivität des Unternehmens für potenzielle Erwerber.
Innerhalb von weniger als drei Monaten nach Verfahrenseröffnung konnte ein strategischer Erwerber aus der Logistikbranche gewonnen und der Asset Deal abgeschlossen werden. 140 Arbeitsplätze blieben vollständig erhalten. Alle drei Standorte werden unter dem neuen Träger weitergeführt. Der Kaufvertrag wurde durch den Gläubigerausschuss ohne Gegenstimmen bestätigt.
Unsere Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem tatsächlichen Aufwand. Für eine bessere Planbarkeit haben wir vier Leistungspakete gebildet. Die im Verfahren entstehenden Kosten werden in der Regel aus der Insolvenzmasse getragen.
Die solide Grundbegleitung für Unternehmen, die einen erfahrenen Partner für die Vorbereitung und Einreichung des Insolvenzantrags sowie eine erste rechtliche Risikoeinschätzung benötigen.
Ein erfahrener Prokurist aus unserem Team steht dem vorhandenen Geschäftsführer als starker Berater zur Seite und übernimmt eigenverantwortlich die Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter.
Der bisherige Geschäftsführer wird abberufen. Ein erfahrener Sanierungsgeschäftsführer aus unserem Team übernimmt die vollständige, eigenverantwortliche Unternehmensführung — mit klarem Mandat, persönlicher Haftungsverantwortung und dem Ziel der maximalen Werterhaltung.
Wir übernehmen alles — lückenlos, diskret und mit einem klaren Bild nach außen. Das Treuhandmodell schützt Ihr gesamtes Unternehmensportfolio. Eine professionelle Kommunikationsstrategie sichert Ihren Ruf. Sie können sich vollständig auf Ihr gesundes Portfolio konzentrieren.
Unser Team vereint operative Sanierungserfahrung, insolvenzrechtliches Know-how und betriebswirtschaftliche Expertise — für alle Verfahrensarten und Unternehmensgrößen.
Erfahrene Interims-Geschäftsführer mit nachgewiesenem Track-Record in der operativen Restrukturierung. Branchenübergreifend, kurzfristig verfügbar, entscheidungsfreudig.
Enge Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Insolvenzrecht. Alle Verfahrensarten: Regelinsolvenz, Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren, Insolvenzplan.
Eigene Treuhandgesellschaften. Rechtssichere Vertragswerke. Notarielle Beurkundung. GwG-Compliance. Erprobte Prozesse für Ein- und Austritte.
Professionelle Verhandlungen mit Banken, Finanzamt und Sondergläubigern. Insolvenzpläne. Gläubigerversammlungen. Quotenoptimierung.
Identifikation und Ansprache von Erwerbern. Asset Deal-Strukturierung. § 613a BGB Betriebsübergang. Koordination bis zum Closing.
Frühwarnsysteme. Liquiditätsanalysen. § 15a InsO-Compliance. Handlungsempfehlungen zur Haftungsvermeidung der Geschäftsführung.
Jede Anfrage wird mit absoluter Vertraulichkeit behandelt. Für eine erste Einschätzung Ihrer Situation reicht eine kurze Beschreibung — wir melden uns persönlich, schnell und unverbindlich.
Wenn die Insolvenzantragspflicht droht oder bereits verletzt sein könnte, zählt jeder Tag. Rufen Sie uns sofort an — auch am Wochenende.
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir melden uns persönlich bei Ihnen — bei akuten Fällen noch heute.