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Wie lange dauert eine Unternehmensinsolvenz — und was kostet sie?

· Lesezeit ca. 5 Min.
Von Michael Witt · CRO / Sanierungsgeschäftsführer · 25+ Jahre Sanierungspraxis, u. a. begleitete Eigenverwaltungen und übertragende Sanierungen in Industrie, Handwerk, Personaldienstleistung und Gesundheitswesen

Kaum eine Frage stellen Geschäftsführer in der Krise so früh wie diese: Wie lange dauert das alles jetzt? Und was bleibt davon an Kosten hängen? Beides lässt sich nicht mit einer einzigen Zahl beantworten, so gern man das hätte. Ein Verfahren über eine kleine GmbH mit überschaubarem Gläubigerkreis ist in eineinhalb Jahren durch. Ein Konzern mit Auslandsbezug, Betriebsfortführung und streitigen Anfechtungen zieht sich über Jahre. Trotzdem gibt es Orientierungspunkte, und die sind seriöser als jede Pauschalantwort.

Die grobe Zeitachse eines Verfahrens

Ein Insolvenzverfahren zerfällt in Phasen, und jede hat ihr eigenes Tempo. Am Anfang steht der Antrag — gestellt vom Schuldner selbst oder von einem Gläubiger. Daran schließt das Eröffnungsverfahren an, in dem ein Gutachter oder vorläufiger Verwalter prüft, ob überhaupt genug Masse für ein Verfahren da ist. Diese Prüfphase dauert häufig zwei bis drei Monate, manchmal länger, wenn die Buchhaltung ein Trümmerfeld ist.

Wird eröffnet, beginnt das eigentliche Verfahren. Der Verwalter zieht Forderungen ein, verwertet Vermögen, prüft angemeldete Forderungen im Prüfungstermin und arbeitet mögliche Anfechtungen ab. Genau hier entscheidet sich die Dauer. Läuft der Betrieb weiter, weil eine übertragende Sanierung vorbereitet wird, kann sich das Ganze strecken. Am Ende steht die Schlussverteilung und die Aufhebung des Verfahrens.

Phase Typische Dauer Was passiert
Eröffnungsverfahren 1–3 Monate Gutachten, Masseprüfung, vorläufige Verwaltung
Verwertung/Fortführung 6 Monate bis mehrere Jahre Forderungseinzug, Verkauf, Anfechtungen
Schlussphase 2–6 Monate Schlusstermin, Verteilung, Aufhebung

Man sollte sich von der Antragstellung an eher auf zwei bis drei Jahre einstellen als auf ein paar Monate. Wer schneller Klarheit für das operative Geschäft braucht, findet die eher in einer übertragenden Lösung, bei der der werthaltige Teil in einen neuen Rechtsträger übergeht, während das Verfahren im alten Mantel weiterläuft. Wie das funktioniert, ist unter übertragende Sanierung genauer beschrieben.

Warum die Antragsart die Uhr stellt

Nicht jedes Verfahren tickt gleich. Wer die gesetzliche Insolvenzantragspflicht beachtet, hat mehr Gestaltungsspielraum als jemand, der zu lange wartet. Nach § 15a InsO muss der Geschäftsführer den Antrag ohne schuldhaftes Zögern stellen — spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), spätestens sechs Wochen bei Überschuldung (§ 19 InsO). Diese Fristen sind Höchstgrenzen, keine Wartepflicht.

Wer früh handelt, kann in die Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO oder unter das Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO gehen. Dort bleibt die Geschäftsführung im Amt, begleitet von einem Sachwalter statt einem Verwalter, dem die volle Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis nach § 80 InsO zufällt. Solche Verfahren sind oft strukturierter und damit planbarer in der Dauer, weil ein Sanierungskonzept schon zum Start auf dem Tisch liegt. Wer dagegen erst kippt, wenn das Konto längst gesperrt ist, landet im klassischen Regelverfahren mit Fremdverwaltung.

Was ein Verfahren kostet

Die Kostenfrage klingt bedrohlicher, als sie meistens ist — weil viele der Kosten aus der Masse bezahlt werden, nicht aus der privaten Tasche des Geschäftsführers. Die drei großen Blöcke sind Gerichtskosten, Verwaltervergütung und die Kosten für Berater.

Die Gerichtskosten richten sich nach dem Gerichtskostengesetz und bemessen sich am Wert der Insolvenzmasse. Sie fallen im Verhältnis eher gering aus. Der dickste Posten ist die Vergütung des Insolvenzverwalters. Sie folgt der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) und bemisst sich als Prozentsatz der verwalteten Masse, mit degressiver Staffelung — je größer die Masse, desto kleiner der prozentuale Anteil. Zu- und Abschläge für besonderen Aufwand kommen hinzu, etwa bei einer Betriebsfortführung oder vielen Gläubigern.

