Übertragende Sanierung: Ablauf, Wege und was mit Schulden und Arbeitsplätzen passiert
Bei einer übertragenden Sanierung verkaufen Sie den Geschäftsbetrieb aus dem insolventen Unternehmen heraus an eine andere Gesellschaft: Maschinen, Verträge, Aufträge, Mitarbeiter, Kundenbeziehungen. Juristen nennen das einen Asset Deal, also den Verkauf einzelner Vermögensgegenstände. Die Schulden bleiben in der alten Gesellschaft und werden im Insolvenzverfahren abgewickelt. Der Betrieb läuft schuldenfrei weiter, meist ohne dass Kunden und Mitarbeiter viel davon merken.
Dieser Beitrag zeigt, wie das Verfahren abläuft, welche vier Wege es in der Praxis gibt, wer den Kaufpreis bestimmt und welche Haftungsfragen ein Käufer klären muss. Die Beispiele stammen aus abgeschlossenen Verfahren.
Was ist eine übertragende Sanierung?
Die übertragende Sanierung ist der Verkauf des lebenden Betriebs aus der Insolvenz heraus. Verkauft wird nicht die Gesellschaft, sondern das, was in ihr steckt: die Vermögensgegenstände, die Verträge und die Mitarbeiter. Der Käufer bekommt also den Betrieb, nicht die Firma. Juristisch ist das ein Asset Deal, ein Kauf einzelner Wirtschaftsgüter, und kein Kauf von Geschäftsanteilen.
Der Unterschied ist für den Käufer der entscheidende. Wer Geschäftsanteile kauft, kauft die Gesellschaft mitsamt allem, was an Schulden in ihr steckt, auch dem, was noch niemand kennt. Wer Vermögensgegenstände kauft, nimmt nur das mit, was im Kaufvertrag aufgeführt ist. Die alten Schulden bleiben zurück und werden aus dem Kaufpreis anteilig bedient. Jeder Gläubiger bekommt also denselben Prozentsatz seiner Forderung, die sogenannte Quote.
Für die Gläubiger ist das in aller Regel das bessere Ergebnis. Ein laufender Betrieb bringt mehr Geld als eine Maschinenversteigerung, weil Kundenbeziehungen, eine eingespielte Belegschaft und ein voller Auftragsbestand einen eigenen Wert haben. Dieser Wert verschwindet, sobald der Betrieb stillsteht.
Übertragende Sanierung oder Insolvenzplan: was passt wann?
Beide Wege führen zu einem schuldenfreien Betrieb, aber sie setzen an verschiedenen Stellen an. Beim Insolvenzplan bleibt die Gesellschaft bestehen und wird von ihren Schulden befreit. Bei der übertragenden Sanierung bleibt die alte Gesellschaft mit den Schulden zurück, und der Betrieb zieht in eine neue um.
| Übertragende Sanierung | Insolvenzplan | |
|---|---|---|
| Rechtsträger | neu, der alte wird abgewickelt | bleibt bestehen |
| Verträge, Zulassungen, Zertifizierungen | müssen einzeln übernommen werden, Zustimmung der Vertragspartner nötig | bleiben grundsätzlich erhalten |
| Gesellschafterstruktur | wechselt zum Erwerber | bleibt, sofern der Plan nichts anderes vorsieht |
| Frisches Geld | kommt vom Erwerber | muss aus dem Unternehmen oder von den Gesellschaftern kommen |
| Typisch bei | Investorenlösung, Nachfolge, Rückzug des Inhabers | tragfähigem Kern, erhaltenswerten Zulassungen, gebundenen Verträgen |
In der Praxis fällt die Entscheidung häufig an einem einzigen Punkt. Hängt der Wert Ihres Unternehmens an Genehmigungen, Konzessionen und Zertifikaten, die auf die Gesellschaft oder auf eine bestimmte Person ausgestellt sind und sich nicht einfach übertragen lassen, spricht viel für den Plan. Denken Sie an eine Betriebserlaubnis, eine Fachbetriebszertifizierung oder eine Zulassung als Lieferant der Automobilindustrie. Braucht Ihr Betrieb dagegen Kapital von außen, das kein Gesellschafter mehr aufbringen kann, führt der Weg meist über den Verkauf.
