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Was macht ein Sanierungsgeschäftsführer? Aufgaben und Rolle im Überblick

22. Juli 2026 · Lesezeit ca. 6 Min.
Von Michael Witt · CRO / Sanierungsgeschäftsführer · 25+ Jahre Sanierungspraxis, u. a. begleitete Eigenverwaltungen und übertragende Sanierungen in Industrie, Handwerk, Personaldienstleistung und Gesundheitswesen

Wenn ein Unternehmen ins Rutschen gerät, taucht früher oder später ein Begriff auf, den bis dahin kaum jemand im Haus benutzt hat: der Sanierungsgeschäftsführer. Häufig fällt auch das englische Kürzel CRO – Chief Restructuring Officer. Gemeint ist dieselbe Funktion. Und die ist alles andere als ein reiner Titel. Ein Sanierungsgeschäftsführer greift tief in die Steuerung eines angeschlagenen Betriebs ein, oft zu einem Zeitpunkt, an dem jede Woche zählt.

Was genau tut diese Person eigentlich? Und wo hört ihre Zuständigkeit auf? Dieser Beitrag ordnet die Aufgaben, Befugnisse und Grenzen ein.

Wer den Sanierungsgeschäftsführer holt – und warum

Selten kommt der CRO aus eigenem Antrieb. Meistens sind es Banken, Gesellschafter oder ein besorgter Beirat, die auf einer externen, erfahrenen Kraft bestehen. Der Grund ist einleuchtend: In der akuten Krise fehlt der bestehenden Geschäftsführung oft die Distanz. Wer ein Unternehmen jahrelang geführt hat, tut sich schwer damit, die harten Schnitte zu setzen, die jetzt nötig wären. Zumal die eigene Haftung mitläuft.

Der Sanierungsgeschäftsführer wird in aller Regel formell als Geschäftsführer bestellt, teils allein, teils neben der vorhandenen Leitung. Damit trägt er dieselbe organschaftliche Verantwortung – inklusive der persönlichen Haftung. Das unterscheidet ihn deutlich von einem reinen Berater, der nur Empfehlungen abgibt. Der CRO entscheidet mit und steht dafür gerade.

Ein häufiges Missverständnis vorab: Der Sanierungsgeschäftsführer ist kein Insolvenzverwalter. Diese beiden Rollen werden gern verwechselt, sind aber grundverschieden. Wer die Unterschiede im Detail wissen will, findet sie in unserem Beitrag zu CRO und Insolvenzverwalter im Vergleich.

Die Kernaufgaben im laufenden Betrieb

Das Aufgabenfeld ist breit, verschiebt sich aber je nach Stadium der Krise. Grob lassen sich vier Blöcke unterscheiden.

Lage klären. Ganz am Anfang steht die nüchterne Bestandsaufnahme. Wie liquide ist das Unternehmen wirklich? Reicht das Geld noch für die nächsten Wochen, oder ist bereits Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO eingetreten? Besteht womöglich Überschuldung im Sinne des § 19 InsO? Diese Prüfung ist keine Formalie. An ihr hängt die Frage, ob eine Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO besteht – und die duldet keinen Aufschub.

Liquidität steuern. Ist die Lage angespannt, aber noch nicht aussichtslos, geht es ums Überleben von Tag zu Tag. Der CRO baut einen belastbaren Liquiditätsplan, priorisiert Zahlungen, verhandelt Stundungen und hält Lieferketten am Laufen. Gerade hier zeigt sich die Erfahrung: Welche Rechnung muss heute raus, welche kann warten, ohne dass die Produktion stillsteht?

Sanierungskonzept entwickeln. Parallel entsteht ein Fahrplan, wie das Unternehmen wieder auf die Beine kommt. Das kann Kostensenkung bedeuten, den Verkauf von Unternehmensteilen, eine Neuordnung der Finanzierung oder eine übertragende Sanierung, bei der der gesunde Kern in eine neue Struktur überführt wird.

Verfahren begleiten. Führt kein Weg an einem geordneten Verfahren vorbei, steuert der CRO den Übergang – sei es in die Eigenverwaltung, in einen Schutzschirm oder in ein Verfahren nach dem StaRUG.

Befugnisse und ihre Grenzen

So weitreichend die Aufgaben klingen, der Sanierungsgeschäftsführer bewegt sich innerhalb klarer Leitplanken. Seine Befugnisse ergeben sich aus der Bestellung durch die Gesellschafter und dem Gesellschaftsrecht. Er darf entscheiden, was ein Geschäftsführer entscheiden darf – nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Ein wichtiger Punkt betrifft Zahlungen nach eingetretener Insolvenzreife. Hier greift § 15b InsO: Wer nach Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung noch Zahlungen leistet, die nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters vereinbar sind, haftet dafür persönlich. Der CRO muss also genau abwägen, welche Zahlungen zulässig bleiben – etwa solche, die den Betrieb sichern – und welche das Vermögen der Gläubiger schmälern.

Die folgende Übersicht zeigt, wie sich die Rolle je nach Verfahrensweg verschiebt:

Situation Rolle des CRO Wer entscheidet
Krise vor Insolvenz Sanierungsgeschäftsführer, volle Leitung CRO und Gesellschafter
Eigenverwaltung (§ 270 ff. InsO) Leitung bleibt beim CRO, Sachwalter überwacht CRO, Aufsicht durch Sachwalter
Schutzschirmverfahren (§ 270d InsO) Leitung erstellt Sanierungsplan unter Schutz CRO mit Sachwalter
Regelinsolvenz (§ 80 InsO) Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht auf Verwalter über Insolvenzverwalter

Der letzte Fall ist entscheidend: Sobald ein Regelinsolvenzverfahren eröffnet wird, geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis nach § 80 InsO auf den Insolvenzverwalter über. Der Sanierungsgeschäftsführer verliert dann faktisch die Steuerung. Genau deshalb setzt gute Sanierungsarbeit früh an – bevor dieser Punkt erreicht ist.

