Was macht ein Sanierungsgeschäftsführer? Aufgaben und Rolle im Überblick
Ein Sanierungsgeschäftsführer, oft CRO genannt, wird von den Gesellschaftern förmlich zum Geschäftsführer bestellt und ins Handelsregister eingetragen. Er übernimmt in der Krise die Steuerung des Unternehmens. Seine vier Kernaufgaben: prüfen, ob bereits ein Insolvenzgrund vorliegt, die Liquidität sichern, ein Sanierungskonzept entwickeln und den Weg durch das gewählte Verfahren steuern. Anders als ein Berater haftet er persönlich, weil er Organ der Gesellschaft ist. Genau diese Verantwortung macht ihn handlungsfähig.
Was das im Alltag bedeutet, wo seine Befugnisse enden und wann der richtige Zeitpunkt für seine Bestellung ist, ordnet dieser Beitrag ein.
Was macht ein Sanierungsgeschäftsführer konkret?
Das Aufgabenfeld ist breit und verschiebt sich mit dem Stadium der Krise. Grob lassen sich vier Blöcke unterscheiden.
Lage klären
Ganz am Anfang steht die nüchterne Bestandsaufnahme. Wie viel Geld ist wirklich da? Reicht es noch für die nächsten Wochen, oder sind Sie bereits zahlungsunfähig nach § 17 InsO, können also fällige Rechnungen tatsächlich nicht mehr bezahlen? Sind Sie womöglich überschuldet im Sinne des § 19 InsO? Das wäre der Fall, wenn Ihr Vermögen die Schulden nicht mehr deckt und zugleich nicht überwiegend wahrscheinlich ist, dass das Unternehmen die nächsten zwölf Monate übersteht. Oder liegt erst drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO vor, zahlen Sie also heute noch alles, während die Planung für die kommenden in der Regel 24 Monate eine Lücke zeigt? Diese Prüfung ist keine Formalie. An ihr hängt, ob Sie einen Insolvenzantrag stellen müssen, wie es § 15a InsO verlangt, oder ob Sie nur einen stellen dürfen. Die Pflicht duldet keinen Aufschub.
In der Praxis heißt das: Kontostände, offene Posten, fällige Verbindlichkeiten, Sozialabgaben und Steuern werden auf einen bestimmten Stichtag gezogen und in eine Liquiditätsbilanz überführt. Das ist eine einfache Gegenüberstellung, die alles verfügbare Geld allen an diesem Tag fälligen Zahlungen gegenüberstellt. Wie diese Prüfung im Detail funktioniert, steht in den Beiträgen zur Zahlungsunfähigkeit und zur Überschuldung mit Fortführungsprognose. Erst wenn dieses Bild steht, lässt sich überhaupt entscheiden, welcher Weg noch offen ist.
Liquidität steuern
Ist die Lage angespannt, aber noch nicht aussichtslos, geht es ums Überleben von Tag zu Tag. Der CRO baut einen belastbaren Liquiditätsplan, entscheidet, welche Zahlung Vorrang hat, verhandelt Stundungen und hält die Lieferketten am Laufen. Gerade hier zeigt sich Erfahrung: Welche Rechnung muss heute raus, welche kann warten, ohne dass die Produktion stillsteht? Der Stromversorger und der Lieferant des einzigen Bauteils, das Sie nirgends kurzfristig bekommen, stehen weiter oben als der Werbeagenturvertrag.
Typische Hebel in dieser Phase sind längere Zahlungsziele bei Lieferanten, Stundungsvereinbarungen mit Finanzamt und Sozialversicherung, das konsequente Einziehen offener Kundenforderungen, der Verkauf von Anlagen, die für den Betrieb nicht gebraucht werden, und die Prüfung, ob eine Insolvenzgeldvorfinanzierung drei Monatslöhne freisetzen kann. Keiner dieser Hebel rettet allein. Zusammen verschaffen sie das Zeitfenster, in dem eine Sanierung überhaupt geplant werden kann.
Sanierungskonzept entwickeln
Parallel entsteht ein Fahrplan, wie das Unternehmen wieder auf die Beine kommt. Das kann Kostensenkung bedeuten, den Verkauf von Unternehmensteilen, eine Neuordnung der Finanzierung oder eine übertragende Sanierung, bei der der gesunde Kern des Betriebs auf eine neue Gesellschaft übergeht und die Schulden zurückbleiben.
