StaRUG: Restrukturierung ohne Insolvenzverfahren
Es gibt einen Moment in jeder Unternehmenskrise, in dem die Weichen gestellt werden. Noch ist die Firma nicht zahlungsunfähig, noch läuft das Geschäft, aber am Horizont zeichnet sich ab, dass es ohne Eingriff auf eine Insolvenz zuläuft. Genau für diesen Zeitpunkt wurde das StaRUG geschaffen. Es öffnet einen Weg, das Unternehmen zu sanieren, bevor es überhaupt in ein Insolvenzverfahren gerät. Und dieser Unterschied ist enorm.
StaRUG steht für Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz. Es ist seit Anfang 2021 in Kraft und setzt eine europäische Richtlinie um. Der Grundgedanke: Ein Unternehmen, das noch nicht insolvent, aber drohend zahlungsunfähig ist, soll seine Finanzstruktur mit den Gläubigern neu ordnen können, ohne den Makel und die Kosten eines Insolvenzverfahrens. Es ist das Instrument für die frühe, geordnete Kurskorrektur.
Der entscheidende Zeitpunkt: drohende Zahlungsunfähigkeit
Der Zugang zum StaRUG hängt an einem einzigen, aber zentralen Kriterium: der drohenden Zahlungsunfähigkeit. Ein Unternehmen ist drohend zahlungsunfähig, wenn es voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, seine bestehenden Zahlungspflichten bei Fälligkeit zu erfüllen, betrachtet über einen Prognosezeitraum von in der Regel 24 Monaten.
Dieser Zeitpunkt liegt vor der eigentlichen Insolvenzreife. Ist ein Unternehmen bereits zahlungsunfähig nach § 17 InsO oder überschuldet nach § 19 InsO, ist der Zug für das StaRUG in aller Regel abgefahren. Dann greift die Antragspflicht aus § 15a InsO mit ihren Fristen von drei beziehungsweise sechs Wochen, und das Unternehmen gehört ins Insolvenzverfahren. Das StaRUG ist bewusst das Instrument davor.
Daraus folgt die wichtigste Regel im Umgang mit dem Gesetz: Timing ist alles. Wer zu spät kommt, dem bleibt nur noch die Insolvenz. Wer früh handelt, hat den vollen Werkzeugkasten zur Verfügung. Die Kunst besteht darin, die drohende Zahlungsunfähigkeit zu erkennen, solange noch Handlungsspielraum besteht, und nicht erst, wenn das Konto leer ist.
Was der Restrukturierungsrahmen ermöglicht
Kernstück des StaRUG ist der Restrukturierungsplan. Er ähnelt dem Insolvenzplan, wird aber außerhalb eines Insolvenzverfahrens umgesetzt. Das Unternehmen legt seinen Gläubigern einen Plan vor, der die Forderungen neu ordnet, etwa durch Stundungen, Verzichte oder die Umwandlung von Schulden in Eigenkapital. Über diesen Plan wird abgestimmt.
Das Besondere: Der Plan muss nicht alle Gläubiger erfassen. Anders als in der Insolvenz kann das Unternehmen gezielt die Gläubigergruppen ansprechen, deren Forderungen restrukturiert werden sollen, etwa Finanzierer oder Anleihegläubiger, während Lieferanten und Belegschaft unberührt weiterlaufen. Das schont das operative Geschäft und hält die Sanierung diskret. Nach außen bemerkt oft kaum jemand, dass überhaupt saniert wird.
Wie im Insolvenzplan werden die Gläubiger in Gruppen eingeteilt und stimmen mit Mehrheiten ab. Erreicht ein Plan die nötigen Mehrheiten, kann er auch gegen den Willen einzelner blockierender Gläubiger durchgesetzt werden, unter der Bedingung, dass niemand schlechter steht als in einer hypothetischen Insolvenz. Das gibt der Sanierung Verbindlichkeit, ohne dass ein einzelner Akkordstörer alles kippen kann.
Die Instrumente im Überblick
Das StaRUG stellt mehrere Werkzeuge bereit, die einzeln oder kombiniert genutzt werden können. Nicht jedes Unternehmen braucht alle. Manche greifen nur zu einem einzigen.
| Instrument | Funktion |
|---|---|
| Restrukturierungsplan | Neuordnung von Forderungen mit Gläubigermehrheiten |
| Stabilisierungsanordnung | Schutz vor Vollstreckung und Verwertung auf Zeit |
| Gerichtliche Planbestätigung | macht den Plan für alle Betroffenen verbindlich |
| Restrukturierungsbeauftragter | neutrale Aufsicht, in bestimmten Fällen vorgeschrieben |
| Vertragsbeendigung | Lösung aus nachteiligen Verträgen unter Voraussetzungen |
Die Stabilisierungsanordnung verdient besondere Erwähnung. Sie kann Vollstreckungs- und Verwertungsmaßnahmen für einen begrenzten Zeitraum aussetzen und verschafft dem Unternehmen so Ruhe, um den Plan zu verhandeln. Sie ist das Gegenstück zum Vollstreckungsschutz im Schutzschirmverfahren, hier aber ganz ohne Insolvenz.
Das Verfahren läuft weitgehend ohne öffentliche Bekanntmachung. Das ist ein handfester Vorteil gegenüber jeder Form der Insolvenz, in der die Eröffnung publik wird und Kunden, Lieferanten und Wettbewerber sofort Bescheid wissen. Die Diskretion des StaRUG erhält Geschäftsbeziehungen, die eine öffentliche Insolvenz oft beschädigt.
