Die ersten 72 Stunden in der Unternehmenskrise: Checkliste
Es gibt diesen einen Moment, in dem aus einer schwierigen Lage eine echte Krise wird. Die Bank kündigt die Linie. Ein Großkunde zahlt nicht. Das Konto ist gepfändet, die Löhne sind fällig, und der Steuerberater meldet, dass die Zahlen nicht mehr aufgehen. In solchen Momenten zählt weniger, was in den nächsten Monaten passiert, als das, was in den nächsten Tagen getan wird. Die ersten 72 Stunden entscheiden oft über den ganzen weiteren Verlauf.
Panik ist hier der schlechteste Ratgeber, Aussitzen der zweitschlechteste. Was hilft, ist ein klarer Ablauf. Diese Checkliste bringt die entscheidenden Schritte in eine Reihenfolge, die dem Geschäftsführer Handlungsspielraum sichert – und ihn vor persönlicher Haftung schützt.
Stunde 0 bis 24: Die Lage nüchtern erfassen
Bevor irgendetwas entschieden wird, muss der Geschäftsführer wissen, wo er wirklich steht. Das klingt banal, wird aber unter Druck fast immer übersprungen. Der wichtigste Wert ist die Liquidität: Wie viel Geld ist verfügbar, welche Zahlungen sind in den nächsten Tagen und Wochen zwingend fällig, was kommt an Einnahmen sicher herein? Ein kurzfristiger Liquiditätsstatus über die nächsten Wochen ist die Grundlage für alles Weitere.
Parallel dazu die zentrale rechtliche Frage: Liegt bereits Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO oder Überschuldung nach § 19 InsO vor? Diese Einschätzung ist keine Formsache. An sie knüpft die Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO an, und die Fristen laufen ab dem Eintritt des Insolvenzgrundes – nicht ab dem Tag, an dem man es sich eingesteht. Wer hier unsicher ist, sollte die Prüfung nicht selbst überschlagen, sondern fachlich klären lassen.
Ebenso wichtig in diesen ersten Stunden: keine Zahlungen mehr leisten, die einzelne Gläubiger bevorzugen. Sobald ein Insolvenzgrund vorliegt, kann eine solche Zahlung später angefochten werden und den Geschäftsführer in die Haftung nach § 15b InsO bringen. Ab jetzt gilt das Gebot der Gläubigergleichbehandlung.
Stunde 24 bis 48: Fristen sichern und Berater holen
Sind die Zahlen auf dem Tisch, geht es um die Fristen. Sie sind das schärfste Schwert im Insolvenzrecht, und sie verzeihen nichts.
| Insolvenzgrund | Rechtsgrundlage | Antragsfrist |
|---|---|---|
| Zahlungsunfähigkeit | § 17 InsO | ohne schuldhaftes Zögern, spätestens 3 Wochen |
| Überschuldung | § 19 InsO | ohne schuldhaftes Zögern, spätestens 6 Wochen |
Wichtig ist das „ohne schuldhaftes Zögern": Die drei bzw. sechs Wochen sind Höchstfristen, keine Wartezeiten. Wer erkennt, dass keine realistische Sanierung mehr in Sicht ist, muss früher handeln. Und die Fristen laufen, ob man den Antrag vorbereitet oder nicht.
Spätestens jetzt gehört ein erfahrener Sanierungsberater an den Tisch – nicht erst, wenn alle Optionen verbraucht sind. Die früh gestellte Weiche entscheidet, ob überhaupt noch eine Eigenverwaltung oder ein Schutzschirm möglich ist oder ob nur die Regelinsolvenz bleibt. Wer den Unterschied zwischen einem selbstbestimmten Sanierer und einem gerichtlich bestellten Verwalter verstehen will, findet ihn im Beitrag CRO gegen Insolvenzverwalter. In dieser Phase zählt jeder Tag, weil sich mit jedem Tag der Handlungsspielraum verengt.
Stunde 48 bis 72: Kommunikation und Weichenstellung
Erst wenn die Fakten stehen und die rechtliche Lage geklärt ist, folgt die Kommunikation – und zwar in dieser Reihenfolge, nicht umgekehrt. Wer zu früh redet, ohne einen Plan zu haben, verliert Vertrauen. Wer zu spät redet, verliert es auch.