Warum läuft die übertragende Sanierung meist in Eigenverwaltung?
In der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung am Ruder, unterstützt von einem Sanierungsgeschäftsführer (CRO) und überwacht von einem gerichtlich bestellten Sachwalter. Das Steuer liegt also bei denen, die das Unternehmen kennen, und Entscheidungen fallen schnell und marktnah. Gerade beim Verkauf eines Betriebs ist das entscheidend: Je kürzer die Phase der Unsicherheit, desto mehr Substanz bleibt am Ende übrig.
Dazu kommt die Außenwirkung. Ein Investor, der einen Betrieb prüft, sieht in der Eigenverwaltung dieselben Ansprechpartner wie vorher. Kunden bleiben eher, Lieferanten liefern eher weiter, Schlüsselkräfte kündigen seltener. Diese drei Faktoren bestimmen den Kaufpreis. Wie sich die Verfahrensarten unterscheiden, steht im Beitrag Eigenverwaltung oder Regelinsolvenz; die Rollen von Sachwalter und Insolvenzverwalter sind gesondert beschrieben.
Wie läuft eine übertragende Sanierung ab?
Der Ablauf folgt in fast allen Verfahren demselben Muster.
1. Bestandsaufnahme und Fortführungsfähigkeit. Zuerst wird geklärt, ob der Betrieb überhaupt weiterlaufen kann: Liquidität, Auftragsbestand, Schlüsselpersonal, Lieferfähigkeit. Ohne belastbare Antwort auf diese Frage gibt es nichts zu verkaufen.
2. Antragstellung und Stabilisierung. Mit dem Antrag beginnt das vorläufige Verfahren, auch Eröffnungsverfahren genannt. Es liegt zwischen Ihrem Antrag und dem Tag, an dem das Gericht das Verfahren förmlich eröffnet, und dauert oft zwei bis drei Monate. Vollstreckungen kommen in dieser Zeit zum Stillstand, die Löhne trägt für bis zu drei Monate das Insolvenzgeld, und der Betrieb gewinnt Luft. Merken Sie sich diese Unterscheidung zwischen Eröffnungsverfahren und eröffnetem Verfahren. Sie entscheidet später über Haftung und Kaufpreis. Wie die Fortführung im Verfahren organisiert wird, ist unter Betrieb fortführen trotz Insolvenz beschrieben.
3. Aufbereitung und Investorenansprache. Parallel entstehen eine Unternehmensdarstellung, ein geordnetes Zahlenwerk und ein Datenraum, in dem Kaufinteressenten die Unterlagen prüfen können. Der Markt wird strukturiert angesprochen, nicht zufällig. Wer nur den einen Interessenten hat, der sich von selbst gemeldet hat, verhandelt aus der schwächsten denkbaren Position.
4. Angebote, Verhandlung, Kaufvertrag. Der Kaufvertrag regelt, welche Gegenstände und Verträge übergehen, was mit den Arbeitsverhältnissen geschieht und an welchem Stichtag der Betrieb wechselt.
5. Zustimmungen. Den Betrieb zu verkaufen ist keine gewöhnliche Geschäftsführungsentscheidung, sondern im Gesetz eine Rechtshandlung von besonderer Bedeutung. Deshalb dürfen Sie darüber nicht allein entscheiden. Nach § 160 InsO müssen Sie die Zustimmung des Gläubigerausschusses einholen, und wenn kein Ausschuss gebildet wurde, die der Gläubigerversammlung. In der Eigenverwaltung gelten diese Regeln über § 276 InsO genauso, nur tritt dort der Schuldner an die Stelle des Verwalters. Fehlt die Zustimmung, wird der Verkauf zwar nicht unwirksam (§ 164 InsO), aber Sie handeln sich Haftungsrisiken ein und verspielen das Vertrauen der Gläubiger, auf das das ganze Verfahren gebaut ist.