Ein Konzept, das trägt, benennt die Ursachen der Krise und nicht nur ihre Symptome. Sinkende Margen sind ein Symptom. Die Ursache liegt in der Kalkulation, im Produktmix oder in einer Struktur, die für ein Umsatzniveau gebaut wurde, das es nicht mehr gibt. Wer 40 Leute in der Verwaltung für 30 Millionen Umsatz beschäftigt hat und heute nur noch 18 Millionen macht, hat kein Margenproblem, sondern ein Strukturproblem. Ein Konzept, das nur Kosten kürzt, ohne die Ursache zu treffen, hält selten länger als zwei Quartale.
Verfahren begleiten
Führt kein Weg an einem geordneten Verfahren vorbei, steuert der CRO den Übergang, sei es in die Eigenverwaltung, in ein Schutzschirmverfahren oder in eine Restrukturierung nach dem StaRUG. Dazu gehört auch die Kommunikation: mit Banken, Warenkreditversicherern, Großkunden und der Belegschaft. Wer diese Gespräche zu spät führt, verliert Vertrauen schneller, als jede Zahl es zurückholen kann.
Wer holt einen Sanierungsgeschäftsführer und warum?
Selten kommt der CRO aus eigenem Antrieb. Meistens sind es Banken, Gesellschafter oder ein besorgter Beirat, die auf einer externen, erfahrenen Kraft bestehen. Der Grund ist einleuchtend: In der akuten Krise fehlt der bestehenden Geschäftsführung oft die Distanz. Wer ein Unternehmen jahrelang geführt hat, tut sich schwer damit, die harten Schnitte zu setzen, die jetzt nötig wären. Zumal die eigene Haftung mitläuft.
Der Sanierungsgeschäftsführer wird in aller Regel förmlich zum Geschäftsführer bestellt, teils allein, teils neben der vorhandenen Leitung. Damit trägt er dieselbe Verantwortung wie jedes andere Organ der Gesellschaft, einschließlich der persönlichen Haftung mit seinem eigenen Vermögen. Das unterscheidet ihn deutlich von einem reinen Berater, der nur Empfehlungen abgibt. Der CRO entscheidet mit und steht dafür gerade.
Eines sollte dabei allen Beteiligten klar sein: Die Antragspflicht nach § 15a InsO trifft ab dem Tag der Bestellung jeden Geschäftsführer einzeln, auch den neu hinzugekommenen. Und die Frist beginnt mit seiner Bestellung nicht neu zu laufen. Sie läuft ab dem Tag, an dem der Insolvenzgrund tatsächlich eingetreten ist. Ist die Gesellschaft seit vier Wochen überschuldet, hat der neue CRO also nicht sechs Wochen Zeit, sondern zwei. Wer einen CRO holt, um Zeit zu gewinnen, gewinnt keine. Deshalb steht am Anfang jedes Mandats die Prüfung, ob bereits ein Insolvenzgrund vorliegt, und nicht die Sanierungsidee. Umgekehrt gilt für die bisherige Geschäftsführung: Die Bestellung eines CRO nimmt ihr die eigene Antragspflicht nicht ab, solange sie im Amt bleibt.
Der Sanierungsgeschäftsführer ist kein Insolvenzverwalter. Die beiden Rollen werden gern verwechselt, sind aber grundverschieden. Wer die Unterschiede im Detail wissen will, findet sie in unserem Beitrag zu CRO und Insolvenzverwalter im Vergleich.
Welche Befugnisse hat der CRO und wo enden sie?
So weitreichend die Aufgaben klingen, der Sanierungsgeschäftsführer bewegt sich innerhalb klarer Leitplanken. Was er darf, ergibt sich aus dem Beschluss der Gesellschafter, mit dem sie ihn bestellt haben, und aus dem Gesellschaftsrecht. Er darf entscheiden, was ein Geschäftsführer entscheiden darf, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Für die Sorgfalt, die er dabei anwenden muss, gilt derselbe Maßstab wie für jeden anderen Geschäftsführer, nämlich § 43 GmbHG: die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns.