In der Krise brauchen unterschiedliche Gruppen unterschiedliche Ansprache. Die Hausbank will wissen, ob und wie es weitergeht. Wichtige Lieferanten fragen sich, ob sie weiter liefern. Die Belegschaft spürt die Unruhe längst und braucht ein Signal, dass jemand die Lage im Griff hat. Und die Gläubiger insgesamt müssen darauf vertrauen können, dass sie gleich behandelt werden. Jede dieser Botschaften sollte durchdacht sein, bevor sie ausgesprochen wird.
Gleichzeitig fällt jetzt die strategische Grundentscheidung: Steuert das Unternehmen in eine geordnete Sanierung, etwa über die Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO oder ein Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO? Oder ist der tragfähige Kern nur noch über eine übertragende Sanierung zu retten, bei der das Gesunde auf einen neuen Rechtsträger übergeht? Diese Weichenstellung muss nicht in 72 Stunden vollzogen, aber angelegt sein. Welche Begleitung dabei sinnvoll ist, zeigt die Leistungsübersicht.
Was man in diesen Tagen unbedingt vermeidet
Zwei Fehler sind besonders teuer. Der erste ist das Verschleppen: abwarten, hoffen, die Frist verstreichen lassen. Das ist der direkte Weg in die persönliche Haftung und die Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung. Der zweite ist das Ausweichen auf scheinbar bequeme Lösungen – dubiose Angebote, die versprechen, die Gesellschaft „schnell und ohne Insolvenz" verschwinden zu lassen. Solche Firmenbestattungen sind strafbar und machen die Lage schlimmer, nicht besser. Der einzig sichere Weg führt über die offene, fristgerechte Auseinandersetzung mit der Krise.
Häufige Fragen
Ab wann läuft die Insolvenzantragsfrist genau?
Die Frist beginnt mit dem Eintritt des Insolvenzgrundes – bei Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO oder Überschuldung nach § 19 InsO –, nicht erst, wenn der Geschäftsführer ihn bemerkt oder anerkennt. Deshalb ist die frühe, ehrliche Prüfung der Lage so wichtig. Die Höchstfrist beträgt drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen bei Überschuldung.
Darf ich in der Krise noch Rechnungen bezahlen?
Nur mit großer Vorsicht. Sobald ein Insolvenzgrund vorliegt, dürfen einzelne Gläubiger nicht mehr bevorzugt werden. Zahlungen, die andere Gläubiger benachteiligen, können angefochten werden und führen zur Haftung nach § 15b InsO. Zahlungen, die den Betrieb erhalten, sind teils möglich – im Zweifel vorher fachlich klären.
Muss ich sofort einen Berater einschalten?
Je früher, desto besser. In den ersten Tagen entscheidet sich, ob noch eine selbstbestimmte Sanierung wie Eigenverwaltung oder Schutzschirm möglich ist. Wer wartet, bis alle Optionen verbraucht sind, hat meist nur noch die Regelinsolvenz vor sich. Ein erfahrener Sanierer sichert Handlungsspielraum und schützt vor Haftungsfehlern.
Was ist der größte Fehler in den ersten 72 Stunden?
Das Verschleppen. Abwarten und hoffen kostet nicht nur das Unternehmen, sondern bringt den Geschäftsführer persönlich in die Haftung und Strafbarkeit. Fast ebenso gefährlich sind vermeintliche Abkürzungen wie Firmenbestattungen, die strafbar sind. Der sichere Weg ist die offene, fristgerechte Reaktion.
Was VIAEXCRISI anders macht
Ein CRO ergänzt üblicherweise die bestehende Geschäftsführung. Wir gehen weiter: Auf Wunsch übernimmt der Sanierungsgeschäftsführer die Geschäftsführung vollständig und löst die bisherige ab — damit Sie als Gesellschafter oder Geschäftsführer keinen „Insolvenz-Stempel“ in Ihren Neustart tragen.
Wir begleiten das Verfahren von A bis Z — vom ersten Antrag bis zur Löschung der Gesellschaft. Die zähe Abwicklung wird unser Problem, nicht Ihres: Sie kümmern sich ab sofort um neue, gewinnbringende Projekte, die Zeitdiebe übernehmen wir.
Möglich macht das ein hocheffizienter, KI-gestützter Apparat — eigene Systeme für Dokumente, Fristen und Kommunikation, die Standardschritte automatisieren, vollständig DSGVO-konform auf deutschen Servern.
Insolvenz muss kein Ende sein — und kein Flächenbrand.
Wenn Sie unsicher sind, welcher Weg trägt: Schildern Sie uns Ihre Situation — im kostenlosen Erstgespräch. Vertraulich und unverbindlich; auch die Kosten einer Zusammenarbeit kalkulieren wir dort gemeinsam und individuell.
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