Achten Sie dabei auf den Zeitpunkt. Diese Vorschriften greifen erst, wenn das Verfahren eröffnet ist. Wird der Betrieb schon im Eröffnungsverfahren verkauft, was bei schnellen Verfahren die Regel ist, sind andere zuständig: Dann entscheiden die Einbindung des vorläufigen Gläubigerausschusses und die Abstimmung mit Gericht und vorläufigem Sachwalter darüber, ob der Verkauf trägt. Ein Verkauf vor der Eröffnung ist rechtlich der anspruchsvollere Weg.
6. Vollzug. Zum Stichtag geht der Betrieb über. Die alte Gesellschaft wird abgewickelt, der Erlös an die Gläubiger verteilt.
Vier Wege der übertragenden Sanierung anhand realer Verfahren
Ein Schema F gibt es nicht. Wer die neue Gesellschaft wird, hängt von der Lage ab. Vier typische Konstellationen:
1. Verkauf an einen strategischen Investor
Der klassische Weg: Ein etablierter Marktteilnehmer übernimmt den Betrieb und entwickelt ihn weiter. So bei der Beco Metallteile-Handels GmbH, einem Hersteller von Verbindungselementen. Im Eigenverwaltungsverfahren ging der Betrieb an eine Tochtergesellschaft der MAX MOTHES GmbH. Nahezu alle Arbeitsplätze und beide Standorte blieben erhalten, und mit MAX MOTHES bekam das Unternehmen einen Partner mit Wachstumsperspektive.
2. Die Auffanggesellschaft der Gesellschafter
Manchmal liegt die beste Zukunft im eigenen Haus. Die Gesellschafter gründen selbst eine neue Gesellschaft, eine Auffanggesellschaft, die den Betrieb übernimmt. So wurde die traditionsreiche Tischlerei Lamp & Sohn GmbH aus Köln gesichert: Der Betrieb ging in die von der Familie neu gegründete Tischlerei Lamp GmbH über. Sämtliche Arbeitsplätze blieben erhalten, das Unternehmen läuft entschuldet in zweiter Generation weiter.
Dieser Weg ist zulässig, aber er steht unter besonderer Beobachtung. Wenn Gesellschafter oder Geschäftsführer aus der eigenen Insolvenz zurückkaufen, liegt der Verdacht nahe, dass der Preis zu niedrig angesetzt wird. Deshalb muss er dem Markt standhalten und der ganze Vorgang offen dokumentiert sein. Das Gesetz zieht hier eine zusätzliche Sicherung ein: Nach § 162 InsO braucht der Verkauf an besonders Interessierte die Zustimmung der Gläubigerversammlung. Zu diesem Kreis gehören vor allem Personen, die dem Schuldner nahestehen im Sinne des § 138 InsO, also die Mitglieder der Geschäftsführung und Gesellschafter, denen mehr als ein Viertel der Anteile gehört, außerdem Gläubiger, auf die mindestens ein Fünftel aller Forderungen entfällt. Ob Sie zu diesem Kreis gehören, klären Sie vor dem ersten Angebot, nicht danach. Sauber gemacht, ist das eine echte Nachfolgelösung. Andernfalls landet es in der Nähe dessen, was der Beitrag Firmenbestattung erkennen beschreibt.
3. Integration in einen Wettbewerber
Möchte sich der Inhaber zurückziehen, kann die Eingliederung in ein größeres Unternehmen der Branche der beste Weg sein. Beim Personaldienstleister Personal Partner Cramer GmbH wurden die Mitarbeiter in die Tempton Personaldienstleistungen GmbH übernommen. Bemerkenswert war vor allem das Tempo: Das gesamte Verfahren, von der vorläufigen Anordnung bis zur abgeschlossenen übertragenden Sanierung, dauerte nur 22 Tage. Die Gläubiger wurden bestmöglich befriedigt, die meisten Mitarbeiter fanden eine neue berufliche Heimat.
