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Übertragende Sanierung: Vier Wege, ein Unternehmen aus der Insolvenz zu retten

29. Juni 2026 · Lesezeit ca. 4 Min.
Von Michael Witt · CRO / Sanierungsgeschäftsführer · 25+ Jahre Sanierungspraxis, u. a. begleitete Eigenverwaltungen und übertragende Sanierungen in Industrie, Handwerk, Personaldienstleistung und Gesundheitswesen

Eine Insolvenz ist nicht zwangsläufig das Ende. Im Gegenteil – mit dem richtigen Instrument lässt sich der gesunde Kern eines Betriebs herauslösen, von Altlasten befreien und in die Zukunft führen. Arbeitsplätze, Kundenbeziehungen und Know-how bleiben dabei erhalten. Dieses Instrument heißt übertragende Sanierung. Wie sie funktioniert, warum sie meist in Eigenverwaltung läuft und welche Wege es gibt – gezeigt an vier realen Verfahren.

Was ist eine übertragende Sanierung?

Bei einer übertragenden Sanierung wandert der Geschäftsbetrieb eines insolventen Unternehmens auf einen neuen Rechtsträger – Maschinen, Verträge, Aufträge, Mitarbeiter, Kundenbeziehungen, alles im Wege eines Asset Deals. Die Schulden bleiben in der alten Gesellschaft und werden im Insolvenzverfahren abgewickelt. Der Betrieb selbst startet entschuldet neu.

Der Vorteil liegt auf der Hand: Das operative Geschäft läuft weiter, während die Altlasten geordnet aufgearbeitet werden. Für Kunden und Mitarbeiter ändert sich im Idealfall wenig. Und die Gläubiger stehen dank des Verkaufserlöses oft deutlich besser da als bei einer Zerschlagung.

Warum meist in Eigenverwaltung?

In der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung am Ruder – unterstützt durch einen Sanierungsgeschäftsführer (CRO), überwacht durch einen gerichtlich bestellten Sachwalter. Das Steuer liegt also bei denen, die das Unternehmen kennen, und Entscheidungen fallen schnell und marktnah. Gerade beim Verkauf eines Betriebs ist das entscheidend: Je kürzer die Phase der Unsicherheit, desto mehr Substanz bleibt am Ende übrig.

Vier Wege der übertragenden Sanierung — anhand realer Verfahren

Ein Schema F gibt es nicht. Wer der neue Rechtsträger wird, hängt von der Lage ab. Vier typische Konstellationen:

1. Verkauf an einen strategischen Investor

Der klassische Weg: Ein etablierter Marktteilnehmer übernimmt den Betrieb und entwickelt ihn weiter. So bei der Beco Metallteile-Handels GmbH, einem Hersteller von Verbindungselementen. Im Eigenverwaltungsverfahren ging der Betrieb an eine Tochtergesellschaft der MAX MOTHES GmbH. Nahezu alle Arbeitsplätze und beide Standorte blieben erhalten – und mit MAX MOTHES bekam das Unternehmen einen Partner mit Wachstumsperspektive.

2. Die Auffanggesellschaft der Gesellschafter

Manchmal liegt die beste Zukunft im eigenen Haus. Die Gesellschafter gründen einen neuen Rechtsträger, eine Auffanggesellschaft, die den Betrieb übernimmt. So wurde die traditionsreiche Tischlerei Lamp & Sohn GmbH aus Köln gesichert: Der Betrieb ging in die von der Familie neu gegründete Tischlerei Lamp GmbH über. Sämtliche Arbeitsplätze blieben erhalten, das Unternehmen läuft entschuldet in zweiter Generation weiter.

3. Integration in einen Wettbewerber

Möchte sich der Inhaber zurückziehen, kann die Eingliederung in ein größeres Unternehmen der Branche der beste Weg sein. Beim Personaldienstleister Personal Partner Cramer GmbH wurden die Mitarbeiter in die Tempton Personaldienstleistungen GmbH übernommen. Bemerkenswert war vor allem das Tempo: Das gesamte Verfahren – von der vorläufigen Anordnung bis zur abgeschlossenen übertragenden Sanierung – dauerte nur 22 Tage. Die Gläubiger wurden bestmöglich befriedigt, die meisten Mitarbeiter fanden eine neue berufliche Heimat.

