Konzerninsolvenz: mehrere Gesellschaften in der Krise
Wenn eine Unternehmensgruppe in die Krise gerät, ist selten nur eine Gesellschaft betroffen. Töchter hängen an der Mutter, die Mutter garantiert für die Töchter, eine Vertriebsgesellschaft finanziert die Produktion, ein gemeinsamer Cash-Pool verteilt die Liquidität. Fällt ein Glied aus, wackelt oft die ganze Kette. Genau das macht die Konzerninsolvenz zu einer eigenen Disziplin – rechtlich, organisatorisch und strategisch.
Der Fehler, den man hier am häufigsten sieht: Man behandelt jede Gesellschaft für sich, als hätte sie mit den anderen nichts zu tun. Das geht fast immer schief. Denn was in einer Gesellschaft passiert, strahlt auf die anderen aus – über Bürgschaften, über Verrechnungskonten, über die schlichte Tatsache, dass Kunden und Lieferanten die Gruppe als Einheit wahrnehmen.
Warum es keine echte "Konzerninsolvenz" gibt
Das deutsche Insolvenzrecht kennt keinen Konzern als eigenes Insolvenzsubjekt. Jede Gesellschaft ist rechtlich selbstständig, jede hat ihr eigenes Vermögen, ihre eigenen Gläubiger und ihr eigenes Verfahren. Es gibt also nicht das eine Verfahren für die ganze Gruppe, sondern so viele Verfahren, wie es insolvente Rechtsträger gibt.
Was der Gesetzgeber geschaffen hat, ist ein Koordinationsrahmen. Verbundene Unternehmen können ihre Verfahren am selben Gericht bündeln, und ein Koordinationsverfahren soll die einzelnen Verwalter aufeinander abstimmen. Das erleichtert die Abwicklung, hebt aber die Trennung der Vermögensmassen nicht auf. Jeder Gläubiger bleibt dem Vermögen der Gesellschaft zugeordnet, mit der er einen Vertrag hat.
Diese Trennung ist zugleich das größte Risiko und die größte Chance. Risiko, weil man leicht den Überblick verliert, welche Forderung wo hingehört. Chance, weil eine gesunde Tochter nicht zwangsläufig mit einer kranken Mutter untergehen muss.
Die typischen Verflechtungen
Bevor man saniert, muss man verstehen, wie die Gruppe innerlich zusammenhängt. Fast immer sind es dieselben Verbindungen, die eine Konzernkrise verschärfen.
- Bürgschaften und Garantien. Die Mutter verbürgt sich für Kredite der Tochter, oder umgekehrt. Fällt eine Gesellschaft aus, wird der Bürge in Anspruch genommen.
- Cash-Pooling. Liquidität wird zentral gesteuert. In der Krise entstehen daraus Rückzahlungsansprüche und Anfechtungsrisiken.
- Verrechnungskonten. Leistungen zwischen den Gesellschaften werden verbucht, nicht bezahlt. In der Insolvenz werden aus Buchungen plötzlich echte Forderungen.
- Personelle Verflechtung. Derselbe Geschäftsführer für mehrere Gesellschaften – mit dem Risiko, dass Interessenkonflikte entstehen.
Wer diese Fäden nicht sauber entwirrt, kann keine der Gesellschaften seriös bewerten. Die Bestandsaufnahme in der Konzernkrise ist deshalb aufwendiger als bei einem Einzelunternehmen – und sie entscheidet über alles Weitere.
Die Antragspflicht gilt für jede Gesellschaft einzeln
Ein Punkt, der in der Hektik einer Gruppenkrise gern untergeht: Die Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO trifft jede haftungsbeschränkte Gesellschaft für sich. Es reicht nicht, den Blick auf die Gruppe als Ganzes zu richten.
Ist eine einzelne Tochter zahlungsunfähig nach § 17 InsO oder überschuldet nach § 19 InsO, muss ihr Geschäftsführer ohne schuldhaftes Zögern Antrag stellen – spätestens innerhalb von drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen bei Überschuldung –, ganz unabhängig davon, wie es der Mutter geht. Wer die kranke Tochter aus Rücksicht auf die Gruppe künstlich am Leben hält, riskiert die Haftung nach § 15b InsO und den Vorwurf der Verschleppung.
| Ebene | Wer prüft die Insolvenzreife | Wer stellt den Antrag |
|---|---|---|
| Jede einzelne Gesellschaft | Deren Geschäftsführung | Deren Geschäftsführung |
| Gruppe insgesamt | Kein eigenes Antragssubjekt | – |
Gerade weil jede Gesellschaft für sich betrachtet werden muss, braucht es in der Konzernkrise eine zentrale Steuerung, die alle Ebenen gleichzeitig im Blick hält. Ein erfahrener Sanierungsgeschäftsführer koordiniert die Prüfung, sorgt für konsistente Zahlen und verhindert, dass eine Gesellschaft übersehen wird. Wie sich diese aktive, führende Rolle von der eines gerichtlich bestellten Verwalters abgrenzt, zeigt der Beitrag CRO vs. Insolvenzverwalter.
Portfolio-Schutz statt Rundumschlag
Die entscheidende strategische Frage in der Konzernkrise lautet: Muss wirklich die ganze Gruppe fallen, oder lässt sich der gesunde Teil retten?