4. Verschmelzung zweier Sanierungsfälle
Auch zwei angeschlagene Unternehmen können gemeinsam stärker werden. In einem Fall aus dem Gesundheits- und Personaldienstleistungssektor wurden zwei verbundene Dienstleister in einem gemeinsamen Asset Deal zusammengeführt. Aus zwei geschwächten Einheiten entstand eine wieder schlagkräftige Gesellschaft mit rund 80 Mitarbeitern. Solche Zusammenlegungen verlangen schnelles, koordiniertes Handeln, und zwar auf beiden Seiten zugleich. Wie mehrere verbundene Gesellschaften gemeinsam durch ein Verfahren geführt werden, behandelt der Beitrag zur Konzerninsolvenz.
Was passiert mit den Arbeitsplätzen?
Geht ein Betrieb oder ein Betriebsteil auf einen neuen Inhaber über, gehen die Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB automatisch mit über. Der Käufer wird also neuer Arbeitgeber, ohne dass er dafür etwas tun müsste, und zwar zu denselben Bedingungen wie bisher. Das gilt auch in der Insolvenz. Ein Käufer kann sich die Belegschaft also nicht frei aussuchen, und eine Kündigung, die er allein mit dem Betriebsübergang begründet, ist unwirksam.
Praktisch heißt das: Wer den Betrieb kauft, kauft die Mannschaft mit. In den hier beschriebenen Verfahren war genau das der Grund, warum nahezu alle beziehungsweise sämtliche Arbeitsplätze erhalten blieben. Personelle Anpassungen, die betriebswirtschaftlich unumgänglich sind, brauchen einen eigenen Grund, der nichts mit dem Betriebsübergang zu tun hat, und sie gehören vor den Stichtag, nicht danach. Das Insolvenzrecht stellt dafür Instrumente bereit, etwa den Interessenausgleich mit Namensliste nach § 125 InsO. Dabei einigen sich Geschäftsführung und Betriebsrat auf eine Liste der Beschäftigten, denen gekündigt wird. Weil das Gericht diese Auswahl später nur eingeschränkt überprüft, gibt das beiden Seiten Sicherheit. Voraussetzung ist ein tragfähiges Konzept des Käufers. Ohne dieses Konzept trägt keine Kündigung.
Ein Punkt, der Käufer regelmäßig überrascht: Die insolvenzrechtliche Begrenzung der Käuferhaftung für rückständige Löhne, Urlaubs- und Pensionsansprüche greift erst ab der Eröffnung des Verfahrens. Wer den Betrieb schon im Eröffnungsverfahren übernimmt, haftet nach § 613a Abs. 2 BGB in voller Höhe für die Altansprüche der übernommenen Belegschaft. Bei einer Belegschaft mit aufgelaufenen Urlaubs- und Lohnansprüchen kann das sechsstellig werden. Diese Frage entscheidet über den Kaufpreis und gehört deshalb an den Anfang der Verhandlung.
Welche Haftung übernimmt der Erwerber?
Diese Frage entscheidet oft darüber, ob ein Investor unterschreibt. Drei Punkte gehören auf den Tisch:
- Arbeitsverhältnisse. Sie gehen nach § 613a BGB über. Für Ansprüche, die vor der Eröffnung des Verfahrens entstanden sind, tritt die Käuferhaftung aus § 613a Abs. 2 BGB zurück. Der Grund: Im Insolvenzverfahren sollen alle Gläubiger gleich behandelt werden, und einzelne Beschäftigte sollen sich nicht am Käufer schadlos halten können, während die übrigen Gläubiger auf die Quote warten. Diese Entlastung setzt aber die Eröffnung voraus. Beim Kauf im Eröffnungsverfahren bleibt es bei der vollen Haftung. Das ist der Punkt, den ein Käufer sich im Einzelfall verbindlich bestätigen lassen sollte.
