Was kostet eine Unternehmenssanierung? Preise, Honorare und wer sie zahlt
Eine wochenscharfe Liquiditätsplanung beginnt bei 4.500 €, die Prüfung und Vorbereitung eines Insolvenzantrags kostet 5.000 € als Festpreis, ein Mandat als Sanierungsgeschäftsführer startet bei 15.000 €. Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Alle Beträge verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer und sind Richtwerte, die nach der Ersteinschätzung verbindlich fixiert werden.
Wichtig für die Einordnung, und dieser Punkt entscheidet über Ihre gesamte Budgetplanung: Das sind Honorare für die Beratung und die Sanierungsgeschäftsführung, also das, was Sie mit uns vereinbaren. Es sind nicht die Gesamtkosten einer Sanierung. Kommt es zum Insolvenzverfahren, treten die Kosten des Verfahrens hinzu, also Gerichtskosten und die gesetzlich festgelegte Vergütung des Verwalters oder Sachwalters. Diesen zweiten Block kann niemand frei vereinbaren, weder Sie noch wir. Er richtet sich nach dem Wert der Insolvenzmasse, also dem gesamten Vermögen der Gesellschaft, das im Verfahren zur Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung steht, und er wird vom Gericht festgesetzt. Je nach Größe des Falls übersteigt er die hier genannten Honorare deutlich. Merken Sie sich deshalb zwei Töpfe: Honorar (verhandelbar, planbar) und Verfahrenskosten (gesetzlich, gerichtlich festgesetzt). Eine Sanierung ist damit planbar, aber sie ist nicht zum Festpreis zu haben.
Damit ist die Frage beantwortet, an der sonst jede Recherche scheitert. Wer nach den Kosten einer Unternehmenssanierung sucht, findet vor allem Ausweichmanöver: „Das kommt darauf an“, „individuell nach Aufwand“, „sprechen Sie uns an“. Verständlich aus Beratersicht, für einen Geschäftsführer in der Krise aber unbrauchbar. Denn genau der zögert die Entscheidung hinaus, weil er nicht weiß, ob am Ende 5.000 oder 150.000 Euro auf der Rechnung stehen.
Dieser Beitrag listet die tatsächlichen Honorarsätze der VIAEXCRISI auf, erklärt, welche Kosten im Verfahren zusätzlich entstehen, und beantwortet die Frage, die in fast jedem Erstgespräch untergeht: wer das alles bezahlt.
Die Honorare im Überblick
| Leistung | Honorar (netto zzgl. USt.) |
|---|---|
| Ersteinschätzung (vertraulich) | kostenlos |
| Prüfung & Vorbereitung des Insolvenzantrags | Festpreis 5.000 € |
| Sanierungsgeschäftsführung (CRO) | ab 15.000 €, je nach Größe und Verfahrensphase |
| CRO alternativ nach Aufwand | 200 bis 250 €/Stunde |
| Externe Sanierungsbegleitung (ohne Organstellung) | ab 4.500 € |
| Treuhänderische Anteilsverwaltung | pauschal 2.500 bis 5.000 € |
| Rollierende Liquiditätsplanung (wochenscharf) | pauschal ab 4.500 € |
| M&A-/Investorenprozess, Abwicklung bis zur Löschung | im CRO-Mandat enthalten |
Diese Tabelle bildet die Honorare der VIAEXCRISI ab und sonst nichts. Was im Verfahren an Gerichtskosten und gesetzlicher Vergütung hinzukommt, steht weiter unten im Abschnitt zu den Verfahrenskosten. Zwei Begriffe aus der Tabelle vorab: CRO steht für Chief Restructuring Officer, auf Deutsch Sanierungsgeschäftsführer. Organstellung heißt, dass er als Geschäftsführer im Handelsregister eingetragen ist und damit selbst unterschreiben und entscheiden darf, statt nur zu beraten.
Warum kostet der erste Schritt nichts?
Jedes Mandat beginnt mit einer kostenlosen, vertraulichen Ersteinschätzung. Das hat einen schlichten Grund: Ohne Blick auf Zahlen, Verbindlichkeiten und Verfahrensstand lässt sich seriös weder ein Weg noch ein Preis nennen. Nach diesem Gespräch wissen Sie, welche Optionen realistisch sind, was sie kosten und ob überhaupt Handlungsbedarf besteht. Manchmal lautet das Ergebnis auch: Es reicht eine wochenscharfe Liquiditätsplanung, keine Vollsanierung. Was in den ersten Tagen einer Krise ohnehin zu tun ist, steht in der Checkliste Die ersten 72 Stunden.
