Was kostet eine Unternehmenssanierung? Ehrliche Zahlen statt Nebel
Wer nach den Kosten einer Unternehmenssanierung sucht, findet vor allem eines: Ausweichmanöver. „Das kommt darauf an", „individuell nach Aufwand", „sprechen Sie uns an". Verständlich aus Beratersicht – für einen Geschäftsführer in der Krise aber unbrauchbar. Denn genau der zögert die Entscheidung hinaus, weil er nicht weiß, ob am Ende 5.000 oder 150.000 Euro auf der Rechnung stehen.
Dieser Artikel macht es anders. Hier stehen die tatsächlichen Honorarsätze der VIAEXCRISI, nüchtern aufgelistet. Alle Beträge verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer und sind Richtwerte, die nach der kostenlosen Ersteinschätzung verbindlich fixiert werden. Aber sie geben eine ehrliche Orientierung – und die fehlt in diesem Markt fast überall.
Der erste Schritt kostet nichts
Jedes Mandat beginnt mit einer kostenlosen, vertraulichen Ersteinschätzung. Das ist kein Verkaufstrick, sondern schlicht notwendig: Ohne Blick auf Zahlen, Verbindlichkeiten und Verfahrensstand lässt sich seriös weder ein Weg noch ein Preis nennen. Nach diesem Gespräch weiß der Geschäftsführer, welche Optionen realistisch sind, was sie kosten – und ob überhaupt Handlungsbedarf besteht. Manchmal lautet das Ergebnis auch: Es reicht eine wochenscharfe Liquiditätsplanung, keine Vollsanierung.
Die Preisliste im Überblick
| Leistung | Honorar (netto zzgl. USt.) |
|---|---|
| Ersteinschätzung (vertraulich) | kostenlos |
| Prüfung & Vorbereitung des Insolvenzantrags | Festpreis 5.000 € |
| Sanierungsgeschäftsführung (CRO) | ab 15.000 €, je nach Größe und Verfahrensphase |
| CRO alternativ nach Aufwand | 200–250 €/Stunde |
| Externe Sanierungsbegleitung (ohne Organstellung) | ab 7.500 € |
| Treuhänderische Anteilsverwaltung | pauschal 2.500–5.000 € |
| Rollierende Liquiditätsplanung (wochenscharf) | pauschal ab 4.500 € |
| M&A-/Investorenprozess, Abwicklung bis zur Löschung | im CRO-Mandat enthalten |
Ein paar Erläuterungen zu dieser Tabelle, weil nackte Zahlen allein noch kein Bild ergeben.
Insolvenzantrag zum Festpreis. Die Prüfung der Antragspflicht und die vollständige Vorbereitung des Insolvenzantrags kosten pauschal 5.000 €. Kein Stundenzettel, keine Nachträge. Das umfasst die Aufbereitung der Unterlagen, die Gläubiger- und Forderungsübersichten und die Abstimmung des Antrags bis zur Einreichungsreife.
Sanierungsgeschäftsführung. Übernimmt ein CRO die Organstellung, beginnt das Honorar bei 15.000 €. Wie es sich darüber hinaus entwickelt, hängt von Unternehmensgröße und Verfahrensphase ab – ein Verfahren in Eigenverwaltung mit 200 Mitarbeitern ist schlicht ein anderes Kaliber als eine kleine GmbH im Vorfeld. Wer lieber nach Aufwand abrechnet, zahlt 200 bis 250 € pro Stunde. Wichtig dabei: Vorinsolvenzlich ist die Begleitung günstiger als während des laufenden Verfahrens. Wer früh kommt, zahlt weniger. Das ist keine Rabattaktion, sondern Logik – vor dem Antrag gibt es mehr Gestaltungsspielraum und weniger Verfahrenskomplexität. Was einen CRO vom Insolvenzverwalter unterscheidet und warum die Organstellung den Unterschied macht, erklärt der Beitrag CRO vs. Insolvenzverwalter.
Begleitung ohne Organstellung. Nicht jeder Gesellschafter will einen fremden Geschäftsführer im Handelsregister. Die externe Sanierungsbegleitung als reines Beratungsmandat gibt es ab 7.500 € – der bisherige Geschäftsführer bleibt im Amt, der Berater arbeitet im Hintergrund.
