Bei drohender Zahlungsunfähigkeit zählt jeder Tag.  24/7-Hotline: +49 170 666 35 59
Eigenverwaltung · Schutzschirm · Sanierung

Ihr Unternehmen ist in der Krise? Führen Sie es weiter — Sie bleiben am Steuer.

Die Insolvenz in Eigenverwaltung ist kein Untergang, sondern das schärfste Sanierungswerkzeug des deutschen Rechts: Die Geschäftsführung bleibt im Amt, ein Sachwalter überwacht lediglich — und das Verfahren selbst erzeugt die Liquidität, die die Sanierung trägt. Unser CRO/Sanierungsgeschäftsführer führt es an Ihrer Seite, wie er es in laufenden Verfahren bundesweit tut.

100 % vertraulich · alle Rechtsformen (GmbH, UG, GmbH & Co. KG, AG, SE) · handlungsfähig in 24 Stunden
Ihre Optionen

Bei drohender Zahlungsunfähigkeit ist fast alles noch möglich.

Solange die Zahlungsunfähigkeit nur droht (§ 18 InsO) und noch nicht eingetreten ist, bestimmen Sie das Verfahren — nicht die Gläubiger, nicht das Gericht. Vier Wege haben sich in der Praxis bewährt:

Ohne Gericht
Außergerichtliche Sanierung

Verhandlungen mit Banken, Lieferanten und Finanzamt, Stundungen, Vergleiche, frisches Kapital — diskret und ohne Verfahren. Wenn früh genug begonnen wird, reicht das in vielen Fällen bereits.

Kein Insolvenzverfahren · volle Diskretion
StaRUG
Restrukturierungsverfahren

Der Restrukturierungsplan nach StaRUG bindet auch widersprechende Gläubiger — ganz ohne Insolvenzverfahren. Nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit möglich und damit das beste Argument, früh zu kommen.

Keine Insolvenz · Mehrheit statt Einstimmigkeit
§§ 270 ff. InsO
Eigenverwaltung

Das Unternehmen saniert sich unter Insolvenzschutz selbst: Die Geschäftsführung bleibt verfügungsbefugt, ein Sachwalter überwacht lediglich. Zugangsvoraussetzung ist die Eigenverwaltungsplanung nach § 270a InsO — ein belastbarer Finanzplan über sechs Monate plus Sanierungskonzept. Genau das ist unser Handwerk.

Sie behalten die Kontrolle · kein fremder Verwalter
§ 270d InsO
Schutzschirmverfahren

Die Premium-Variante der Eigenverwaltung: bis zu drei Monate Schutz vor Vollstreckungen, um in Ruhe einen Insolvenzplan zu erarbeiten — mit einem Sachwalter, den Sie selbst vorschlagen. Erforderlich ist die Bescheinigung eines in Insolvenzsachen erfahrenen Fachmanns, dass die Zahlungsunfähigkeit nur droht und die Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist.

Nur solange die Zahlungsunfähigkeit nicht eingetreten ist
Der entscheidende Unterschied: drohend oder eingetreten.

Schutzschirm und StaRUG stehen nur offen, solange die Zahlungsunfähigkeit noch nicht eingetreten ist. Genau deshalb ist der Zeitpunkt Ihres Anrufs wichtiger als jede andere Frage. Wer früh kommt, wählt aus — wer spät kommt, nimmt, was übrig bleibt.

Sachwalter statt Insolvenzverwalter

Eigenverwaltung und Regelinsolvenz sind zwei verschiedene Welten.

In der Regelinsolvenz übernimmt ein fremder Insolvenzverwalter Ihr Unternehmen. In der Eigenverwaltung bleibt es Ihres — der Sachwalter prüft und überwacht, führt aber nicht. Der Unterschied im Überblick:

EigenverwaltungRegelinsolvenz
Wer führt das Unternehmen?Ihre Geschäftsführung — verstärkt um einen insolvenzerfahrenen CRODer Insolvenzverwalter; die Geschäftsführung verliert die Verfügungsbefugnis
Rolle der AufsichtSachwalter überwacht (§§ 274, 275 InsO), entscheidet aber nicht operativVerwalter entscheidet allein — auch über Ihr Tagesgeschäft
AußenwirkungWird am Markt als aktive Sanierung gelesen; die vorläufige Phase ist nicht öffentlich einsehbarÖffentliche Bestellung eines Verwalters, klassisches Insolvenz-Signal
Einfluss der GesellschafterBleibt weitgehend erhalten; Vorschlagsrecht beim Sachwalter, Mitsprache über den vorläufigen Gläubigerausschuss (§ 22a InsO)Gering — der Verwalter handelt für die Gläubigergesamtheit
Ziel & ExitInsolvenzplan (§§ 217 ff. InsO): Entschuldung, Rechtsträger samt Verträgen und Lizenzen bleibt erhalten — alternativ Investorenlösung im Dual TrackRegelmäßig Verwertung oder übertragende Sanierung durch den Verwalter
Typische DauerGut vorbereitet 6–9 Monate bis zur Aufhebung, oft schnellerHäufig mehrere Jahre bis zur Aufhebung