Was kostet die Vorbereitung eines Insolvenzantrags?
Die Prüfung der Antragspflicht und die vollständige Vorbereitung des Insolvenzantrags kosten pauschal 5.000 €. Kein Stundenzettel, keine Nachträge. Das umfasst die Aufbereitung der Unterlagen, die Gläubiger- und Forderungsübersichten und die Abstimmung des Antrags bis zur Einreichungsreife.
Der Festpreis hat einen praktischen Grund: An dieser Stelle darf Kostenangst nicht bremsen. Ob überhaupt ein Insolvenzgrund vorliegt, ist im Beitrag Zahlungsunfähigkeit erkennen beschrieben, der Ablauf der Antragstellung im Beitrag Insolvenzantrag für die GmbH stellen.
Was kostet ein Sanierungsgeschäftsführer (CRO)?
Übernimmt ein CRO die Organstellung, wird er also selbst Geschäftsführer der Gesellschaft, beginnt das Honorar bei 15.000 €. Wie es sich darüber hinaus entwickelt, hängt von Unternehmensgröße und Verfahrensphase ab. Ein Verfahren in Eigenverwaltung mit 200 Mitarbeitern ist schlicht ein anderes Kaliber als eine kleine GmbH im Vorfeld. Wer lieber nach Aufwand abrechnet, zahlt 200 bis 250 € pro Stunde.
Wichtig dabei: Vorinsolvenzlich ist die Begleitung günstiger als während des laufenden Verfahrens. Wer früh kommt, zahlt weniger. Das ist keine Rabattaktion. Vor dem Antrag gibt es mehr Gestaltungsspielraum und weniger Verfahrenskomplexität. Was zum Aufgabenkreis gehört, beschreibt der Beitrag Was macht ein Sanierungsgeschäftsführer; was einen CRO vom Insolvenzverwalter unterscheidet und warum die Organstellung den Unterschied macht, erklärt der Beitrag CRO vs. Insolvenzverwalter.
Was kostet die Begleitung ohne Organstellung?
Nicht jeder Gesellschafter will einen fremden Geschäftsführer im Handelsregister. Die externe Sanierungsbegleitung als reines Beratungsmandat gibt es ab 4.500 €. Der bisherige Geschäftsführer bleibt im Amt, der Berater arbeitet im Hintergrund. Dieser Weg passt, solange die Haftungslage überschaubar ist und der Geschäftsführer handlungsfähig bleibt. Wo die persönliche Belastung zu groß wird oder Gläubiger einen neutralen Dritten sehen wollen, ist die Organstellung das wirksamere Instrument.
Treuhand, Liquiditätsplanung, M&A
Treuhänderische Anteilsverwaltung. Bei der treuhänderischen Verwaltung von Geschäftsanteilen hält ein Dritter die Anteile vorübergehend für den Gesellschafter, damit die Beteiligung im Verfahren nicht im Weg steht. Sie kostet pauschal 2.500 bis 5.000 €; im CRO-Vollmandat ist sie teils bereits enthalten.
Liquiditätsplanung. Die rollierende, wochenscharfe Liquiditätsplanung, das zentrale Steuerungsinstrument jeder Krise, gibt es pauschal ab 4.500 €. Rollierend heißt, dass die Planung Woche für Woche fortgeschrieben wird und nicht einmal im Jahr entsteht. Sie ist häufig die günstigste sinnvolle Maßnahme überhaupt, weil sie zeigt, wie viel Zeit noch bleibt, und weil sie im Zweifel dokumentiert, wann was bekannt war.
M&A und Abwicklung inklusive. Läuft ein Investorenprozess oder eine übertragende Sanierung, ist dieser Prozess im CRO-Mandat enthalten. Dasselbe gilt für die komplette Abwicklung der Gesellschaft bis zur Löschung im Handelsregister; was dabei zu tun ist, beschreibt der Beitrag GmbH löschen lassen. Es kommt also keine zweite Rechnung für den „Deal“ obendrauf.
Welche Kosten kommen im Insolvenzverfahren dazu?