Ein wichtiger Punkt betrifft Zahlungen, die Sie leisten, nachdem ein Insolvenzgrund bereits eingetreten ist. Hier greift § 15b InsO: Wer nach Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung noch Zahlungen leistet, die ein ordentlicher Geschäftsleiter in dieser Lage nicht mehr geleistet hätte, muss dem Unternehmen das Geld persönlich ersetzen.
Dieser Spielraum ist zeitlich befristet, und das wird oft übersehen. Zahlungen im normalen Geschäftsbetrieb, also Löhne, Strom, Material, gelten innerhalb der Antragsfrist nur so lange als zulässig, wie ernsthaft daran gearbeitet wird, den Insolvenzgrund dauerhaft zu beseitigen. Ist der Zeitpunkt verstrichen, zu dem Sie den Antrag spätestens hätten stellen müssen, und liegt kein Antrag vor, sind Zahlungen nach § 15b Abs. 3 InsO in der Regel nicht mehr mit der erforderlichen Sorgfalt vereinbar. Ab diesem Tag sind also auch Zahlungen, die den Betrieb am Leben halten, kein sicherer Hafen mehr. Nach der Antragstellung schafft die Abstimmung mit dem vorläufigen Verwalter Sicherheit. Vorher hilft nur eines: jede Zahlung zusammen mit der Begründung schriftlich festhalten.
Ebenfalls begrenzt ist der Zugriff auf das, was die Gesellschafter entscheiden. Kapitalerhöhungen, der Verkauf von Anteilen oder eine Änderung des Gesellschaftsvertrags liegen nicht beim Geschäftsführer. Ein CRO kann solche Beschlüsse vorbereiten und einfordern, ersetzen kann er sie nicht. Blockiert der Gesellschafterkreis, liegt das Problem in der Struktur und nicht im Handwerk. Es gehört früh auf den Tisch.
Wie verschiebt sich die Rolle je nach Verfahren?
| Situation | Rolle des CRO | Wer entscheidet |
|---|---|---|
| Krise vor Insolvenz | Sanierungsgeschäftsführer, volle Leitung | CRO und Gesellschafter |
| Eigenverwaltung (§§ 270 ff. InsO) | Leitung bleibt beim CRO, Sachwalter überwacht | CRO, Aufsicht durch Sachwalter |
| Schutzschirmverfahren (§ 270d InsO) | Leitung erstellt den Insolvenzplan unter gerichtlichem Schutz | CRO mit vorläufigem Sachwalter |
| Regelinsolvenz (§ 80 InsO) | Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht auf Verwalter über | Insolvenzverwalter |
Der letzte Fall ist entscheidend. Sobald ein Regelinsolvenzverfahren eröffnet wird, geht nach § 80 InsO die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter über. Er allein darf ab diesem Tag über das Vermögen der Gesellschaft bestimmen, Verträge schließen und Geld bewegen. Der Sanierungsgeschäftsführer verliert damit faktisch die Steuerung. Deshalb setzt gute Sanierungsarbeit früh an, bevor dieser Punkt erreicht ist. Welche Rolle in der Eigenverwaltung wem zusteht, trennt der Beitrag Insolvenzverwalter oder Sachwalter sauber auf.
Warum entscheidet das Timing über den Erfolg?
Ein Satz, den erfahrene Sanierer immer wieder sagen: Die meisten Sanierungen scheitern nicht am Können, sondern am Kalender. Wer den CRO drei Wochen vor der drohenden Zahlungsunfähigkeit holt, hat andere Optionen als jemand, der erst anruft, wenn die Kontopfändung schon da ist.
Die gesetzlichen Fristen unterstreichen das. Bei Zahlungsunfähigkeit müssen Sie den Antrag spätestens innerhalb von drei Wochen stellen, bei Überschuldung innerhalb von sechs Wochen. Beide Fristen laufen ab dem Tag, an dem der Insolvenzgrund eingetreten ist, und beide gelten nur als äußerste Grenze, denn das Gesetz verlangt den Antrag ohne schuldhaftes Zögern, im Zweifel also deutlich früher. In diesem engen Fenster muss der Sanierungsgeschäftsführer die Weichen stellen. Je mehr Vorlauf er hat, desto mehr bleibt an Instrumenten übrig, etwa der Schutzschirm oder eine Restrukturierung nach dem StaRUG, die eine Insolvenz ganz vermeiden kann. Das StaRUG setzt an der drohenden Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO an, also an einem Punkt, an dem noch gar keine Antragspflicht besteht.