Warum das Timing über den Erfolg entscheidet

Ein Satz, den erfahrene Sanierer immer wieder sagen: Die meisten Sanierungen scheitern nicht am Können, sondern am Kalender. Wer den CRO drei Wochen vor der drohenden Zahlungsunfähigkeit holt, hat andere Optionen als jemand, der erst anruft, wenn die Kontopfändung schon da ist.

Die gesetzlichen Fristen unterstreichen das. Bei Zahlungsunfähigkeit muss der Antrag spätestens innerhalb von drei Wochen gestellt werden, bei Überschuldung innerhalb von sechs Wochen – und das jeweils ohne schuldhaftes Zögern, also im Zweifel deutlich früher. In diesem engen Fenster muss der Sanierungsgeschäftsführer die Weichen stellen. Je mehr Vorlauf, desto mehr Handlungsspielraum bleibt für Instrumente wie den Schutzschirm oder eine außergerichtliche Restrukturierung nach StaRUG, die eine Insolvenz ganz vermeiden kann.

In der Praxis heißt das: Die wertvollste Zeit ist die, in der es formal noch gar keine Antragspflicht gibt. Ein Maschinenbauer, der bei ersten Anzeichen einer Liquiditätslücke handelt, hat oft noch Verhandlungsmasse gegenüber Banken und Lieferanten. Wartet er, bis die Löhne nicht mehr gezahlt werden können, ist dieser Spielraum meist verspielt.

Berater oder Organ? Der feine Unterschied

Zum Schluss ein Aspekt, der oft untergeht. Nicht jeder, der sich Sanierungsberater nennt, ist ein Sanierungsgeschäftsführer. Der Unterschied liegt in der Verantwortung. Ein Berater analysiert, empfiehlt, begleitet – trägt aber keine organschaftliche Haftung. Der Sanierungsgeschäftsführer dagegen ist bestelltes Organ und haftet persönlich für seine Entscheidungen.

Das hat Folgen für die Wirksamkeit. Ein Organ kann Verträge unterschreiben, Personal führen, gegenüber Banken verbindlich auftreten. Ein reiner Berater kann das nicht. Wenn schnelle, harte Entscheidungen gefragt sind, ist genau diese Handlungsmacht Gold wert. Ob im konkreten Fall die Bestellung als Geschäftsführer oder eine beratende Begleitung sinnvoller ist, hängt von der Lage ab – und sollte am Anfang jeder Zusammenarbeit geklärt werden.

Häufige Fragen

Ist der Sanierungsgeschäftsführer dasselbe wie ein Insolvenzverwalter?

Nein. Der Sanierungsgeschäftsführer wird von den Gesellschaftern bestellt und arbeitet für das Unternehmen, oft schon vor einer Insolvenz. Der Insolvenzverwalter wird vom Gericht eingesetzt und übernimmt nach § 80 InsO die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis im eröffneten Regelverfahren. Es sind zwei verschiedene Rollen mit unterschiedlichen Auftraggebern.

Haftet ein Sanierungsgeschäftsführer persönlich?

Ja, als bestelltes Organ trägt er dieselbe Haftung wie jeder Geschäftsführer. Besonders relevant ist § 15b InsO: Zahlungen nach eingetretener Insolvenzreife können zu einer persönlichen Ersatzpflicht führen, wenn sie nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters vereinbar sind.

Wann sollte man einen Sanierungsgeschäftsführer einschalten?

So früh wie möglich – idealerweise, bevor eine Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO überhaupt entsteht. Je mehr Vorlauf vor einer drohenden Zahlungsunfähigkeit besteht, desto mehr Sanierungsinstrumente stehen noch offen, etwa eine Restrukturierung nach StaRUG oder ein Schutzschirmverfahren.

Kann der CRO die bisherige Geschäftsführung ersetzen?

Das hängt von der Gestaltung ab. Der Sanierungsgeschäftsführer kann alleiniger Geschäftsführer werden oder neben der bestehenden Leitung tätig sein. In der Praxis wird oft eine gemeinsame Führung gewählt, um vorhandenes Fachwissen zu erhalten und zugleich externe Distanz in die Entscheidungen zu bringen.

Was VIAEXCRISI anders macht

Ein CRO ergänzt üblicherweise die bestehende Geschäftsführung. Wir gehen weiter: Auf Wunsch übernimmt der Sanierungsgeschäftsführer die Geschäftsführung vollständig und löst die bisherige ab — damit Sie als Gesellschafter oder Geschäftsführer keinen „Insolvenz-Stempel“ in Ihren Neustart tragen.

Wir begleiten das Verfahren von A bis Z — vom ersten Antrag bis zur Löschung der Gesellschaft. Die zähe Abwicklung wird unser Problem, nicht Ihres: Sie kümmern sich ab sofort um neue, gewinnbringende Projekte, die Zeitdiebe übernehmen wir.

Möglich macht das ein hocheffizienter, KI-gestützter Apparat — eigene Systeme für Dokumente, Fristen und Kommunikation, die Standardschritte automatisieren, vollständig DSGVO-konform auf deutschen Servern.

Insolvenz muss kein Ende sein — und kein Flächenbrand.

Wenn Sie unsicher sind, welcher Weg trägt: Schildern Sie uns Ihre Situation. Kostenlos, vertraulich und unverbindlich.

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