Die Insolvenz in Eigenverwaltung ist kein Untergang, sondern das schärfste Sanierungswerkzeug des deutschen Rechts: Die Geschäftsführung bleibt im Amt, ein Sachwalter überwacht lediglich — und das Verfahren selbst erzeugt die Liquidität, die die Sanierung trägt. Unser CRO/Sanierungsgeschäftsführer führt es an Ihrer Seite, wie er es in laufenden Verfahren bundesweit tut.
Solange die Zahlungsunfähigkeit nur droht (§ 18 InsO) und noch nicht eingetreten ist, bestimmen Sie das Verfahren — nicht die Gläubiger, nicht das Gericht. Vier Wege haben sich in der Praxis bewährt:
Verhandlungen mit Banken, Lieferanten und Finanzamt, Stundungen, Vergleiche, frisches Kapital — diskret und ohne Verfahren. Wenn früh genug begonnen wird, reicht das in vielen Fällen bereits.
Der Restrukturierungsplan nach StaRUG bindet auch widersprechende Gläubiger — ganz ohne Insolvenzverfahren. Nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit möglich und damit das beste Argument, früh zu kommen.
Das Unternehmen saniert sich unter Insolvenzschutz selbst: Die Geschäftsführung bleibt verfügungsbefugt, ein Sachwalter überwacht lediglich. Zugangsvoraussetzung ist die Eigenverwaltungsplanung nach § 270a InsO — ein belastbarer Finanzplan über sechs Monate plus Sanierungskonzept. Genau das ist unser Handwerk.
Die Premium-Variante der Eigenverwaltung: bis zu drei Monate Schutz vor Vollstreckungen, um in Ruhe einen Insolvenzplan zu erarbeiten — mit einem Sachwalter, den Sie selbst vorschlagen. Erforderlich ist die Bescheinigung eines in Insolvenzsachen erfahrenen Fachmanns, dass die Zahlungsunfähigkeit nur droht und die Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist.
Schutzschirm und StaRUG stehen nur offen, solange die Zahlungsunfähigkeit noch nicht eingetreten ist. Genau deshalb ist der Zeitpunkt Ihres Anrufs wichtiger als jede andere Frage. Wer früh kommt, wählt aus — wer spät kommt, nimmt, was übrig bleibt.
In der Regelinsolvenz übernimmt ein fremder Insolvenzverwalter Ihr Unternehmen. In der Eigenverwaltung bleibt es Ihres — der Sachwalter prüft und überwacht, führt aber nicht. Der Unterschied im Überblick:
| Eigenverwaltung | Regelinsolvenz | |
|---|---|---|
| Wer führt das Unternehmen? | Ihre Geschäftsführung — verstärkt um einen insolvenzerfahrenen CRO | Der Insolvenzverwalter; die Geschäftsführung verliert die Verfügungsbefugnis |
| Rolle der Aufsicht | Sachwalter überwacht (§§ 274, 275 InsO), entscheidet aber nicht operativ | Verwalter entscheidet allein — auch über Ihr Tagesgeschäft |
| Außenwirkung | Wird am Markt als aktive Sanierung gelesen; die vorläufige Phase ist nicht öffentlich einsehbar | Öffentliche Bestellung eines Verwalters, klassisches Insolvenz-Signal |
| Einfluss der Gesellschafter | Bleibt weitgehend erhalten; Vorschlagsrecht beim Sachwalter, Mitsprache über den vorläufigen Gläubigerausschuss (§ 22a InsO) | Gering — der Verwalter handelt für die Gläubigergesamtheit |
| Ziel & Exit | Insolvenzplan (§§ 217 ff. InsO): Entschuldung, Rechtsträger samt Verträgen und Lizenzen bleibt erhalten — alternativ Investorenlösung im Dual Track | Regelmäßig Verwertung oder übertragende Sanierung durch den Verwalter |
| Typische Dauer | Gut vorbereitet 6–9 Monate bis zur Aufhebung, oft schneller | Häufig mehrere Jahre bis zur Aufhebung |
Unser Ansatz unterscheidet sich in einem Punkt von den großen Kanzleien: Wir beraten nicht nur — unser CRO tritt als Sanierungsgeschäftsführer in die Organstellung ein und trägt die Verantwortung mit. Ihre bisherige Geschäftsführung kann sich auf das operative Geschäft konzentrieren; auf Wunsch ersetzen wir sie vollständig. Mehr dazu: Insolvenzverwalter oder Sachwalter? und Eigenverwaltung oder Regelinsolvenz?