Unser Ansatz unterscheidet sich in einem Punkt von den großen Kanzleien: Wir beraten nicht nur — unser CRO tritt als Sanierungsgeschäftsführer in die Organstellung ein und trägt die Verantwortung mit. Ihre bisherige Geschäftsführung kann sich auf das operative Geschäft konzentrieren; auf Wunsch ersetzen wir sie vollständig. Mehr dazu: Insolvenzverwalter oder Sachwalter? und Eigenverwaltung oder Regelinsolvenz?

Der Ablauf

Von der Ersteinschätzung zur Aufhebung: fünf Phasen.

Eine Eigenverwaltung gewinnt man in der Vorbereitung. Wer mit belastbarer Planung zum Gericht geht, bekommt das Verfahren, das er beantragt — und behält es bis zum Schluss.

Ersteinschätzung und Weichenstellung

Wir prüfen die Insolvenzgründe (§§ 17–19 InsO), die Liquiditätsreichweite und die Sanierungsfähigkeit. Ergebnis: eine klare Empfehlung, welcher Weg trägt — außergerichtlich, StaRUG, Eigenverwaltung oder Schutzschirm.

Tag 1–7 · kostenlos & vertraulich

Eigenverwaltungsplanung nach § 270a InsO

Finanzplan über sechs Monate, Sanierungskonzept, Verhandlungsstand mit den wesentlichen Gläubigern, Mehr-/Minderkostenvergleich. Beim Schutzschirm kommt die Bescheinigung nach § 270d InsO hinzu. Parallel: 13-Wochen-Liquiditätsplanung und Abstimmung mit Banken und Warenkreditversicherern.

1–4 Wochen

Antrag und vorläufige Eigenverwaltung

Das Gericht bestellt den vorläufigen Sachwalter — beim Schutzschirm den, den Sie vorschlagen. Ab jetzt wirkt der Schutz: Vollstreckungen stoppen, das Insolvenzgeld sichert die Löhne, wir übernehmen die insolvenzspezifischen Sonderaufgaben (Anzeige-, Berichts- und Kassenführungspflichten, Kommunikation mit Gericht, Sachwalter und Gläubigerausschuss).

ca. 3 Monate

Eröffnung und Sanierung im Verfahren

Jetzt werden die Werkzeuge scharf: Insolvenzplan aufstellen, unwirtschaftliche Verträge beenden, Standorte und Personal neu ordnen, bei Bedarf parallel ein Investorenprozess (Dual Track). Der Geschäftsbetrieb läuft dabei normal weiter — Kunden werden beliefert, Aufträge angenommen.

2–5 Monate

Planbestätigung und Aufhebung

Die Gläubiger stimmen über den Insolvenzplan ab, das Gericht bestätigt, das Verfahren wird aufgehoben. Das Unternehmen ist entschuldet und gehört weiterhin seinen Gesellschaftern — oder dem Investor, den Sie ausgewählt haben. Auf Wunsch begleiten wir bis zur letzten Formalie.

Gesamtdauer: gut vorbereitet 6–9 Monate

Dass es auch deutlich schneller gehen kann, haben wir bewiesen: Bei Personal Partner Cramer lag zwischen Verfahrensbeginn und Übernahmelösung nur 22 Tage.

Die Sanierungshebel

Das Verfahren kostet nicht nur — es finanziert die Sanierung mit.

Was kaum ein Geschäftsführer vorher weiß: Die Insolvenzordnung stellt Sanierungswerkzeuge bereit, die es außerhalb des Verfahrens schlicht nicht gibt. Vier davon entscheiden regelmäßig über den Erfolg:

3 Monate
Insolvenzgeld entlastet die Lohnkosten

Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt die Nettolöhne für bis zu drei Monate — vorfinanzierbar, sodass Ihre Mitarbeiter pünktlich ihr Geld bekommen. Das schafft genau in der kritischen Phase Liquidität in Höhe eines Quartals-Personalaufwands.

§§ 165 ff. SGB III · Insolvenzgeldvorfinanzierung
3 Monate
Langfristverträge werden kündbar

Miet-, Pacht- und Leasingverträge sowie Arbeitsverhältnisse können im Verfahren mit höchstens drei Monaten Frist beendet werden — unabhängig von vereinbarten Laufzeiten. Der teure Zehn-Jahres-Mietvertrag verliert seinen Schrecken.