4. Verschmelzung zweier Sanierungsfälle

Auch zwei angeschlagene Unternehmen können gemeinsam stärker werden. In einem Fall aus dem Gesundheits- und Personaldienstleistungssektor wurden zwei verbundene Dienstleister in einem gemeinsamen Asset Deal zusammengeführt. Aus zwei geschwächten Einheiten entstand eine wieder schlagkräftige Gesellschaft mit rund 80 Mitarbeitern. Solche Konsolidierungen verlangen schnelles, koordiniertes Handeln – und zwar auf beiden Seiten zugleich.

Was über den Erfolg entscheidet

So verschieden die Wege sind, die Erfolgsfaktoren ähneln sich:

Fazit

Die übertragende Sanierung gehört zu den wirkungsvollsten Instrumenten, um ein Unternehmen aus der Insolvenz zu retten – ob durch Verkauf an einen Investor, über eine eigene Auffanggesellschaft, durch Integration in einen Wettbewerber oder die Verschmelzung zweier Fälle. Entscheidend bleibt: früh und entschlossen handeln. Wer rechtzeitig professionelle Sanierungsgeschäftsführung an Bord holt, hat fast immer mehr Möglichkeiten, als er denkt.

Insolvenz muss kein Ende sein — und kein Flächenbrand. Sie überlegen, ob eine übertragende Sanierung für Ihr Unternehmen in Frage kommt? Schildern Sie uns Ihre Situation — kostenlos, vertraulich und unverbindlich.

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Häufige Fragen

Bleiben bei einer übertragenden Sanierung die Schulden zurück?

Ja. Übertragen wird der Geschäftsbetrieb – Vermögenswerte, Verträge, Mitarbeiter –, nicht die Verbindlichkeiten. Die Altschulden verbleiben in der insolventen Gesellschaft und werden im Verfahren abgewickelt.

Was passiert mit den Arbeitsplätzen?

Übernimmt der neue Rechtsträger den Betrieb, gehen die Arbeitsverhältnisse grundsätzlich nach § 613a BGB über. In den hier genannten Verfahren blieben nahezu alle bzw. sämtliche Arbeitsplätze erhalten.

Wie lange dauert eine übertragende Sanierung?

Das hängt vom Einzelfall ab. Mit guter Vorbereitung und einem zügigen Investorenprozess sind sehr kurze Verfahren möglich – bei Personal Partner Cramer dauerte der gesamte Prozess nur 22 Tage.

Kann ich mein Unternehmen über eine eigene Gesellschaft zurückkaufen?

In vielen Fällen ja, über eine von den Gesellschaftern gegründete Auffanggesellschaft. Das ist rechtlich anspruchsvoll und muss transparent gegenüber Gläubigern und Sachwalter gestaltet werden.


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Was VIAEXCRISI anders macht

Ein CRO ergänzt üblicherweise die bestehende Geschäftsführung. Wir gehen weiter: Auf Wunsch übernimmt der Sanierungsgeschäftsführer die Geschäftsführung vollständig und löst die bisherige ab — damit Sie als Gesellschafter oder Geschäftsführer keinen „Insolvenz-Stempel“ in Ihren Neustart tragen.

Wir begleiten das Verfahren von A bis Z — vom ersten Antrag bis zur Löschung der Gesellschaft. Die zähe Abwicklung wird unser Problem, nicht Ihres: Sie kümmern sich ab sofort um neue, gewinnbringende Projekte, die Zeitdiebe übernehmen wir.

Möglich macht das ein hocheffizienter, KI-gestützter Apparat — eigene Systeme für Dokumente, Fristen und Kommunikation, die Standardschritte automatisieren, vollständig DSGVO-konform auf deutschen Servern.

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