Treuhand und Liquiditätsplanung. Die treuhänderische Verwaltung von Geschäftsanteilen kostet pauschal 2.500 bis 5.000 €; im CRO-Vollmandat ist sie teils bereits enthalten. Die rollierende, wochenscharfe Liquiditätsplanung – das zentrale Steuerungsinstrument jeder Krise – gibt es pauschal ab 4.500 €.
M&A und Abwicklung inklusive. Läuft ein Investorenprozess oder eine übertragende Sanierung, ist dieser Prozess im CRO-Mandat enthalten. Dasselbe gilt für die komplette Abwicklung der Gesellschaft bis zur Löschung im Handelsregister. Es kommt also keine zweite Rechnung für den „Deal" obendrauf.
Die wichtigste Nachricht: Sie zahlen das in der Regel nicht privat
Dieser Punkt geht in fast jedem Erstgespräch unter, dabei entscheidet er über alles: Die Vergütung des Sanierers ist regelmäßig Masseverbindlichkeit beziehungsweise wird aus dem Unternehmensvermögen getragen. Das Unternehmen zahlt – nicht der Gesellschafter, nicht der Geschäftsführer aus eigener Tasche.
Viele Geschäftsführer schieben die Beauftragung monatelang vor sich her, weil sie glauben, sie müssten privat das Sparbuch plündern. Das Gegenteil ist der Fall. Solange die Gesellschaft noch über Liquidität oder werthaltige Aktiva verfügt, trägt sie die Sanierungskosten selbst. Auch mögliche weitere Kosten, die im Verfahren entstehen, werden in der Regel aus der Insolvenzmasse gezahlt. Genau deshalb ist frühes Handeln doppelt wertvoll: Es ist billiger, und es ist noch Geld da, aus dem bezahlt werden kann.
Und noch etwas gehört klar ausgesprochen: Die Kostenfrage darf niemals der Grund sein, den Anruf aufzuschieben. Wer sich sorgt, das Geld womöglich nicht zu haben, sollte erst recht anrufen – das Erstgespräch kostet nichts, und für die Finanzierung des Weges findet sich in der Praxis so gut wie immer eine Lösung. Sie besprechen die Lage, und die Frage „Wie wird das bezahlt?" wird gleich mitbeantwortet. Kein seriöser Sanierer lässt ein rettbares Unternehmen an dieser Frage scheitern.
Zahlungsmodell ohne Vorkasse-Risiko
Die Abrechnung folgt einem einfachen Muster: 50 Prozent bei Beauftragung, 50 Prozent vor Antragstellung. Niemand finanziert monatelang in Vorleistung, weder der Mandant noch der Berater. Auch das gehört zur Ehrlichkeit: Ein Berater, der sein Honorar erst „nach Erfolg" verspricht, hat entweder ein sehr kreatives Erfolgsverständnis oder ein Liquiditätsproblem.
Und was kostet das Nichtstun?
Die teuerste Variante steht in keiner Preisliste: abwarten. Wer als Geschäftsführer trotz Zahlungsunfähigkeit weiterzahlt, haftet nach § 15b InsO persönlich für sämtliche Zahlungen nach Insolvenzreife – da kommen schnell sechsstellige Summen zusammen, privat und mit dem eigenen Haus im Risiko. Dazu die strafrechtliche Seite: Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO ist kein Kavaliersdelikt, sondern bringt Geldstrafe, im Ernstfall Freiheitsstrafe und regelmäßig ein mehrjähriges Geschäftsführungsverbot.
Und dann gibt es noch die vermeintlich billige Abkürzung: den Firmenbestatter, der die GmbH für kleines Geld „übernimmt" und verschwinden lässt. Was auf den ersten Blick wie ein Schnäppchen wirkt, endet fast immer beim Staatsanwalt – die Haftung bleibt beim alten Geschäftsführer hängen, die Probleme verdoppeln sich. Wie eine saubere Übertragung stattdessen aussieht, zeigt der Beitrag GmbH mit Schulden verkaufen.
