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Eigenverwaltung oder Regelinsolvenz? Die Entscheidung, die alles verändert

27. Juli 2026 · Lesezeit ca. 4 Min.

Wenn ein Unternehmen in die Insolvenz geht, denken die meisten an nur ein Bild: Der Verwalter kommt, die alte Führung geht, das Ruder ist abgegeben. Doch das deutsche Insolvenzrecht kennt zwei sehr unterschiedliche Wege — und welchen Sie einschlagen, entscheidet darüber, ob Sie das Steuer behalten oder es aus der Hand geben. Der Unterschied zwischen Eigenverwaltung und Regelinsolvenz ist deshalb keine Formalie, sondern die vielleicht wichtigste Weichenstellung der ganzen Krise.

Regelinsolvenz: Das Ruder wechselt den Besitzer

Die Regelinsolvenz ist der klassische Weg. Das Gericht bestellt einen Insolvenzverwalter, und mit der Eröffnung geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Unternehmen auf ihn über (§80 InsO). Die bisherige Geschäftsführung verliert die Kontrolle über das Vermögen.

Der Verwalter handelt im Interesse der Gläubiger. Er sichert die Masse, entscheidet über Fortführung oder Zerschlagung und verwertet, was zu verwerten ist. Für viele Unternehmen ist das ein geordneter, sinnvoller Ablauf — aber eben einer, bei dem der Unternehmer nur noch Zuschauer ist.

Eigenverwaltung: Sie bleiben am Steuer

Bei der Eigenverwaltung (§§270 ff. InsO) bleibt die Geschäftsführung im Amt und behält die Verfügungsbefugnis über das Unternehmen. Statt eines Verwalters bestellt das Gericht nur einen Sachwalter, der überwacht — aber nicht selbst führt. Sie bleiben also Herr im eigenen Haus, unter Aufsicht.

Damit das Gericht das zulässt, braucht es Vertrauen: einen belastbaren Plan, eine geordnete Buchhaltung, und in aller Regel einen erfahrenen CRO / Sanierungsgeschäftsführer an Bord, der das Verfahren fachlich trägt. Genau diese Kombination — vertraute Geschäftsführung plus ausgewiesene Sanierungsexpertise — überzeugt Gerichte und Gläubiger.

Eine Sonderform ist das Schutzschirmverfahren (§270d InsO): Ein Unternehmen, das noch nicht zahlungsunfähig ist, aber droht, es zu werden, bekommt bis zu drei Monate Zeit, unter gerichtlichem Schutz einen Insolvenzplan zu erstellen — bei laufendem Betrieb und selbst gewähltem Sachwalter.

Die Unterschiede auf einen Blick

Regelinsolvenz Eigenverwaltung
Wer führt Insolvenzverwalter (vom Gericht) bisherige Geschäftsführung + CRO
Kontrolle geht auf den Verwalter über bleibt im Unternehmen
Aufsicht Sachwalter überwacht
Im Interesse von Gläubigern Fortbestand + Gläubigern
Voraussetzung keine besondere Plan, Buchhaltung, Sanierungsexpertise
Signal nach außen „Firma ist in Verwaltung" „Firma saniert sich selbst"

Warum die Eigenverwaltung so oft der bessere Weg ist

Es gibt einen handfesten Grund, warum sich die Eigenverwaltung bei sanierungsfähigen Unternehmen durchgesetzt hat: Wer sein Unternehmen kennt, trifft schnellere und marktnähere Entscheidungen. Gerade wenn es um den Erhalt des Betriebs geht — etwa über eine übertragende Sanierung —, zählt jede Woche. Je kürzer die Phase der Unsicherheit, desto mehr Substanz, Aufträge und Arbeitsplätze bleiben erhalten.

Dazu kommt der psychologische Faktor. Ein Betrieb „in Eigenverwaltung" sendet ein anderes Signal an Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter als einer „unter Verwaltung". Das erste heißt: Hier wird saniert. Das zweite klingt für viele nach Abwicklung. In einer Phase, in der Vertrauen die knappste Ressource ist, macht dieser Unterschied oft den Ausschlag.

Wann die Regelinsolvenz trotzdem der richtige Weg ist

Ehrlich bleibt aber: Die Eigenverwaltung ist kein Selbstläufer und nicht für jeden das Richtige. Fehlt eine geordnete Buchhaltung, ist das Vertrauen der Gläubiger zerrüttet oder ist der Betrieb schlicht nicht mehr fortführungsfähig, kann die Regelinsolvenz der sauberere und ehrlichere Weg sein. Die Kunst liegt darin, das früh und nüchtern zu beurteilen — nicht aus Prinzip an einem Weg festzuhalten, der nicht trägt.

Und genau hier entscheidet der Zeitpunkt: Wer früh handelt, hat die Wahl. Wer zu lange wartet, dem bleibt am Ende oft nur noch das Regelverfahren.

Sie stehen vor dieser Weichenstellung? Ob Eigenverwaltung für Ihr Unternehmen trägt, lässt sich seriös nur am konkreten Fall beurteilen. Schildern Sie uns Ihre Lage — wir sagen Ihnen ehrlich, welcher Weg für Sie realistisch ist.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Eigenverwaltung und Regelinsolvenz?

In der Regelinsolvenz übernimmt ein gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter die Kontrolle über das Unternehmen. In der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung im Amt und behält die Verfügungsbefugnis, während ein Sachwalter nur überwacht.

Darf ich mein Unternehmen in der Insolvenz selbst weiterführen?

In der Eigenverwaltung ja. Das Gericht muss dies allerdings zulassen und erwartet dafür in der Regel eine geordnete Buchhaltung, einen belastbaren Sanierungsplan und die Einbindung eines erfahrenen Sanierungsgeschäftsführers (CRO).

Was ist das Schutzschirmverfahren?

Das Schutzschirmverfahren nach §270d InsO ist eine Sonderform der Eigenverwaltung für Unternehmen, die drohend zahlungsunfähig, aber noch nicht zahlungsunfähig sind. Es gewährt bis zu drei Monate unter gerichtlichem Schutz, um einen Insolvenzplan zu erstellen.

Ist die Eigenverwaltung immer die bessere Wahl?

Nicht zwingend. Sie setzt eine geordnete Buchhaltung, Vertrauen der Gläubiger und Fortführungsfähigkeit voraus. Fehlen diese, kann die Regelinsolvenz der sauberere Weg sein. Die Entscheidung sollte früh und nüchtern am Einzelfall getroffen werden.


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