§§ 109, 113 InsO · Wahlrecht § 103 InsO
2,5 Gehälter
Personalanpassung mit gedeckeltem Sozialplan

Muss Personal abgebaut werden, ist das Sozialplanvolumen im Verfahren gesetzlich begrenzt (max. 2,5 Monatsverdienste je Betroffenem) — planbar statt existenzbedrohend. Betriebsänderungen werden beschleunigt umsetzbar.

§§ 123, 121 ff. InsO
0 €
Altverbindlichkeiten: Stopp von Zins und Tilgung

Mit Verfahrensbeginn werden Altverbindlichkeiten nicht mehr bedient — keine Tilgung, keine Zinsen, kein Vollstreckungsdruck. Die operative Liquidität arbeitet ausschließlich für die Fortführung; über die Altlasten entscheidet am Ende der Insolvenzplan.

Vollstreckungsschutz · Quote statt Vollzahlung

Zusammengerechnet finanzieren diese Effekte in vielen Verfahren die gesamte Sanierung — einschließlich der Verfahrenskosten. Deshalb gilt: Die Eigenverwaltung ist häufig die günstigste Sanierung, die ein Unternehmen bekommen kann.

Warum früh entscheidet

Mit jeder Woche des Wartens schließen sich Türen.

Ist die Zahlungsunfähigkeit erst eingetreten, greift die Antragspflicht des § 15a InsO: längstens drei Wochen bleiben dann bis zum Insolvenzantrag. Schutzschirm und StaRUG sind ab diesem Moment verschlossen, die Verhandlungsposition gegenüber Gläubigern deutlich schwächer — und für die Geschäftsführung wächst das persönliche Haftungsrisiko (§ 15b InsO). Umgekehrt gilt: Je früher Sie handeln, desto mehr bleibt in Ihrer Hand.

Heute
Alle Optionen offen: außergerichtlich, StaRUG, Eigenverwaltung, Schutzschirm
3 Wochen
Maximale Antragsfrist nach eingetretener Zahlungsunfähigkeit (§ 15a InsO)
<24h
bis wir an Ihrer Seite handlungsfähig sind

Unsere Erfahrung: Die meisten Sanierungen scheitern nicht am Konzept, sondern daran, dass zu spät begonnen wurde. Ein Anruf verpflichtet Sie zu nichts — er hält Ihnen nur die Wege offen.

Für größere Häuser

Was Banken, Gläubigerausschuss und Gericht von Ihnen erwarten.

Ab einer gewissen Unternehmensgröße wird die Eigenverwaltung zur Stakeholder-Aufgabe. Wer hier besteht, hat das Verfahren faktisch gewonnen:

Planung
Belastbare Zahlen statt Hoffnung

Rollierende 13-Wochen-Liquiditätsplanung, integrierte Ertrags- und Finanzplanung, Anschlussfähigkeit an IDW-S6-Sanierungsgutachten und die Prüfung der Insolvenzgründe nach IDW S11. Das ist die Sprache, die Banken und Warenkreditversicherer verstehen.

Governance
CRO in der Organstellung

Gerichte und Gläubigerausschüsse erwarten heute insolvenzerfahrene Verstärkung der Geschäftsführung. Unser CRO übernimmt genau diese Rolle — mit persönlicher Verantwortung, nicht als externer Berater mit Stundenzettel. Ihre Gesellschafterrechte bleiben gewahrt.

Prozess
Stakeholder-Führung & Dual Track

Vorläufiger Gläubigerausschuss (§ 22a InsO), Sachwalter, Banken, Kunden, Belegschaft: Wir orchestrieren die Kommunikation — und fahren, wo sinnvoll, parallel einen M&A-Prozess, damit am Ende die beste Lösung gewinnt: Insolvenzplan oder Investor.

Hocheffizient durch Systeme: Unsere Verfahrens- und Dokumentenplattform automatisiert Berichtswesen, Fristen und Gläubigerkommunikation — KI-gestützt, DSGVO-konform, auf deutschen Servern. Das spart Beraterstunden, die andere abrechnen.

Belegbare Erfolge

Unternehmen, die heute noch arbeiten.

Keine anonymen Fallstudien, sondern nachprüfbare Verfahren mit Namen. Drei Beispiele aus jüngerer Zeit:

Köln · April 2026
Tischlerei Lamp & Sohn

Übertragende Sanierung in Eigenverwaltung. Alle Arbeitsplätze erhalten — der Betrieb läuft heute in zweiter Generation weiter.

Spaichingen · Nov. 2025
Beco Metallteile

Sanierung in Eigenverwaltung, Übernahme durch eine Tochter der MAX-MOTHES-Gruppe. Nahezu alle Arbeitsplätze und beide Standorte blieben erhalten.