- Steuerschulden. § 75 AO ordnet an: Wer ein Unternehmen im Ganzen übernimmt, haftet für bestimmte betriebliche Steuern des Vorgängers, etwa Umsatz- und Gewerbesteuer. Nach § 75 Abs. 2 AO gilt diese Haftung aber nicht für Käufe aus einer Insolvenzmasse. Deshalb ist der Kauf aus dem Verfahren für einen Investor oft attraktiver als der Kauf kurz davor. Auch hier gilt: Eine Insolvenzmasse entsteht erst mit der Eröffnung. Wer im Eröffnungsverfahren kauft, kann sich auf § 75 Abs. 2 AO nicht ohne Weiteres berufen. Klären Sie das vorab mit dem steuerlichen Berater und der Finanzverwaltung und setzen Sie es nicht als selbstverständlich voraus.
- Firmenfortführung. Wer den bisherigen Firmennamen weiterführt, gerät in die Nähe von § 25 HGB. Danach haftet er unter Umständen für die Altschulden, weil der Markt den Betrieb für denselben hält. Kauft er vom Insolvenzverwalter aus dem eröffneten Verfahren, wird die Vorschrift nach herrschender Auffassung nicht angewendet, weil sie den Zweck des Insolvenzverfahrens unterlaufen würde. Vor der Eröffnung ist das nicht gesichert. Ob und wie weit die Vorschrift greift, ist im Einzelfall zu prüfen und gehört in den Kaufvertrag, nicht in eine Fußnote.
Diese drei Punkte haben denselben Kern: Fast alle Haftungsvorteile des Kaufs aus der Insolvenz hängen an der Eröffnung des Verfahrens. Ein Verkauf, der vorher abgeschlossen wird, ist schneller, aber er ist für den Käufer der teurere Weg, wenn die Haftungsfrage nicht ausdrücklich geregelt und im Kaufpreis abgebildet ist.
Wer stattdessen erwägt, die angeschlagene Gesellschaft samt Anteilen zu verkaufen, sollte vorher den Beitrag GmbH mit Schulden verkaufen lesen. Der Unterschied zwischen einem sauberen Asset Deal und einer verdeckten Entsorgung ist strafrechtlich erheblich.
Wie wird der Kaufpreis bestimmt?
Der Preis entsteht im Wettbewerb, ein Gutachten ersetzt ihn nicht. Maßstab für die Gläubiger ist immer der Vergleich mit der Zerschlagung: Was brächten Maschinen, Warenlager und Forderungen, wenn man sie einzeln verkauft? Alles, was darüber liegt, ist der Wert der Fortführung.
Drei Faktoren heben ihn, und alle drei verfallen mit der Zeit:
- Auftragsbestand. Ein voller Auftragsbestand ist das stärkste Argument am Verhandlungstisch. Er schmilzt, sobald Kunden unsicher werden.
- Schlüsselpersonal. Springen die Leistungsträger ab, kauft der Investor eine leere Halle.
- Lieferfähigkeit. Wer nicht mehr liefern kann, verliert die Kunden, die den Preis ausmachen.
Tempo ist hier deshalb eine Frage des Erlöses. Zahlungen, die in der Krisenphase geleistet wurden, gehören übrigens früh geprüft. Manche davon kann der Verwalter später zurückfordern, und das belastet den Verkaufsprozess. Der Beitrag zur Insolvenzanfechtung ordnet das ein.
Wann funktioniert die übertragende Sanierung nicht?
Ehrlicherweise gehört auch das dazu. Der Weg trägt nicht, wenn der Betrieb im Kern kein Geschäftsmodell mehr hat, sondern nur noch Umsatz macht, an dem nichts hängen bleibt. Er trägt schlecht, wenn der Wert an Genehmigungen oder Zertifikaten hängt, die nicht übertragbar sind und die der Käufer neu beantragen müsste. Und er trägt nicht mehr, wenn zu lange gewartet wurde: ohne Liquidität keine Fortführung und ohne laufenden Betrieb kein Käufer. Dann bleibt nur die Verwertung der Einzelteile.