Oft steckt in einer angeschlagenen Gruppe ein Kern, der für sich genommen profitabel wäre. Eine Produktionsgesellschaft mit vollen Auftragsbüchern, eine Marke mit treuen Kunden, ein Standort mit eingespielter Belegschaft. Ziel eines durchdachten Konzepts ist deshalb nicht die pauschale Zerschlagung, sondern der Schutz der werthaltigen Teile des Portfolios. Die kranken Gesellschaften werden geordnet abgewickelt, der gesunde Kern über eine übertragende Sanierung oder eine Eigenverwaltung fortgeführt. Welche Übertragungswege dafür in Frage kommen, ist unter Wege der übertragenden Sanierung erläutert.
Dieser Ansatz erfordert Disziplin. Man muss der Versuchung widerstehen, gesunde Substanz in die Rettung hoffnungsloser Gesellschaften zu stecken – denn genau daraus entstehen die Anfechtungs- und Haftungsrisiken, die am Ende auch die gesunden Teile gefährden.
Auskunfteien und die Wahrnehmung der Gruppe
Ein oft unterschätzter Aspekt der Konzernkrise ist die Außenwirkung. Auskunfteien bewerten Unternehmen anhand öffentlich zugänglicher Daten, und eine Insolvenz strahlt schnell auf verbundene Gesellschaften ab. Fällt die Mutter negativ auf, sinkt manchmal auch die Bonitätsbewertung kerngesunder Töchter – allein wegen der Verflechtung.
Wer eine Gruppe saniert, muss diese Wirkung mitdenken. Ein sauberer Umgang mit Auskunfteien, korrekte Meldedaten und die Klärung veralteter Einträge gehören zur Sanierung dazu, damit der gerettete Kern nach dem Verfahren wieder handlungsfähig ist. Wie sich das Zusammenspiel mit Auskunfteien gestalten lässt, ist unter Auskunfteien beschrieben. Auch beim Verkauf einzelner Gesellschaften aus der Gruppe spielt die Bonitätslage eine Rolle – dazu lohnt der Blick auf den Beitrag GmbH mit Schulden verkaufen.
Häufige Fragen
Gibt es im deutschen Recht ein einheitliches Konzerninsolvenzverfahren?
Nein. Das deutsche Insolvenzrecht kennt den Konzern nicht als eigenes Insolvenzsubjekt. Jede Gesellschaft ist rechtlich selbstständig und durchläuft ihr eigenes Verfahren mit eigenem Vermögen und eigenen Gläubigern. Es gibt lediglich Koordinationsregeln, die eine Bündelung der Verfahren am selben Gericht und eine Abstimmung der Verwalter ermöglichen, ohne die Trennung der Vermögensmassen aufzuheben.
Muss für jede Gesellschaft einer Gruppe ein eigener Antrag gestellt werden?
Ja. Die Antragspflicht nach § 15a InsO trifft jede haftungsbeschränkte Gesellschaft einzeln. Ist eine Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet, muss ihre Geschäftsführung ohne schuldhaftes Zögern Antrag stellen, unabhängig vom Zustand der übrigen Gruppe. Die Fristen von drei bzw. sechs Wochen gelten je Gesellschaft.
Kann eine gesunde Tochter gerettet werden, wenn die Mutter insolvent ist?
Grundsätzlich ja. Weil die Vermögensmassen getrennt bleiben, geht eine gesunde Tochter nicht automatisch mit der Mutter unter. Ziel einer durchdachten Konzernsanierung ist gerade der Schutz der werthaltigen Teile – etwa über eine übertragende Sanierung des gesunden Kerns. Voraussetzung ist, dass keine verdeckten Verflechtungen die Tochter mitreißen.
Welche Rolle spielen Auskunfteien in der Konzernkrise?
Auskunfteien bewerten Bonität anhand öffentlich zugänglicher Daten, und eine Insolvenz kann auf verbundene Gesellschaften abstrahlen. Auch kerngesunde Töchter erleiden dadurch manchmal Bonitätsnachteile. Zur Sanierung gehört deshalb ein sorgfältiger Umgang mit Meldedaten und die Bereinigung veralteter Einträge, damit der gerettete Teil der Gruppe wieder handlungsfähig wird.
Was VIAEXCRISI anders macht
Ein CRO ergänzt üblicherweise die bestehende Geschäftsführung. Wir gehen weiter: Auf Wunsch übernimmt der Sanierungsgeschäftsführer die Geschäftsführung vollständig und löst die bisherige ab — damit Sie als Gesellschafter oder Geschäftsführer keinen „Insolvenz-Stempel“ in Ihren Neustart tragen.
Wir begleiten das Verfahren von A bis Z — vom ersten Antrag bis zur Löschung der Gesellschaft. Die zähe Abwicklung wird unser Problem, nicht Ihres: Sie kümmern sich ab sofort um neue, gewinnbringende Projekte, die Zeitdiebe übernehmen wir.
Möglich macht das ein hocheffizienter, KI-gestützter Apparat — eigene Systeme für Dokumente, Fristen und Kommunikation, die Standardschritte automatisieren, vollständig DSGVO-konform auf deutschen Servern.
Insolvenz muss kein Ende sein — und kein Flächenbrand.
Wenn Sie unsicher sind, welcher Weg trägt: Schildern Sie uns Ihre Situation — im kostenlosen Erstgespräch. Vertraulich und unverbindlich; auch die Kosten einer Zusammenarbeit kalkulieren wir dort gemeinsam und individuell.
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