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Unternehmen entschulden: Die Eigenverwaltung als Instrument für den Neustart

16. Juli 2026 · Lesezeit ca. 4 Min.
Von Michael Witt · CRO / Sanierungsgeschäftsführer · 25+ Jahre Sanierungspraxis, u. a. begleitete Eigenverwaltungen und übertragende Sanierungen in Industrie, Handwerk, Personaldienstleistung und Gesundheitswesen

Es gibt einen Satz, der bei uns intern fast schon ein Leitmotiv geworden ist: Wir sehen in der Krise den Regen, der den Weg freispült. Das klingt zunächst nach Kalenderspruch, beschreibt aber ziemlich genau, was ein gut geführtes Eigenverwaltungsverfahren leistet. Altlasten, die sich über Jahre angesammelt haben — teure Verträge, aufgelaufene Verbindlichkeiten, eine Bilanz, die jede Bankverhandlung zur Qual macht — werden in einem geordneten Verfahren weggespült. Was bleibt, ist der tragfähige Kern des Unternehmens. Und der läuft weiter, mit denselben Kunden, denselben Mitarbeitern und derselben Steuernummer.

Dass die Insolvenzordnung genau dafür gebaut wurde, wissen erstaunlich wenige Unternehmer. Das Wort Insolvenz ist so stark mit Scheitern und Abwicklung besetzt, dass die zweite Funktion des Gesetzes im Schatten steht: die geordnete Entschuldung eines Unternehmens, das operativ gesund ist, aber unter seiner Schuldenlast erstickt.

Wann Entschuldung das eigentliche Ziel ist

Nicht jede Krise ist eine Ertragskrise. Viele Betriebe schreiben im Tagesgeschäft schwarze Zahlen — und gehen trotzdem in die Knie, weil die Vergangenheit zu schwer wiegt. Typische Konstellationen:

In solchen Fällen bringt es wenig, weiter an der Kostenschraube zu drehen. Das Problem sitzt in der Bilanz, nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung. Und für Bilanzprobleme gibt es ein Werkzeug, das kein außergerichtlicher Vergleich der Welt ersetzen kann: den Insolvenzplan.

Warum der Insolvenzplan mehr kann als jeder Vergleich

Wer versucht, sich außergerichtlich mit seinen Gläubigern zu einigen, braucht die Zustimmung jedes Einzelnen. Ein einziger Akkordstörer — oft ausgerechnet der kleinste Gläubiger — kann die gesamte Sanierung blockieren. Genau diese Schwäche behebt das Planverfahren: Im Insolvenzplan wird in Gruppen abgestimmt, und wer sich ohne sachlichen Grund querstellt, kann überstimmt werden. Die Mehrheit der Vernünftigen entscheidet.

Der wirtschaftliche Effekt ist erheblich. Die Gläubiger verzichten auf einen Teil ihrer Forderungen und erhalten dafür eine Quote, die über dem liegt, was eine Zerschlagung brächte. Das Unternehmen selbst bleibt als Rechtsträger vollständig erhalten — anders als beim Verkauf der Vermögenswerte an eine Auffanggesellschaft. Lieferantennummern, Zertifizierungen, öffentliche Zulassungen, laufende Kundenverträge: alles bleibt, wo es ist. Nur die Schulden gehen.

Dazu kommen Hebel, die es nur im Verfahren gibt: Das Insolvenzgeld entlastet die Lohnkosten für bis zu drei Monate, unwirtschaftliche Dauerverträge lassen sich mit verkürzten Fristen lösen, und Zins- wie Tilgungszahlungen ruhen während des Verfahrens. Diese Effekte finanzieren die Sanierung häufig zu einem guten Teil selbst.

Sie bleiben am Steuer — der Sachwalter überwacht nur

Der zweite Grund, warum die Eigenverwaltung für die Entschuldung so geeignet ist, liegt in der Rollenverteilung. Anders als in der Regelinsolvenz übernimmt kein Insolvenzverwalter das Ruder. Die Geschäftsführung bleibt im Amt und handelt den Plan selbst aus — begleitet von einem gerichtlich bestellten Sachwalter, der das Verfahren überwacht, aber nicht führt. Für Kunden und Lieferanten ist das ein sichtbares Signal: Hier wird saniert, nicht abgewickelt. Wie sich die beiden Verfahrensarten im Detail unterscheiden, haben wir im Beitrag Eigenverwaltung oder Regelinsolvenz auseinandergenommen.