Was über den Erfolg entscheidet
So verschieden die Wege sind, die Erfolgsfaktoren ähneln sich:
- Tempo. Je früher gehandelt wird, desto mehr Optionen bleiben. Wer zu lange wartet, dem droht die Zerschlagung.
- Sofortige Handlungsfähigkeit. In der akuten Krise zählt jede Stunde. Ein erfahrener CRO kann binnen 24 Stunden Geschäftsführungs- und Gesellschafterpositionen übernehmen und so sofort die Kontrolle sichern. Was dazu gehört, beschreibt der Beitrag Was macht ein Sanierungsgeschäftsführer?.
- Ein strukturierter Investorenprozess. Nur wer den Markt geordnet anspricht, findet den passenden Käufer zum besten Preis.
- Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Sachwalter und ein sauberer, gläubigerorientierter Ablauf.
Fazit
Die übertragende Sanierung gehört zu den wirkungsvollsten Instrumenten, um ein Unternehmen aus der Insolvenz zu retten, ob durch Verkauf an einen Investor, über eine eigene Auffanggesellschaft, durch Integration in einen Wettbewerber oder die Zusammenführung zweier Fälle. Entscheidend bleibt: früh und entschlossen handeln. Wer rechtzeitig professionelle Sanierungsgeschäftsführung an Bord holt, hat fast immer mehr Möglichkeiten, als er denkt.
Insolvenz muss kein Ende sein und kein Flächenbrand. Sie überlegen, ob eine übertragende Sanierung für Ihr Unternehmen in Frage kommt? Schildern Sie uns Ihre Situation, kostenlos, vertraulich und unverbindlich.
Erstberatung anfragen · Notfall-Hotline: +49 170 666 35 59
Zur Person: Michael Witt, Sanierungsgeschäftsführer
Häufige Fragen
Bleiben bei einer übertragenden Sanierung die Schulden zurück?
Ja. Übertragen wird der Geschäftsbetrieb, also Vermögenswerte, Verträge und Mitarbeiter, nicht die Verbindlichkeiten. Die Altschulden verbleiben in der insolventen Gesellschaft und werden im Verfahren abgewickelt.
Was ist der Unterschied zwischen übertragender Sanierung und Insolvenzplan?
Bei der übertragenden Sanierung wechselt der Betrieb in eine neue Gesellschaft, die alte wird abgewickelt. Beim Insolvenzplan bleibt die Gesellschaft bestehen und wird entschuldet. Der Plan erhält Verträge, Zulassungen und Zertifizierungen, die übertragende Sanierung bringt dafür Kapital von außen ins Spiel.
Was passiert mit den Arbeitsplätzen?
Übernimmt die neue Gesellschaft den Betrieb, gehen die Arbeitsverhältnisse grundsätzlich nach § 613a BGB auf sie über. Eine Kündigung allein wegen des Betriebsübergangs ist unwirksam. Für rückständige Ansprüche aus der Zeit vor der Eröffnung des Verfahrens haftet der Käufer nicht, wenn er aus dem eröffneten Verfahren kauft. Kauft er schon im Eröffnungsverfahren, haftet er dagegen sehr wohl. In den hier genannten Verfahren blieben nahezu alle beziehungsweise sämtliche Arbeitsplätze erhalten.
Wie lange dauert eine übertragende Sanierung?
Das hängt vom Einzelfall ab. Mit guter Vorbereitung und einem zügigen Investorenprozess sind sehr kurze Verfahren möglich. Bei Personal Partner Cramer dauerte der gesamte Prozess nur 22 Tage.
Kann ich mein Unternehmen über eine eigene Gesellschaft zurückkaufen?
In vielen Fällen ja, über eine von den Gesellschaftern gegründete Auffanggesellschaft. Das ist rechtlich anspruchsvoll und muss gegenüber Gläubigern und Sachwalter offen dokumentiert werden. Kaufen besonders Interessierte, also etwa Geschäftsführer oder größere Gesellschafter, braucht der Verkauf nach § 162 InsO die Zustimmung der Gläubigerversammlung.
