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Mitarbeiter und Arbeitsplätze in der Insolvenz sichern

4. September 2026 · Lesezeit ca. 4 Min.
Von Michael Witt · CRO / Sanierungsgeschäftsführer · 25+ Jahre Sanierungspraxis, u. a. begleitete Eigenverwaltungen und übertragende Sanierungen in Industrie, Handwerk, Personaldienstleistung und Gesundheitswesen

Für viele Geschäftsführer ist es nicht die eigene Haftung, die nachts wachhält, sondern der Gedanke an die Belegschaft. Menschen, die seit Jahren dabei sind, Familien, die vom Gehalt leben. Die verbreitete Vorstellung, eine Insolvenz bedeute automatisch das Ende aller Arbeitsplätze, hält sich hartnäckig – und sie ist in dieser Pauschalität falsch. Ein Insolvenzverfahren ist zunächst ein Sanierungsinstrument, kein Beerdigungsinstitut. Ob Arbeitsplätze erhalten bleiben, hängt weniger vom Verfahren selbst ab als davon, wie früh und wie klug es genutzt wird.

Es gibt Mechanismen, die genau auf den Erhalt von Beschäftigung zielen. Wer sie kennt, geht anders in die Krise – und rettet oft mehr, als er zu Beginn für möglich hielt.

Insolvenzgeld: die ersten drei Monate sind abgesichert

Die vielleicht wichtigste und am wenigsten bekannte Tatsache zuerst: Wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, bekommen die Arbeitnehmer für die letzten drei Monate vor der Eröffnung ihr Nettoentgelt über das Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit ersetzt. Das nimmt enormen Druck aus der Situation. Die Belegschaft steht in dieser kritischen Phase nicht ohne Einkommen da, und das Unternehmen muss die Löhne für diesen Zeitraum nicht aus der ohnehin knappen Kasse aufbringen.

Für die Sanierung ist das ein doppelter Gewinn. Die Mitarbeiter bleiben abgesichert und motiviert an Bord, während das Unternehmen für drei Monate von einer der größten Fixkostenlasten entlastet wird – Spielraum, der oft genau die Luft verschafft, die eine Fortführung erst möglich macht. Häufig lässt sich das Insolvenzgeld über eine Vorfinanzierung sogar schon vor der Verfahrenseröffnung nutzbar machen. Voraussetzung ist ein geordnetes Verfahren; wer die Insolvenz verschleppt oder in eine Firmenbestattung ausweicht, verspielt diese Absicherung für seine Leute.

Betriebsfortführung statt Abwicklung

Nach der Eröffnung stellt sich die zentrale Frage: Wird der Betrieb fortgeführt oder abgewickelt? In der Regelinsolvenz entscheidet das der Insolvenzverwalter, der mit Verfahrenseröffnung nach § 80 InsO die Verfügungsbefugnis übernimmt. In der Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO bleibt die Geschäftsführung am Ruder und der Sachwalter überwacht. In beiden Fällen gilt: Ein funktionierender Betrieb mit Aufträgen und eingespielter Mannschaft ist wertvoller als eine zerschlagene Firma. Fortführung liegt deshalb oft im Interesse aller.

Für die Arbeitsplätze ist das entscheidend, denn nur ein fortgeführter Betrieb kann Beschäftigung erhalten. Wer als CRO oder Sanierungsgeschäftsführer in dieser Phase steuert, hat den Erhalt der Arbeitsplätze meist als ausdrückliches Ziel – anders als ein Verwalter, dessen gesetzlicher Auftrag primär die Gläubigerbefriedigung ist. Die Unterschiede dieser Rollen und ihre Folgen für die Belegschaft beleuchtet der Beitrag CRO gegen Insolvenzverwalter.

Die übertragende Sanierung als Rettung für Jobs

Das wirksamste Instrument zum Erhalt von Arbeitsplätzen ist oft die übertragende Sanierung. Dabei wird der gesunde Kern des Unternehmens – Maschinen, Aufträge, Kundenbeziehungen und eben die Mitarbeiter – auf einen neuen Rechtsträger übertragen, während die Altverbindlichkeiten im Insolvenzverfahren zurückbleiben. Der Betrieb lebt weiter, die Arbeitsplätze wandern mit.