Die Honorare oben decken die Beratung und die Sanierungsgeschäftsführung ab. Kommt es zum Verfahren, entstehen daneben die Kosten des Verfahrens selbst. Juristen sprechen hier auch von Massekosten, weil sie vorab aus der Insolvenzmasse bezahlt werden, bevor die Gläubiger etwas bekommen. Nach § 54 InsO sind das die Gerichtskosten sowie die Vergütungen und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters, des Insolvenzverwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses.
Diese Beträge stehen in keiner Beraterpreisliste, weil sie niemand frei vereinbart. Die Vergütung richtet sich nach § 63 InsO und der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV), einer Verordnung, die die Sätze für alle Verfahren einheitlich vorgibt. Sie bemisst sich nach dem Wert der Insolvenzmasse, ergänzt um Zu- und Abschläge für den Umfang des Verfahrens. Je mehr Vermögen im Verfahren steckt, desto höher fällt sie aus. Festgesetzt wird sie vom Gericht. Für die Eigenverwaltung gilt dasselbe Prinzip mit der Vergütung des Sachwalters, also des gerichtlich bestellten Aufpassers, der das Verfahren überwacht, während die Geschäftsführung im Amt bleibt. Getragen werden diese Kosten aus der Masse, nicht vom Geschäftsführer persönlich. Eine Einordnung, wie lange ein Verfahren dauert und was es insgesamt bedeutet, liefert der Beitrag Dauer und Kosten einer Unternehmensinsolvenz.
Eine Grenze gehört dazu: Reicht das Vermögen voraussichtlich nicht einmal aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken, weist das Gericht den Antrag nach § 26 InsO mangels Masse ab, sofern kein ausreichender Vorschuss geleistet wird. Es findet dann schlicht kein Verfahren statt, weil kein Geld da ist, es zu bezahlen. Das ist der Punkt, an dem die Kosten doch persönlich werden können: Wer den Antrag pflichtwidrig zu spät stellt, ist nach § 26 Abs. 4 InsO zur Erstattung der Verfahrenskosten verpflichtet, muss sie also aus dem eigenen Vermögen tragen. Und die Abweisung mangels Masse beendet weder die Haftung noch die Ermittlungen; sie beendet nur die Möglichkeit, den Betrieb geordnet zu sanieren. Auch das ist ein Argument gegen das Abwarten. Wer zu lange zusieht, verliert erst die Sanierungsoptionen und irgendwann auch das geordnete Verfahren.
Wer zahlt die Sanierungskosten?
Dieser Punkt geht in fast jedem Erstgespräch unter, dabei entscheidet er über alles: Die Sanierungskosten trägt das Unternehmen, nicht der Gesellschafter und nicht der Geschäftsführer aus eigener Tasche. Vor dem Antrag wird die Beratung aus dem Vermögen der Gesellschaft bezahlt. Wird der CRO nach Anordnung der Eigenverwaltung tätig, kann seine Vergütung als Masseverbindlichkeit begründet werden. Masseverbindlichkeit heißt: eine Schuld, die im Verfahren vorrangig und in voller Höhe aus der Masse bezahlt wird, statt nur mit einer Quote. Ein Automatismus ist das aber nicht, das gehört im Verfahren ausdrücklich geregelt.
Viele Geschäftsführer schieben die Beauftragung monatelang vor sich her, weil sie glauben, sie müssten privat das Sparbuch plündern. Das Gegenteil ist der Fall. Solange die Gesellschaft noch über Liquidität oder werthaltige Aktiva verfügt, trägt sie die Sanierungskosten selbst. Die Kosten des Verfahrens selbst werden aus der Insolvenzmasse gezahlt. Deshalb ist frühes Handeln doppelt wertvoll: Es ist billiger, und es ist noch Geld da, aus dem bezahlt werden kann.
Ein Hinweis, der gerade beim späten Einstieg zählt: Zahlungen aus der Gesellschaftskasse in der Krise werden später vom Verwalter geprüft, auf Anfechtung und am Maßstab des § 15b InsO. Anfechtung bedeutet, dass der Verwalter eine bereits geleistete Zahlung zurückfordern kann, wenn sie einzelne Gläubiger bevorzugt hat. Für Beratungsleistungen, die der Vorbereitung eines Insolvenzantrags dienen, ist das im Regelfall unproblematisch, weil sie der Gesamtheit der Gläubiger zugutekommen. Trotzdem gilt: Leistung, Gegenleistung und Zeitpunkt gehören dokumentiert, und das Honorar gehört in eine angemessene Relation zum Auftrag. Wer das offen handhabt, hat später nichts zu erklären.