Grenzen und Verhältnis zur Insolvenz
So attraktiv das StaRUG klingt, es hat klare Grenzen. Es eignet sich vor allem für finanzwirtschaftliche Restrukturierungen, also für Unternehmen, deren Problem in der Bilanz und in der Verschuldung liegt, nicht in einem defekten operativen Geschäft. Wer sein Geschäftsmodell grundlegend umbauen, Betriebsteile schließen oder die Belegschaft stark verkleinern muss, findet im Insolvenzverfahren oft die stärkeren Werkzeuge.
Auch beim Personal stößt das StaRUG an Grenzen. Instrumente wie das Insolvenzgeld oder die erleichterte Lösung von Arbeitsverträgen stehen hier nicht zur Verfügung. Wer tief in die Personalstruktur eingreifen muss, ist mit der Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO oft besser bedient. Die Wahl des richtigen Wegs ist selten trivial und hängt von der konkreten Krisenlage ab.
Damit wird das StaRUG zu einem Baustein in einem größeren Instrumentenkasten. Zwischen der freien Sanierung, dem StaRUG, der Eigenverwaltung und der übertragenden Lösung liegt ein ganzes Spektrum. Welcher Weg passt, entscheidet sich an Faktoren wie dem Krisenstadium, der Gläubigerstruktur und der Frage, ob nur die Bilanz oder auch das Geschäft saniert werden muss. Wer die Alternativen zur klassischen Insolvenz abwägt, findet dazu weitere Wege im Beitrag zur übertragenden Sanierung und einen Überblick über die verschiedenen Rollen im Vergleich von CRO und Insolvenzverwalter.
Am Ende gilt beim StaRUG derselbe Grundsatz wie bei jeder Sanierung: Der Erfolg entscheidet sich früh. Ein Unternehmen, das die drohende Zahlungsunfähigkeit rechtzeitig erkennt und den Restrukturierungsrahmen nutzt, solange noch Spielraum besteht, hat die besten Chancen, die Insolvenz ganz zu vermeiden. Wer wartet, bis das Wasser bis zum Hals steht, dem bleibt dieser Weg verwehrt.
Häufige Fragen
Wann kann ein Unternehmen das StaRUG nutzen?
Nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit, also wenn es voraussichtlich seine Zahlungspflichten in den kommenden rund 24 Monaten nicht erfüllen kann. Ist das Unternehmen bereits zahlungsunfähig oder überschuldet, greift die Antragspflicht nach § 15a InsO und der Weg führt ins Insolvenzverfahren.
Wird eine StaRUG-Restrukturierung öffentlich bekannt?
In der Regel nicht. Das Verfahren läuft weitgehend ohne öffentliche Bekanntmachung ab, anders als eine Insolvenz. Das erhält Geschäftsbeziehungen und schützt den Ruf des Unternehmens. Nur in bestimmten Konstellationen kommt es zu einer öffentlichen Bekanntmachung.
Müssen alle Gläubiger dem Restrukturierungsplan zustimmen?
Nein. Der Plan kann gezielt einzelne Gläubigergruppen erfassen, während andere unberührt bleiben. Innerhalb der einbezogenen Gruppen wird mit Mehrheiten abgestimmt. Ein Plan kann so auch gegen blockierende Gläubiger durchgesetzt werden, wenn niemand schlechter steht als in einer Insolvenz.
Worin unterscheidet sich das StaRUG von der Eigenverwaltung?
Das StaRUG ist eine Restrukturierung außerhalb der Insolvenz und eignet sich vor allem für finanzwirtschaftliche Sanierungen. Die Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO findet dagegen innerhalb eines Insolvenzverfahrens statt und bietet zusätzliche Instrumente etwa beim Personal und beim Insolvenzgeld.
Was VIAEXCRISI anders macht
Ein CRO ergänzt üblicherweise die bestehende Geschäftsführung. Wir gehen weiter: Auf Wunsch übernimmt der Sanierungsgeschäftsführer die Geschäftsführung vollständig und löst die bisherige ab — damit Sie als Gesellschafter oder Geschäftsführer keinen „Insolvenz-Stempel“ in Ihren Neustart tragen.
Wir begleiten das Verfahren von A bis Z — vom ersten Antrag bis zur Löschung der Gesellschaft. Die zähe Abwicklung wird unser Problem, nicht Ihres: Sie kümmern sich ab sofort um neue, gewinnbringende Projekte, die Zeitdiebe übernehmen wir.
Möglich macht das ein hocheffizienter, KI-gestützter Apparat — eigene Systeme für Dokumente, Fristen und Kommunikation, die Standardschritte automatisieren, vollständig DSGVO-konform auf deutschen Servern.
Insolvenz muss kein Ende sein — und kein Flächenbrand.
Wenn Sie unsicher sind, welcher Weg trägt: Schildern Sie uns Ihre Situation — im kostenlosen Erstgespräch. Vertraulich und unverbindlich; auch die Kosten einer Zusammenarbeit kalkulieren wir dort gemeinsam und individuell.
☎ Jetzt anrufen — 24/7: +49 170 666 35 59 Nachricht über das Kontaktformular E-Mail: info@viaexcrisi.de