In der Praxis heißt das: Die wertvollste Zeit ist die, in der es formal noch gar keine Antragspflicht gibt. Ein Maschinenbauer, der bei den ersten Anzeichen einer Liquiditätslücke handelt, hat gegenüber Banken und Lieferanten noch etwas zu verhandeln. Wartet er, bis die Löhne nicht mehr gezahlt werden können, ist dieser Spielraum meist verspielt. Was in den ersten Tagen zu tun ist, steht kompakt in den ersten 72 Stunden der Krise.
Hinzu kommt eine Pflicht, die viele Geschäftsführer nicht auf dem Schirm haben. § 1 StaRUG verlangt von der Geschäftsleitung, laufend auf Entwicklungen zu achten, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden können, und gegenzusteuern, sobald sie so etwas erkennt. Praktisch heißt das: eine Planung, die regelmäßig fortgeschrieben wird, und ein Auge auf Auftragseingang, Margen und Bankenlimits. Krisenfrüherkennung ist damit keine Kür, sondern Teil Ihrer Amtspflicht.
Berater oder Organ: Worin liegt der Unterschied?
Nicht jeder, der sich Sanierungsberater nennt, ist ein Sanierungsgeschäftsführer. Der Unterschied liegt in der Verantwortung. Ein Berater analysiert, empfiehlt, begleitet, haftet aber nicht für die Entscheidungen der Gesellschaft. Der Sanierungsgeschäftsführer ist bestelltes Organ und haftet persönlich für das, was er entscheidet.
Das hat Folgen für die Wirksamkeit. Ein Organ kann Verträge unterschreiben, Personal führen, gegenüber Banken verbindlich auftreten. Ein reiner Berater kann das nicht. Wenn schnelle, harte Entscheidungen gefragt sind, zählt diese Handlungsmacht. Ob im konkreten Fall die Bestellung als Geschäftsführer oder eine beratende Begleitung sinnvoller ist, hängt von der Lage ab und sollte am Anfang jeder Zusammenarbeit geklärt werden.
Woran erkennen Sie einen brauchbaren Sanierungsgeschäftsführer?
Fünf Punkte, die sich im ersten Gespräch klären lassen:
- Er fragt zuerst nach Zahlen, nicht nach Ihrer Einschätzung. Wer ohne Liquiditätsstatus einen Sanierungsweg vorschlägt, rät.
- Er benennt den Punkt, an dem die Antragspflicht greift, und verhandelt darüber nicht.
- Er sagt Ihnen, was nicht mehr geht. Ein Sanierer, der jede Option offen lässt, hat die Lage nicht verstanden oder will das Mandat.
- Er lässt sich an der Bestellung messen. Wer Verantwortung übernehmen will, scheut die Organstellung nicht.
- Er hat den Weg schon einmal zu Ende gegangen, einschließlich der unangenehmen Teile: Kündigungen, Gläubigergespräche, Investorenprozess.
Zur Person und zum Vorgehen im Mandat: Über Michael Witt und die Übersicht Unternehmen retten. Wenn die Lage bereits drängt, ist der direkte Kontakt sinnvoller als eine weitere Recherchewoche.
Häufige Fragen
Ist der Sanierungsgeschäftsführer dasselbe wie ein Insolvenzverwalter?
Nein. Der Sanierungsgeschäftsführer wird von den Gesellschaftern bestellt und arbeitet für das Unternehmen, oft schon lange vor einer Insolvenz. Der Insolvenzverwalter wird vom Gericht eingesetzt und übernimmt nach § 80 InsO im eröffneten Regelverfahren die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis, darf also allein über das Vermögen bestimmen. Es sind zwei verschiedene Rollen mit unterschiedlichen Auftraggebern.
Haftet ein Sanierungsgeschäftsführer persönlich?