Und noch etwas gehört klar ausgesprochen: Die Kostenfrage darf niemals der Grund sein, den Anruf aufzuschieben. Wer sich sorgt, das Geld womöglich nicht zu haben, sollte erst recht anrufen. Das Erstgespräch kostet nichts, und für die Finanzierung des Weges findet sich in der Praxis so gut wie immer eine Lösung. Sie besprechen die Lage, und die Frage „Wie wird das bezahlt?“ wird gleich mitbeantwortet. Kein seriöser Sanierer lässt ein rettbares Unternehmen an dieser Frage scheitern.
Zahlungsmodell ohne Vorkasse-Risiko
Die Abrechnung folgt einem einfachen Muster: 50 Prozent bei Beauftragung, 50 Prozent vor Antragstellung. Niemand finanziert monatelang in Vorleistung, weder der Mandant noch der Berater. Auch das gehört zur Ehrlichkeit: Ein Berater, der sein Honorar erst „nach Erfolg“ verspricht, hat entweder ein sehr kreatives Erfolgsverständnis oder ein Liquiditätsproblem.
Warum ist frühes Handeln günstiger?
Der Preisunterschied zwischen früh und spät hat drei nachvollziehbare Gründe.
- Weniger Verfahrensaufwand. Vor dem Antrag gibt es keine Gerichtstermine, keine Berichtspflichten gegenüber Verwalter und Gläubigerausschuss, keine Abstimmung mit Verfahrensbeteiligten. Das ist schlicht weniger Arbeit.
- Mehr Gestaltungsspielraum. Solange Liquidität da ist, stehen mehrere Wege offen: außergerichtliche Sanierung, StaRUG, Schutzschirm, Eigenverwaltung. Jeder Tag Verzug streicht Optionen von der Liste, und die verbleibenden sind meist die aufwendigeren.
- Substanz, die noch da ist. Kundenbeziehungen, Auftragsbestand und Schlüsselpersonal bestimmen, was ein Betrieb wert ist. Sie verfallen still, während man abwartet.
Was kostet das Nichtstun?
Die teuerste Variante steht in keiner Preisliste: abwarten. Wer als Geschäftsführer nach Eintritt der Insolvenzreife weiter aus der Gesellschaftskasse zahlt, haftet nach § 15b InsO persönlich für alle diese Zahlungen, die nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters vereinbar sind. Insolvenzreife ist der Zeitpunkt, ab dem Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt. Haften heißt hier: Sie erstatten die Beträge später aus Ihrem privaten Vermögen. Da kommen schnell sechsstellige Summen zusammen, privat und mit dem eigenen Haus im Risiko. Was noch zulässig ist, etwa Zahlungen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs innerhalb der Antragsfrist, ist eine Frage des Einzelfalls und gehört geprüft. Die Antwort lautet weder „alles“ noch „nichts“: Wer aus Angst gar nicht mehr zahlt, macht den Betrieb kaputt und riskiert bei den Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung zusätzlich eine Strafbarkeit nach § 266a StGB. Gemeint ist der Beitragsanteil, den der Arbeitnehmer trägt und den Sie nur einbehalten und weiterleiten.
Dazu die strafrechtliche Seite: Insolvenzverschleppung nach § 15a Abs. 4 InsO ist kein Kavaliersdelikt, sondern bringt Geldstrafe, im Ernstfall Freiheitsstrafe und bei einer Verurteilung ein fünfjähriges Geschäftsführungsverbot. Fünf Jahre lang dürfen Sie dann keine GmbH mehr führen. Auch die fahrlässige Verspätung ist nach § 15a Abs. 5 InsO strafbar, es genügt also schon, die Lage nicht geprüft zu haben. Die Einzelheiten stehen im Beitrag Geschäftsführerhaftung bei Insolvenzverschleppung.
Und dann gibt es noch die vermeintlich billige Abkürzung: den Firmenbestatter, der die GmbH für kleines Geld „übernimmt“ und verschwinden lässt. Was auf den ersten Blick wie ein Schnäppchen wirkt, endet fast immer beim Staatsanwalt. Die Haftung bleibt beim alten Geschäftsführer hängen, die Probleme verdoppeln sich. Woran sich solche Angebote erkennen lassen, zeigt der Beitrag Firmenbestattung erkennen, und wie eine saubere Übertragung stattdessen aussieht, der Beitrag GmbH mit Schulden verkaufen.