Lüdenscheid · 2024
Personal Partner Cramer

Das komplette Verfahren in 22 Tagen. Die Mitarbeiter wurden von Tempton übernommen — ohne monatelange Hängepartie.

Wichtig: Jede Sanierung ist ein Einzelfall, Garantien kann Ihnen niemand seriös geben. Was wir zusagen können: ein erprobtes Vorgehen und den Einsatz für das bestmögliche Ergebnis.

Die Kostenfrage

Was kostet das — und wer zahlt es?

Die häufigste unausgesprochene Sorge, ganz offen beantwortet:

Die Kostenfrage darf nie der Grund sein, nicht anzurufen.

Die Vergütung des CRO/Sanierungsgeschäftsführers ist im Verfahren in aller Regel Masseverbindlichkeit — sie trägt das Unternehmen, nicht Sie als Geschäftsführer oder Gesellschafter privat. Auch die weiteren Verfahrenskosten (Gericht, Sachwalter) werden in der Regel aus der Insolvenzmasse gezahlt. Und für die Ersteinschätzung gilt ohnehin: kostenlos, vertraulich, unverbindlich. Für alles Weitere finden sich Lösungen — das haben sie bislang noch immer.

Häufige Fragen

Was Geschäftsführer uns am häufigsten fragen.

Wie lange dauert eine Insolvenz in Eigenverwaltung?
Gut vorbereitet vergehen von der Antragstellung bis zur Aufhebung des Verfahrens meist sechs bis neun Monate — rund drei Monate vorläufiges Verfahren, danach die Sanierung im eröffneten Verfahren bis zur Bestätigung des Insolvenzplans. Übertragende Lösungen können deutlich schneller sein; unser schnellstes Verfahren war nach 22 Tagen gelöst.
Was ist der Unterschied zwischen Sachwalter und Insolvenzverwalter?
Der Insolvenzverwalter übernimmt in der Regelinsolvenz die volle Verfügungsgewalt über das Unternehmen. Der Sachwalter in der Eigenverwaltung überwacht lediglich (§§ 274, 275 InsO): Er prüft die wirtschaftliche Lage und die Geschäftsführung, führt aber nicht das Unternehmen. Die Entscheidungen treffen weiterhin Sie — verstärkt durch unseren CRO.
Welche Voraussetzungen hat die Eigenverwaltung?
Kern ist die Eigenverwaltungsplanung nach § 270a InsO: ein Finanzplan über sechs Monate, ein Sanierungskonzept, der Stand der Gläubigerverhandlungen und ein Kostenvergleich zur Regelinsolvenz. Das Gericht ordnet die Eigenverwaltung an, wenn die Planung vollständig und schlüssig ist — deshalb entscheidet die Qualität der Vorbereitung über das Verfahren.
Wann kommt das Schutzschirmverfahren in Frage — und wann nicht mehr?
Der Schutzschirm nach § 270d InsO steht nur offen, solange die Zahlungsunfähigkeit lediglich droht oder nur Überschuldung vorliegt. Ist die Zahlungsunfähigkeit eingetreten, bleibt die „normale" vorläufige Eigenverwaltung — auch ein starkes Verfahren, aber ohne das Vorschlagsrecht für den Sachwalter und ohne die bis zu drei Monate Planfrist unter dem Schirm.
Erfahren Kunden und Lieferanten von dem Verfahren?
Die vorläufige Eigenverwaltung wird nicht öffentlich bekannt gemacht — anders als die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters. Wann und wie Geschäftspartner informiert werden, steuern Sie gemeinsam mit uns aktiv. Richtig kommuniziert wird das Verfahren am Markt als das gelesen, was es ist: eine geordnete Sanierung mit Zukunft.
Verliere ich als Gesellschafter mein Unternehmen?
Nicht zwangsläufig — das ist gerade der Punkt der Eigenverwaltung. Der Insolvenzplan kann das Unternehmen entschulden und der Rechtsträger samt Anteilen bleibt bestehen. Ob am Ende die Gesellschafter das entschuldete Unternehmen behalten oder ein Investor einsteigt, wird im Verfahren gestaltet — nicht von einem fremden Verwalter diktiert.
Kostenlose Ersteinschätzung

Rufen Sie an, bevor die Frist es tut.

Schildern Sie uns Ihre Lage — wir sagen Ihnen ehrlich, welche Wege noch offen sind und welcher davon trägt. Vertraulich, kostenlos, ohne Verpflichtung. Ihren Steuerberater oder Anwalt holen Sie gern gleich mit ins Gespräch. Innerhalb von 24 Stunden sind wir an Ihrer Seite handlungsfähig.

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