Ja, als bestelltes Organ trägt er dieselbe Haftung wie jeder Geschäftsführer. Besonders relevant ist § 15b InsO: Zahlungen, die nach Eintritt eines Insolvenzgrundes noch geleistet werden, muss er unter Umständen aus dem eigenen Vermögen ersetzen, wenn ein ordentlicher Geschäftsleiter sie nicht mehr geleistet hätte.
Wann sollte man einen Sanierungsgeschäftsführer einschalten?
So früh wie möglich, am besten bevor überhaupt eine Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO entsteht. Je mehr Vorlauf vor einer drohenden Zahlungsunfähigkeit bleibt, desto mehr Sanierungsinstrumente stehen noch offen, etwa eine Restrukturierung nach dem StaRUG oder ein Schutzschirmverfahren.
Kann der CRO die bisherige Geschäftsführung ersetzen?
Das hängt von der Gestaltung ab. Der Sanierungsgeschäftsführer kann alleiniger Geschäftsführer werden oder neben der bestehenden Leitung tätig sein. In der Praxis wird oft eine gemeinsame Führung gewählt, um das vorhandene Fachwissen zu erhalten und zugleich Distanz in die Entscheidungen zu bringen.
Was kostet ein Sanierungsgeschäftsführer?
Üblich sind ein Tagessatz oder eine Monatspauschale, teils ergänzt um eine Erfolgskomponente. Die Höhe hängt von Unternehmensgröße, Krisenstadium und Zeiteinsatz ab. Entscheidend ist die Gegenrechnung: Ein Mandat, das eine Zerschlagung verhindert, kostet regelmäßig einen Bruchteil dessen, was an Substanz sonst verloren ginge. Eine Einordnung gibt der Beitrag Was kostet eine Unternehmenssanierung.
Wer bestellt den Sanierungsgeschäftsführer?
Die Gesellschafterversammlung. Banken oder Investoren können die Bestellung zur Bedingung für weitere Finanzierung machen, bestellen können sie den CRO aber nicht selbst. Die Bestellung wird ins Handelsregister eingetragen. Wie weit er die Gesellschaft nach außen vertreten darf, steht im Bestellungsbeschluss.
Braucht ein Sanierungsgeschäftsführer eine D&O-Versicherung?
Praktisch ja. Eine D&O-Versicherung deckt die persönliche Haftung von Geschäftsführern ab. Der CRO übernimmt diese Haftung in voller Höhe, und zwar in einer Lage, in der Haftungsfälle wahrscheinlicher sind als im Normalbetrieb. Ob eine bestehende Police der Gesellschaft den neuen Geschäftsführer überhaupt erfasst und ob Insolvenzfälle darin ausgeschlossen sind, sollten Sie vor der Bestellung prüfen lassen.
Was passiert mit dem CRO, wenn doch ein Insolvenzverfahren eröffnet wird?
Im Regelinsolvenzverfahren verliert er nach § 80 InsO die Verfügungsbefugnis, bleibt aber verpflichtet, Auskunft zu geben und mitzuwirken. In der Eigenverwaltung dagegen führt er das Unternehmen unter Aufsicht des Sachwalters weiter. Welcher der beiden Wege realistisch ist, entscheidet sich meist an der Vorbereitung, die vor dem Antrag geleistet wurde.
Dieser Beitrag ist allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Was VIAEXCRISI anders macht
Ein CRO ergänzt üblicherweise die bestehende Geschäftsführung. Wir gehen weiter: Auf Wunsch übernimmt der Sanierungsgeschäftsführer die Geschäftsführung vollständig und löst die bisherige ab, damit Sie als Gesellschafter oder Geschäftsführer keinen „Insolvenz-Stempel“ in Ihren Neustart tragen.
Wir begleiten das Verfahren von A bis Z, vom ersten Antrag bis zur Löschung der Gesellschaft. Die zähe Abwicklung wird unser Problem, nicht Ihres: Sie kümmern sich ab sofort um neue, gewinnbringende Projekte, die Zeitdiebe übernehmen wir.
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Wenn Sie unsicher sind, welcher Weg trägt: Schildern Sie uns Ihre Situation im kostenlosen Erstgespräch. Vertraulich und unverbindlich; auch die Kosten einer Zusammenarbeit kalkulieren wir dort gemeinsam und individuell.
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