Gemessen daran sind 5.000 € für einen ordentlich vorbereiteten Insolvenzantrag keine Ausgabe, sondern der günstigste Weg, das Haftungsrisiko zu begrenzen. Eine Versicherung ist es nicht: Was an Haftung aus zurückliegenden Zahlungen bereits entstanden ist, beseitigt auch der beste Antrag nicht mehr. Er verhindert, dass es weiter wächst. Deshalb zählt der Zeitpunkt mehr als der Preis.
Fazit: Klarheit ist der halbe Preis
Die Honorare beginnen je nach Umfang bei 4.500 € für eine Liquiditätsplanung und bei 15.000 € für ein CRO-Mandat; nach oben entscheiden Größe und Komplexität des Falls. Kommt es zum Verfahren, treten Gerichtskosten und die gesetzliche Vergütung des Verwalters oder Sachwalters hinzu, die sich nach dem Wert der Masse richten und vom Gericht festgesetzt werden. Das sind und bleiben zwei getrennte Töpfe: unser Honorar auf der einen Seite, die Kosten des Verfahrens auf der anderen. Diese Offenheit ist ehrlich, weil Krisen verschieden sind. Ehrlich ist aber auch: Die Kosten trägt in aller Regel das Unternehmen beziehungsweise die Insolvenzmasse, das Zahlungsmodell ist planbar, und jeder Fall beginnt mit einer kostenlosen Ersteinschätzung. Und falls die Mittel knapp erscheinen: anrufen statt grübeln. Für die Finanzierung findet sich eine Lösung. Alle genannten Beträge sind Richtwerte; verbindlich wird der Preis nach dieser Ersteinschätzung im Mandatsvertrag festgehalten. Wer die Zahlen kennt, entscheidet schneller, und wer schneller entscheidet, zahlt am Ende weniger.
Sie wollen wissen, was Ihr Fall konkret kostet? Schildern Sie uns die Lage. Die Ersteinschätzung ist kostenlos, vertraulich und unverbindlich.
Erstberatung anfragen · Wege aus der Krise im Überblick · Zur Person: Michael Witt, Sanierungsgeschäftsführer
Häufige Fragen
Was kostet eine Insolvenzberatung bei VIAEXCRISI konkret?
Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Die Prüfung und Vorbereitung des Insolvenzantrags kostet pauschal 5.000 € netto, eine Sanierungsgeschäftsführung beginnt bei 15.000 €, die Begleitung ohne Organstellung bei 4.500 €. Alle Beträge sind Richtwerte und werden nach der Ersteinschätzung verbindlich vereinbart. Es handelt sich um Honorare für unsere Arbeit; die Kosten eines späteren Insolvenzverfahrens, also Gerichtskosten und die Vergütung des Verwalters oder Sachwalters, sind darin nicht enthalten.
Was kostet ein CRO pro Stunde?
Wer nach Aufwand abrechnen möchte, zahlt für die Sanierungsgeschäftsführung 200 bis 250 € netto pro Stunde. Alternativ gibt es das Mandat als Pauschale ab 15.000 €, deren Höhe sich nach Unternehmensgröße und Verfahrensphase richtet.
Muss der Geschäftsführer die Sanierungskosten privat bezahlen?
In aller Regel nicht. Die Vergütung wird aus dem Vermögen des Unternehmens getragen, im Verfahren aus der Masse. Weder Gesellschafter noch Geschäftsführer müssen dafür typischerweise privates Geld einsetzen. Zwei Ausnahmen gehören dazu: Wer persönlich mitgehaftet oder gebürgt hat, bleibt daraus verpflichtet, und wer den Antrag pflichtwidrig zu spät stellt, haftet nach § 26 Abs. 4 InsO für die Verfahrenskosten. Ein Grund mehr, zu handeln, solange die Gesellschaft noch über Mittel verfügt.
Welche Kosten entstehen im Insolvenzverfahren zusätzlich?
Nach § 54 InsO gehören die Gerichtskosten sowie die Vergütungen und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters, des Insolvenzverwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses zu den Kosten des Verfahrens. Die Vergütung richtet sich nach § 63 InsO und der InsVV, bemisst sich nach dem Wert der Masse und wird vom Gericht festgesetzt. Sie ist nicht verhandelbar und kann die Beraterhonorare deutlich übersteigen. Getragen werden diese Kosten aus der Masse.