Eine Eigenverwaltung gewinnt man in der Vorbereitung. Wer mit belastbarer Planung zum Gericht geht, bekommt das Verfahren, das er beantragt — und behält es bis zum Schluss.
Wir prüfen die Insolvenzgründe (§§ 17–19 InsO), die Liquiditätsreichweite und die Sanierungsfähigkeit. Ergebnis: eine klare Empfehlung, welcher Weg trägt — außergerichtlich, StaRUG, Eigenverwaltung oder Schutzschirm.
Tag 1–7 · kostenlos & vertraulichFinanzplan über sechs Monate, Sanierungskonzept, Verhandlungsstand mit den wesentlichen Gläubigern, Mehr-/Minderkostenvergleich. Beim Schutzschirm kommt die Bescheinigung nach § 270d InsO hinzu. Parallel: 13-Wochen-Liquiditätsplanung und Abstimmung mit Banken und Warenkreditversicherern.
1–4 WochenDas Gericht bestellt den vorläufigen Sachwalter — beim Schutzschirm den, den Sie vorschlagen. Ab jetzt wirkt der Schutz: Vollstreckungen stoppen, das Insolvenzgeld sichert die Löhne, wir übernehmen die insolvenzspezifischen Sonderaufgaben (Anzeige-, Berichts- und Kassenführungspflichten, Kommunikation mit Gericht, Sachwalter und Gläubigerausschuss).
ca. 3 MonateJetzt werden die Werkzeuge scharf: Insolvenzplan aufstellen, unwirtschaftliche Verträge beenden, Standorte und Personal neu ordnen, bei Bedarf parallel ein Investorenprozess (Dual Track). Der Geschäftsbetrieb läuft dabei normal weiter — Kunden werden beliefert, Aufträge angenommen.
2–5 MonateDie Gläubiger stimmen über den Insolvenzplan ab, das Gericht bestätigt, das Verfahren wird aufgehoben. Das Unternehmen ist entschuldet und gehört weiterhin seinen Gesellschaftern — oder dem Investor, den Sie ausgewählt haben. Auf Wunsch begleiten wir bis zur letzten Formalie.
Gesamtdauer: gut vorbereitet 6–9 MonateDass es auch deutlich schneller gehen kann, haben wir bewiesen: Bei Personal Partner Cramer lag zwischen Verfahrensbeginn und Übernahmelösung nur 22 Tage.
Was kaum ein Geschäftsführer vorher weiß: Die Insolvenzordnung stellt Sanierungswerkzeuge bereit, die es außerhalb des Verfahrens schlicht nicht gibt. Vier davon entscheiden regelmäßig über den Erfolg:
Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt die Nettolöhne für bis zu drei Monate — vorfinanzierbar, sodass Ihre Mitarbeiter pünktlich ihr Geld bekommen. Das schafft genau in der kritischen Phase Liquidität in Höhe eines Quartals-Personalaufwands.
Miet-, Pacht- und Leasingverträge sowie Arbeitsverhältnisse können im Verfahren mit höchstens drei Monaten Frist beendet werden — unabhängig von vereinbarten Laufzeiten. Der teure Zehn-Jahres-Mietvertrag verliert seinen Schrecken.
Muss Personal abgebaut werden, ist das Sozialplanvolumen im Verfahren gesetzlich begrenzt (max. 2,5 Monatsverdienste je Betroffenem) — planbar statt existenzbedrohend. Betriebsänderungen werden beschleunigt umsetzbar.
Mit Verfahrensbeginn werden Altverbindlichkeiten nicht mehr bedient — keine Tilgung, keine Zinsen, kein Vollstreckungsdruck. Die operative Liquidität arbeitet ausschließlich für die Fortführung; über die Altlasten entscheidet am Ende der Insolvenzplan.
Zusammengerechnet finanzieren diese Effekte in vielen Verfahren die gesamte Sanierung — einschließlich der Verfahrenskosten. Deshalb gilt: Die Eigenverwaltung ist häufig die günstigste Sanierung, die ein Unternehmen bekommen kann.