Instrument Wirkung für die Belegschaft
Insolvenzgeld Nettoentgelt für die letzten 3 Monate abgesichert
Betriebsfortführung Beschäftigung bleibt während des Verfahrens erhalten
Übertragende Sanierung Arbeitsplätze gehen auf den neuen Rechtsträger über
Eigenverwaltung (§§ 270 ff.) Sanierung mit Fokus auf Erhalt statt Zerschlagung

Wie die übertragende Sanierung im Detail abläuft und welche Voraussetzungen sie hat, erklärt der Überblick übertragende Sanierung – die Wege. Ein Punkt ist arbeitsrechtlich zentral: Beim Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils gehen die bestehenden Arbeitsverhältnisse grundsätzlich auf den Erwerber über. Das schützt die Beschäftigten, will aber sorgfältig gestaltet werden, damit die Sanierung wirtschaftlich trägt.

Frühe Weichenstellung entscheidet über die Belegschaft

So sehr all diese Instrumente helfen – sie greifen nur, wenn das Verfahren rechtzeitig und geordnet eingeleitet wird. Die Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO verlangt, dass der Antrag ohne schuldhaftes Zögern gestellt wird, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung. Wer diese Frist reißt, gefährdet nicht nur sich selbst mit Haftung nach § 15b InsO, sondern auch die Rettungschancen für seine Mitarbeiter. Denn je später und ungeordneter das Verfahren beginnt, desto weniger Substanz ist noch da, die sich fortführen oder übertragen ließe.

Das ist die vielleicht wichtigste Botschaft für jeden Geschäftsführer, der um seine Leute bangt: Die beste Chance, Arbeitsplätze zu retten, liegt in der frühen, ehrlichen Reaktion auf die Krise – nicht im Hinauszögern. Wer rechtzeitig einen erfahrenen Sanierer einbindet, kann Insolvenzgeld, Fortführung und übertragende Sanierung als zusammenwirkendes Paket nutzen. Welche Begleitung dabei möglich ist, zeigt die Leistungsübersicht.

Häufige Fragen

Verlieren alle Mitarbeiter bei einer Insolvenz ihren Job?

Nein, das ist ein verbreiteter Irrtum. Ein Insolvenzverfahren ist zunächst ein Sanierungsinstrument. Über Betriebsfortführung und übertragende Sanierung bleiben in vielen Fällen große Teile der Belegschaft erhalten. Entscheidend ist, dass das Verfahren früh und geordnet eingeleitet wird.

Was ist Insolvenzgeld und wer zahlt es?

Insolvenzgeld ersetzt den Arbeitnehmern das Nettoentgelt für die letzten drei Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens und wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt. Das sichert die Belegschaft ab und entlastet das Unternehmen von einer erheblichen Fixkostenlast in der kritischen Phase.

Gehen bei einer übertragenden Sanierung die Arbeitsverträge mit über?

Beim Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils gehen die bestehenden Arbeitsverhältnisse grundsätzlich auf den Erwerber über. Das schützt die Beschäftigten. Die konkrete Ausgestaltung sollte fachlich begleitet werden, damit die Sanierung wirtschaftlich tragfähig bleibt.

Warum ist schnelles Handeln für den Erhalt der Arbeitsplätze so wichtig?

Weil mit jedem Tag Verschleppung Substanz verloren geht, die sich fortführen oder übertragen ließe. Die Antragspflicht nach § 15a InsO setzt Fristen, deren Versäumnis nicht nur den Geschäftsführer haftbar macht, sondern auch die Rettungschancen für die Belegschaft schmälert. Frühes Handeln erhält den größten Spielraum.

Was VIAEXCRISI anders macht

Ein CRO ergänzt üblicherweise die bestehende Geschäftsführung. Wir gehen weiter: Auf Wunsch übernimmt der Sanierungsgeschäftsführer die Geschäftsführung vollständig und löst die bisherige ab — damit Sie als Gesellschafter oder Geschäftsführer keinen „Insolvenz-Stempel“ in Ihren Neustart tragen.

Wir begleiten das Verfahren von A bis Z — vom ersten Antrag bis zur Löschung der Gesellschaft. Die zähe Abwicklung wird unser Problem, nicht Ihres: Sie kümmern sich ab sofort um neue, gewinnbringende Projekte, die Zeitdiebe übernehmen wir.

Möglich macht das ein hocheffizienter, KI-gestützter Apparat — eigene Systeme für Dokumente, Fristen und Kommunikation, die Standardschritte automatisieren, vollständig DSGVO-konform auf deutschen Servern.

Insolvenz muss kein Ende sein — und kein Flächenbrand.

Wenn Sie unsicher sind, welcher Weg trägt: Schildern Sie uns Ihre Situation — im kostenlosen Erstgespräch. Vertraulich und unverbindlich; auch die Kosten einer Zusammenarbeit kalkulieren wir dort gemeinsam und individuell.

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