Warum ist die Beratung vor der Insolvenz günstiger als währenddessen?
Vor dem Insolvenzantrag gibt es mehr Gestaltungsspielraum und weniger Verfahrensaufwand: keine Gerichtstermine, keine Berichtspflichten gegenüber Verwalter und Gläubigerausschuss. Je später der Einstieg, desto komplexer die Lage und desto höher das Honorar. Frühes Kommen spart bares Geld.
Wie läuft die Bezahlung ab?
Üblich sind 50 Prozent des Honorars bei Beauftragung und 50 Prozent vor Antragstellung. Es entsteht also kein langes Vorkasse-Risiko. Die konkreten Konditionen werden im Mandatsvertrag nach der kostenlosen Ersteinschätzung festgelegt.
Sind Investorensuche und Abwicklung im Preis enthalten?
Ja. Ein M&A- oder Investorenprozess und die vollständige Abwicklung der Gesellschaft bis zur Löschung im Handelsregister sind im CRO-Mandat enthalten. Für den Verkaufsprozess entsteht keine gesonderte Rechnung.
Was passiert, wenn kein Geld mehr für die Sanierung da ist?
Dann wird es eng, aber nicht zwingend aussichtslos. Reicht das Vermögen voraussichtlich nicht aus, um die Verfahrenskosten zu decken, weist das Gericht den Antrag nach § 26 InsO mangels Masse ab, sofern kein Vorschuss geleistet wird. Ein Verfahren findet dann gar nicht erst statt. Deshalb gilt: Das Erstgespräch kostet nichts, und die Frage der Finanzierung wird darin mitbesprochen, statt sie zum Grund für weiteres Zuwarten zu machen.
Lohnt sich eine Sanierung überhaupt bei kleinen Unternehmen?
Häufig ja, aber nicht immer über das volle Programm. Für kleinere Gesellschaften reicht oft eine wochenscharfe Liquiditätsplanung ab 4.500 € oder die Begleitung ohne Organstellung ab 4.500 €. Was passt, klärt die kostenlose Ersteinschätzung, und manchmal lautet das Ergebnis: Es braucht keine Vollsanierung.
Was kostet es, gar nichts zu tun?
Deutlich mehr. Wer nach Eintritt der Insolvenzreife weiter aus der Gesellschaftskasse zahlt, haftet nach § 15b InsO persönlich für die Zahlungen, die nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters vereinbar sind, was schnell sechsstellig wird. Dazu kommt die Strafbarkeit der Insolvenzverschleppung nach § 15a Abs. 4 und Abs. 5 InsO mit Geldstrafe, im Ernstfall Freiheitsstrafe und bei einer Verurteilung einem fünfjährigen Geschäftsführungsverbot. Welche Zahlungen im Einzelfall noch zulässig sind, gehört geprüft, bevor die nächste Überweisung rausgeht.
Dieser Beitrag ist allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Was VIAEXCRISI anders macht
Ein CRO ergänzt üblicherweise die bestehende Geschäftsführung. Wir gehen weiter: Auf Wunsch übernimmt der Sanierungsgeschäftsführer die Geschäftsführung vollständig und löst die bisherige ab, damit Sie als Gesellschafter oder Geschäftsführer keinen „Insolvenz-Stempel“ in Ihren Neustart tragen.
Wir begleiten das Verfahren von A bis Z, vom ersten Antrag bis zur Löschung der Gesellschaft. Die zähe Abwicklung wird unser Problem, nicht Ihres: Sie kümmern sich ab sofort um neue, gewinnbringende Projekte, die Zeitdiebe übernehmen wir.
Möglich macht das ein hocheffizienter, KI-gestützter Apparat: eigene Systeme für Dokumente, Fristen und Kommunikation, die Standardschritte automatisieren, vollständig DSGVO-konform auf deutschen Servern.
Insolvenz muss kein Ende sein. Und kein Flächenbrand.
Wenn Sie unsicher sind, welcher Weg trägt: Schildern Sie uns Ihre Situation im kostenlosen Erstgespräch. Vertraulich und unverbindlich; auch die Kosten einer Zusammenarbeit kalkulieren wir dort gemeinsam und individuell.
☎ Jetzt anrufen: +49 170 666 35 59 Nachricht über das Kontaktformular E-Mail: info@viaexcrisi.de