Ist die Zahlungsunfähigkeit erst eingetreten, greift die Antragspflicht des § 15a InsO: längstens drei Wochen bleiben dann bis zum Insolvenzantrag. Schutzschirm und StaRUG sind ab diesem Moment verschlossen, die Verhandlungsposition gegenüber Gläubigern deutlich schwächer — und für die Geschäftsführung wächst das persönliche Haftungsrisiko (§ 15b InsO). Umgekehrt gilt: Je früher Sie handeln, desto mehr bleibt in Ihrer Hand.
Unsere Erfahrung: Die meisten Sanierungen scheitern nicht am Konzept, sondern daran, dass zu spät begonnen wurde. Ein Anruf verpflichtet Sie zu nichts — er hält Ihnen nur die Wege offen.
Ab einer gewissen Unternehmensgröße wird die Eigenverwaltung zur Stakeholder-Aufgabe. Wer hier besteht, hat das Verfahren faktisch gewonnen:
Rollierende 13-Wochen-Liquiditätsplanung, integrierte Ertrags- und Finanzplanung, Anschlussfähigkeit an IDW-S6-Sanierungsgutachten und die Prüfung der Insolvenzgründe nach IDW S11. Das ist die Sprache, die Banken und Warenkreditversicherer verstehen.
Gerichte und Gläubigerausschüsse erwarten heute insolvenzerfahrene Verstärkung der Geschäftsführung. Unser CRO übernimmt genau diese Rolle — mit persönlicher Verantwortung, nicht als externer Berater mit Stundenzettel. Ihre Gesellschafterrechte bleiben gewahrt.
Vorläufiger Gläubigerausschuss (§ 22a InsO), Sachwalter, Banken, Kunden, Belegschaft: Wir orchestrieren die Kommunikation — und fahren, wo sinnvoll, parallel einen M&A-Prozess, damit am Ende die beste Lösung gewinnt: Insolvenzplan oder Investor.
Hocheffizient durch Systeme: Unsere Verfahrens- und Dokumentenplattform automatisiert Berichtswesen, Fristen und Gläubigerkommunikation — KI-gestützt, DSGVO-konform, auf deutschen Servern. Das spart Beraterstunden, die andere abrechnen.
Keine anonymen Fallstudien, sondern nachprüfbare Verfahren mit Namen. Drei Beispiele aus jüngerer Zeit:
Übertragende Sanierung in Eigenverwaltung. Alle Arbeitsplätze erhalten — der Betrieb läuft heute in zweiter Generation weiter.
Sanierung in Eigenverwaltung, Übernahme durch eine Tochter der MAX-MOTHES-Gruppe. Nahezu alle Arbeitsplätze und beide Standorte blieben erhalten.
Das komplette Verfahren in 22 Tagen. Die Mitarbeiter wurden von Tempton übernommen — ohne monatelange Hängepartie.
Wichtig: Jede Sanierung ist ein Einzelfall, Garantien kann Ihnen niemand seriös geben. Was wir zusagen können: ein erprobtes Vorgehen und den Einsatz für das bestmögliche Ergebnis.
Die häufigste unausgesprochene Sorge, ganz offen beantwortet:
Die Vergütung des CRO/Sanierungsgeschäftsführers ist im Verfahren in aller Regel Masseverbindlichkeit — sie trägt das Unternehmen, nicht Sie als Geschäftsführer oder Gesellschafter privat. Auch die weiteren Verfahrenskosten (Gericht, Sachwalter) werden in der Regel aus der Insolvenzmasse gezahlt. Und für die Ersteinschätzung gilt ohnehin: kostenlos, vertraulich, unverbindlich. Für alles Weitere finden sich Lösungen — das haben sie bislang noch immer.
Vertiefung in unserem Wissensbereich: Eigenverwaltung oder Regelinsolvenz? · Schutzschirmverfahren (§ 270d InsO) erklärt · Insolvenzverwalter oder Sachwalter? · CRO vs. Insolvenzverwalter
Schildern Sie uns Ihre Lage — wir sagen Ihnen ehrlich, welche Wege noch offen sind und welcher davon trägt. Vertraulich, kostenlos, ohne Verpflichtung. Ihren Steuerberater oder Anwalt holen Sie gern gleich mit ins Gespräch. Innerhalb von 24 Stunden sind wir an Ihrer Seite handlungsfähig.