Kostenblock Bemessung Grobe Größenordnung
Gerichtskosten Nach GKG, wertabhängig Meist niedrig vierstellig
Verwaltervergütung Nach InsVV, % der Masse, degressiv Größter Einzelposten
Beratungskosten Nach Aufwand/Honorar Stark verhandelbar

Dazu kommen die Kosten für den eigenen Berater oder CRO, falls die Geschäftsführung sich Unterstützung holt — was in Eigenverwaltungsszenarien praktisch immer sinnvoll ist. Diese Kosten sind Verhandlungssache und hängen stark vom Umfang ab.

Wo Zeit und Geld tatsächlich verloren gehen

Verzögerungen entstehen selten dort, wo man sie erwartet. Nicht die Gerichte sind das Nadelöhr, sondern der Zustand des Unternehmens. Eine gepflegte Buchhaltung, saubere Verträge und ein Geschäftsführer, der kooperiert, verkürzen jedes Verfahren spürbar. Umgekehrt kostet jede verschleppte Anfechtung, jeder streitige Aussonderungsanspruch und jede unklare Konzernverflechtung Monate.

Ein zweiter, oft unterschätzter Faktor ist die Masse selbst. Ist wenig zu verwerten, muss der Verwalter trotzdem seine Pflichtprogramme abarbeiten — Forderungen prüfen, Anfechtungen bewerten, berichten. Der Aufwand sinkt nicht proportional zur Masse. Bei sehr kleinen Verfahren kann es sogar passieren, dass die Kosten die verfügbare Masse aufzehren; dann wird ein Antrag mangels Masse abgewiesen, und das Verfahren endet, bevor es richtig begonnen hat. Wer dagegen früh für Ordnung sorgt und verwertbares Vermögen sichert, sorgt nicht nur für mehr Quote bei den Gläubigern, sondern auch für einen zügigeren Ablauf.

Der größte Hebel liegt aber vor dem Antrag. Wer die Krise früh erkennt, seine Zahlen kennt und rechtzeitig einen Plan hat, betritt das Verfahren in einer ganz anderen Position als jemand, der bis zur letzten Minute hofft. Das schlägt sich in beidem nieder: in der Dauer und in den Kosten. Ein vorbereitetes Verfahren mit klarer Verwertungsstrategie ist schlicht schneller und günstiger als eine Notbremsung.

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine Insolvenz durchschnittlich?

Bei kleineren Unternehmen mit überschaubarem Gläubigerkreis oft ein bis zwei Jahre, bei größeren oder komplexen Fällen mehrere Jahre. Die reine Eröffnungsprüfung nimmt meist zwei bis drei Monate in Anspruch. Betriebsfortführungen und streitige Anfechtungen sind die häufigsten Verzögerer.

Muss der Geschäftsführer die Verfahrenskosten privat tragen?

In aller Regel nicht. Gerichtskosten und Verwaltervergütung werden aus der Insolvenzmasse bezahlt. Privates Vermögen wird nur relevant, wenn Haftungstatbestände greifen, etwa bei verspäteter Antragstellung oder verbotenen Zahlungen nach Insolvenzreife.

Wonach richtet sich die Vergütung des Insolvenzverwalters?

Nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung. Grundlage ist die verwaltete Masse, auf die ein degressiver Prozentsatz angewendet wird. Für besonderen Aufwand — etwa eine Betriebsfortführung oder eine hohe Gläubigerzahl — kann es Zuschläge geben.

Geht es mit Eigenverwaltung schneller?

Häufig ja, weil dort meist schon ein Sanierungskonzept vorliegt und die Geschäftsführung im Amt bleibt. Das setzt aber frühes Handeln voraus, solange noch Gestaltungsspielraum besteht. Wer erst im letzten Moment Antrag stellt, hat diese Option in der Regel verspielt.

Was VIAEXCRISI anders macht

Ein CRO ergänzt üblicherweise die bestehende Geschäftsführung. Wir gehen weiter: Auf Wunsch übernimmt der Sanierungsgeschäftsführer die Geschäftsführung vollständig und löst die bisherige ab — damit Sie als Gesellschafter oder Geschäftsführer keinen „Insolvenz-Stempel“ in Ihren Neustart tragen.

Wir begleiten das Verfahren von A bis Z — vom ersten Antrag bis zur Löschung der Gesellschaft. Die zähe Abwicklung wird unser Problem, nicht Ihres: Sie kümmern sich ab sofort um neue, gewinnbringende Projekte, die Zeitdiebe übernehmen wir.

Möglich macht das ein hocheffizienter, KI-gestützter Apparat — eigene Systeme für Dokumente, Fristen und Kommunikation, die Standardschritte automatisieren, vollständig DSGVO-konform auf deutschen Servern.

Insolvenz muss kein Ende sein — und kein Flächenbrand.

Wenn Sie unsicher sind, welcher Weg trägt: Schildern Sie uns Ihre Situation — im kostenlosen Erstgespräch. Vertraulich und unverbindlich; auch die Kosten einer Zusammenarbeit kalkulieren wir dort gemeinsam und individuell.

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