Gemessen daran sind 5.000 € für einen ordentlich vorbereiteten Insolvenzantrag keine Ausgabe, sondern eine Versicherungsprämie gegen die persönliche Haftung.
Fazit: Klarheit ist der halbe Preis
Eine Unternehmenssanierung beginnt – je nach Umfang – bei 4.500 € für eine Liquiditätsplanung und bei 15.000 € für ein CRO-Mandat; nach oben entscheiden Größe und Komplexität des Falls. Diese Offenheit ist ehrlich, weil Krisen verschieden sind. Ehrlich ist aber auch: Die Kosten trägt in aller Regel das Unternehmen beziehungsweise die Insolvenzmasse, das Zahlungsmodell ist planbar, und jeder Fall beginnt mit einer kostenlosen Ersteinschätzung. Und falls die Mittel knapp erscheinen: anrufen statt grübeln – für die Finanzierung findet sich eine Lösung. Alle genannten Beträge sind Richtwerte; verbindlich wird der Preis nach dieser Ersteinschätzung im Mandatsvertrag festgehalten. Wer die Zahlen kennt, entscheidet schneller – und wer schneller entscheidet, zahlt am Ende weniger.
Häufige Fragen
Was kostet eine Insolvenzberatung bei VIAEXCRISI konkret?
Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Die Prüfung und Vorbereitung des Insolvenzantrags kostet pauschal 5.000 € netto, eine Sanierungsgeschäftsführung beginnt bei 15.000 €, die Begleitung ohne Organstellung bei 7.500 €. Alle Beträge sind Richtwerte und werden nach der Ersteinschätzung verbindlich vereinbart.
Muss der Geschäftsführer die Sanierungskosten privat bezahlen?
In aller Regel nicht. Die Vergütung ist regelmäßig Masseverbindlichkeit und wird aus dem Vermögen des Unternehmens getragen. Weder Gesellschafter noch Geschäftsführer müssen dafür typischerweise privates Geld einsetzen – ein Grund mehr, zu handeln, solange die Gesellschaft noch über Mittel verfügt.
Warum ist die Beratung vor der Insolvenz günstiger als währenddessen?
Vor dem Insolvenzantrag gibt es mehr Gestaltungsspielraum und weniger Verfahrensaufwand: keine Gerichtstermine, keine Berichtspflichten gegenüber Verwalter und Gläubigerausschuss. Je später der Einstieg, desto komplexer die Lage – und desto höher das Honorar. Frühes Kommen spart bares Geld.
Wie läuft die Bezahlung ab?
Üblich sind 50 Prozent des Honorars bei Beauftragung und 50 Prozent vor Antragstellung. Es entsteht also kein langes Vorkasse-Risiko. Die konkreten Konditionen werden im Mandatsvertrag nach der kostenlosen Ersteinschätzung festgelegt.
Was VIAEXCRISI anders macht
Ein CRO ergänzt üblicherweise die bestehende Geschäftsführung. Wir gehen weiter: Auf Wunsch übernimmt der Sanierungsgeschäftsführer die Geschäftsführung vollständig und löst die bisherige ab — damit Sie als Gesellschafter oder Geschäftsführer keinen „Insolvenz-Stempel“ in Ihren Neustart tragen.
Wir begleiten das Verfahren von A bis Z — vom ersten Antrag bis zur Löschung der Gesellschaft. Die zähe Abwicklung wird unser Problem, nicht Ihres: Sie kümmern sich ab sofort um neue, gewinnbringende Projekte, die Zeitdiebe übernehmen wir.
Möglich macht das ein hocheffizienter, KI-gestützter Apparat — eigene Systeme für Dokumente, Fristen und Kommunikation, die Standardschritte automatisieren, vollständig DSGVO-konform auf deutschen Servern.
Insolvenz muss kein Ende sein — und kein Flächenbrand.
Wenn Sie unsicher sind, welcher Weg trägt: Schildern Sie uns Ihre Situation. Kostenlos, vertraulich und unverbindlich.
Erstberatung anfragen Notfall-Hotline: +49 170 666 35 59