Wer muss der Veräußerung zustimmen?
Den Betrieb zu verkaufen ist eine Rechtshandlung von besonderer Bedeutung, über die die Geschäftsführung nicht allein entscheiden darf. Nach § 160 InsO ist die Zustimmung des Gläubigerausschusses erforderlich, ersatzweise die der Gläubigerversammlung. In der Eigenverwaltung gelten diese Vorschriften über § 276 InsO genauso. Vor der Eröffnung des Verfahrens gilt das noch nicht. Dort führt der Weg über die Einbindung des vorläufigen Gläubigerausschusses und die Abstimmung mit Gericht und vorläufigem Sachwalter.
Haftet der Käufer für die Steuerschulden des insolventen Unternehmens?
Wer ein Unternehmen im Ganzen übernimmt, haftet nach § 75 AO grundsätzlich für bestimmte betriebliche Steuern des Vorgängers. Nach § 75 Abs. 2 AO gilt das nicht für Käufe aus einer Insolvenzmasse. Das ist einer der Gründe, warum der Kauf aus dem Verfahren heraus für Investoren attraktiv ist. Die Ausnahme knüpft allerdings an die Insolvenzmasse an, und die entsteht erst mit der Eröffnung. Bei einem Kauf im Eröffnungsverfahren müssen Sie die Frage gesondert klären.
Wie wird der Kaufpreis ermittelt?
Über einen strukturierten Investorenprozess. Maßstab ist der Vergleich mit der Zerschlagung: Der Erlös muss über dem liegen, was der Einzelverkauf von Anlagen, Vorräten und Forderungen brächte. Auftragsbestand, Schlüsselpersonal und Lieferfähigkeit bestimmen, wie weit darüber.
Ist eine übertragende Sanierung auch ohne Insolvenzverfahren möglich?
Ein Betrieb lässt sich auch außerhalb eines Verfahrens verkaufen. Dann fehlen aber die Instrumente des Verfahrens, vor allem der Schutz vor Vollstreckung, das Insolvenzgeld und die Entlastung von den Altverbindlichkeiten. Zudem drohen Anfechtungs- und Haftungsrisiken. Welche Möglichkeiten außerhalb des Gerichts bestehen, beschreibt der Beitrag zur außergerichtlichen Sanierung.
Wann ist es für eine übertragende Sanierung zu spät?
Wenn kein Geld mehr da ist, um den Betrieb während des Verkaufsprozesses am Laufen zu halten. Ohne laufenden Betrieb gibt es keinen Fortführungswert und damit keinen Käufer. Der Zeitpunkt, an dem diese Tür zufällt, kommt in der Praxis früher, als die meisten Geschäftsführer erwarten.
Dieser Beitrag ist allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Was VIAEXCRISI anders macht
Ein CRO ergänzt üblicherweise die bestehende Geschäftsführung. Wir gehen weiter: Auf Wunsch übernimmt der Sanierungsgeschäftsführer die Geschäftsführung vollständig und löst die bisherige ab, damit Sie als Gesellschafter oder Geschäftsführer keinen „Insolvenz-Stempel“ in Ihren Neustart tragen.
Wir begleiten das Verfahren von A bis Z, vom ersten Antrag bis zur Löschung der Gesellschaft. Die zähe Abwicklung wird unser Problem, nicht Ihres: Sie kümmern sich ab sofort um neue, gewinnbringende Projekte, die Zeitdiebe übernehmen wir.
Möglich macht das ein hocheffizienter, KI-gestützter Apparat: eigene Systeme für Dokumente, Fristen und Kommunikation, die Standardschritte automatisieren, vollständig DSGVO-konform auf deutschen Servern.
Insolvenz muss kein Ende sein. Und kein Flächenbrand.
Wenn Sie unsicher sind, welcher Weg trägt: Schildern Sie uns Ihre Situation im kostenlosen Erstgespräch. Vertraulich und unverbindlich; auch die Kosten einer Zusammenarbeit kalkulieren wir dort gemeinsam und individuell.
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