Wer noch nicht zahlungsunfähig ist, sondern die Krise kommen sieht, kann sogar einen Schritt früher ansetzen: Das Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO gewährt bis zu drei Monate Schutz vor Vollstreckungen, während der Plan in Ruhe erarbeitet wird.

Der Weg zur bereinigten Bilanz

Der Ablauf folgt einem erprobten Muster. Am Anfang steht die ehrliche Bestandsaufnahme: Trägt das Geschäftsmodell, wenn man die Altlasten wegdenkt? Fällt die Antwort positiv aus, wird der Eigenantrag vorbereitet und mit einer Planungsrechnung unterlegt. Nach der Antragstellung stabilisiert das vorläufige Verfahren den Betrieb — Insolvenzgeld, Vollstreckungsschutz, Liquiditätsaufbau. Parallel entsteht der Insolvenzplan: Er beschreibt, welche Quote die Gläubiger erhalten, woher das Geld kommt und wie das Unternehmen danach aufgestellt ist.

Stimmen die Gläubigergruppen zu und bestätigt das Gericht den Plan, tritt der Schuldenschnitt in Kraft. Von der Antragstellung bis zur Aufhebung des Verfahrens vergehen in gut vorbereiteten Fällen sechs bis neun Monate. Danach steht dasselbe Unternehmen da — mit bereinigter Bilanz, ohne die alten Verbindlichkeiten, wieder kreditwürdig.

Ein Punkt wird oft übersehen: Die Entschuldung wirkt auch nach innen. Eine Geschäftsführung, die jahrelang nur Löcher gestopft hat, gewinnt Handlungsspielraum zurück. Investitionen, die ewig aufgeschoben wurden, werden wieder möglich. Der Regen hat den Weg freigespült — jetzt kann man ihn auch gehen.

Häufige Fragen

Wie viel Schulden werden bei einem Insolvenzplan erlassen?

Das hängt von der Vermögenslage ab. Maßstab ist, was die Gläubiger bei einer Zerschlagung erhielten — der Plan muss sie besserstellen. In der Praxis liegen Planquoten häufig zwischen fünf und dreißig Prozent; der Rest der Forderungen erlischt mit der Bestätigung des Plans.

Kann ich mein Unternehmen entschulden, ohne die Kontrolle abzugeben?

Ja, genau dafür ist die Eigenverwaltung gedacht. Die Geschäftsführung bleibt im Amt und setzt die Sanierung selbst um. Ein Sachwalter überwacht das Verfahren im Interesse der Gläubiger, führt aber nicht die Geschäfte.

Wie lange dauert die Entschuldung über einen Insolvenzplan?

Gut vorbereitete Eigenverwaltungsverfahren mit Insolvenzplan sind in der Regel nach sechs bis neun Monaten aufgehoben. Entscheidend ist die Vorbereitung vor der Antragstellung — je belastbarer Planungsrechnung und Plankonzept, desto schneller das Verfahren.

Behalten wir unsere Verträge, Zulassungen und Zertifizierungen?

Beim Insolvenzplan bleibt der Rechtsträger bestehen, deshalb bleiben grundsätzlich auch Verträge, Zulassungen und Zertifizierungen erhalten. Das ist der zentrale Unterschied zur übertragenden Sanierung, bei der die Vermögenswerte auf eine neue Gesellschaft übergehen.

Was VIAEXCRISI anders macht

Ein CRO ergänzt üblicherweise die bestehende Geschäftsführung. Wir gehen weiter: Auf Wunsch übernimmt der Sanierungsgeschäftsführer die Geschäftsführung vollständig und löst die bisherige ab — damit Sie als Gesellschafter oder Geschäftsführer keinen „Insolvenz-Stempel“ in Ihren Neustart tragen.

Wir begleiten das Verfahren von A bis Z — vom ersten Antrag bis zur Löschung der Gesellschaft. Die zähe Abwicklung wird unser Problem, nicht Ihres: Sie kümmern sich ab sofort um neue, gewinnbringende Projekte, die Zeitdiebe übernehmen wir.

Möglich macht das ein hocheffizienter, KI-gestützter Apparat — eigene Systeme für Dokumente, Fristen und Kommunikation, die Standardschritte automatisieren, vollständig DSGVO-konform auf deutschen Servern.

Insolvenz muss kein Ende sein — und kein Flächenbrand.

Wenn Sie unsicher sind, welcher Weg trägt: Schildern Sie uns Ihre Situation. Kostenlos, vertraulich und unverbindlich.

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